Neuigkeiten aus Berlin

Weihnachtliche Stimmung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. © Maria Döll

Hand schmiegt sich an Hand in engem Kreise,
und das alte Lied von Gott und Christ
bebt durch Seelen und verkündet leise,
dass die kleinste Welt die größte ist.

Joachim Ringelnatz

Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
wünscht Ihre Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB

 

 

 

Winkelmeier-Becker/Heil: Facebook hebelt Verbraucherschutz aus

Nutzer werden über neue Nutzungsbedingungen zum 1. Januar nicht zureichend aufgeklärt

Das soziale Netzwerk Facebook hat neue allgemeine Nutzungsbedingungen verkündet, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit werden die Daten der Nutzer noch intensiver ausgewertet. Der Verbraucher hat keine andere Wahl, als diese anzunehmen oder die Nutzung einzustellen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Mit den neuen Nutzungsbedingungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst und verwertet Facebook die Daten seiner Nutzer noch intensiver und personalisiert seine Dienste noch stärker. So wird Werbung an den Inhalten aller genutzten Apps und Webseiten, die etwas über die Vorlieben des Nutzers preisgeben, ausgerichtet. Bei speziellen Funktionen wird der Nutzer sogar darüber informiert, welche seiner Facebook-Freunde sich in seiner Nähe aufhalten und ob es aktuelle Angebote in seiner Umgebung gibt. Die damit einhergehende intensivierte Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten sind ein deutlicher Eingriff in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher. Solche Schritte auf dem Weg zu einem gläsernen Nutzer werden wir nicht hinnehmen.

Zwar werden Wege gewiesen, wie diese Dienste gegebenenfalls ausgeschaltet werden können aber die Zustimmung der Nutzer wird nicht eingeholt. Wer Facebook nutzt, ohne sich regelmäßig über diese und andere Veränderungen zu informieren, akzeptiert mit der weiteren Nutzung diese Vertragsänderungen automatisch. Das stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Verbraucherrechte dar und ist nicht hinnehmbar. Facebook muss seine Praxis hier ändern, die Nutzer über seinen Umgang mit personenbezogenen Daten aufklären und ihre Zustimmung einholen. Andernfalls werden wir eine gesetzliche Regelung prüfen. Die große Koalition hat sich schon in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter zu stärken.“

Minister Maas verschleppt Neuregelung des Berufsrechts für Syndikusanwälte

Syndikusanwälte verlieren zum 1. Januar 2015 ihre Mitgliedschaft in der Altersversorgung für Rechtsanwälte

In Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nun ihre Richtlinien für die geänderte Befreiungspraxis für Syndikusanwälte veröffentlicht, die ab 1. Januar 2015 gelten. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Bundesjustizminister Maas trägt die Verantwortung dafür, dass zum 1.Januar tausende Syndikusanwälte ihre anwaltliche Altersversorgung verlieren werden. Der Minister muss endlich seinen Worten Taten folgen lassen und eine Neuregelung des Berufsrechts für Rechtsanwälte vorlegen, damit Syndikusanwälte in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichert bleiben können.

Mit dem 1.Januar 2015 wird die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Befreiungspraxis für Syndikusanwälte an das Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014 anpassen. Damit sind Synidkusanwälte in Unternehmen, Verbänden usw. grundsätzlich nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiungsfähig und die Befreiungen von tausenden Syndikusanwälten werden mit Wirkung zum 1.Januar widerrufen. Da Bestandsschutz nur für Befreiungen gilt, die für konkret ausgeübte Tätigkeiten bzw. Arbeitsstellen erteilt worden sind und diese bei einem Stellenwechsel widerrufen werden, sind sogar zigtausende Syndikusanwälte hiervon betroffen; sie können ab dem 1.Januar keine neue Arbeitsstelle annehmen oder nicht einmal die Tätigkeit innerhalb ihres Unternehmens wechseln, ohne dass ihre Befreiung widerrufen wird.

Dieser Umstand schränkt die berufliche Flexibilität massiv ein und bringt den Wechsel zwischen Anwaltschaft und Wirtschaft bereits heute fast vollständig zum Erliegen. Das hat auch Folgen für die Unternehmen und den Standort Deutschland. Von daher ist es unverständlich, dass der zuständige Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, seiner Ankündigung vom Oktober, kurzfristig eine berufsrechtliche Lösung für dieses große Problem für die Anwaltschaft vorzulegen, noch nicht umgesetzt hat. Er hat wertvolle Zeit für eine Lösung verstreichen lassen. Zum 1.Januar werden nun durch die geänderte Befreiungspraxis Fakten geschaffen. Der Minister muss jetzt sehr kurzfristig tätig werden und seine angekündigten Vorschläge vorlegen, um wenigstens nach dem 1.Januar zügig zu einer Neuregelung zu kommen. Die berufliche Flexibilität und die nötige Sicherheit beim sensiblen Thema Altersversorgung erfordern eine schnelle verlässliche Regelung.“ 

Union setzt sich mit Forderung nach Reform der Insolvenzanfechtung durch

Bundesjustizministerium kehrt an den Verhandlungstisch zurück

Nachdem das Bundesjustizministerium die Verhandlungen über Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern am gestrigen Dienstag wieder aufgenommen und entsprechende Eckpunkte besprochen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir begrüßen, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist und die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung nun zum Greifen nah ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass Gläubiger besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines Insolvenzverwalters geschützt werden. Es hat sich im Interesse insbesondere mittelständischer Unternehmen ausgezahlt, dass die Union trotz der zwischenzeitlichen Verweigerungshaltung des Justizministeriums konsequent Kurs gehalten hat."

Heribert Hirte: "Im Mittelpunkt der Reform wird eine zielgenaue Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters können künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung vonLöhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.

Ausdrücklich keine Festlegung haben wir zur Anfechtung von Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung getroffen. Mit der Union wird es hier kei-ne Änderung geben, die Fiskus, Sozialkassen oder Banken gegenüber der jetzigen Rechtslage besserstellt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass diese Gläubiger ihr Verhalten im Vorfeld einer Insolvenz umstellen, weil sie die Möglichkeit haben, sich ihre Vollstreckungstitel selbst zu beschaffen. Denn der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine zentrale Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir erhalten wollen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Das Bundesjustizministerium ist jetzt gefordert, so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche Formulierungen auszuarbeiten. Sobald diese Formulierungen vorliegen, werden wir als Koalition diese bewerten und den Gesetzentwurf entsprechend auf den Weg bringen."

Union schützt Grundsätze des deutschen Zivilprozessrechts

Bundesregierung legt in den EU-Beratungen erstmals Parlamentsvorbehalt ein

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine erneute Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (sog. Small-Claims-Verordnung) beschlossen. Zuvor hatte die Bundesregierung im Rat der EU erstmals einen Parlamentsvorbehalt eingelegt, um einen früheren Beschluss des Bundestages umzusetzen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

„Mit den Stellungnahmen zur EU-Gesetzgebung nimmt der Deutsche Bundestag seine Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten selbstbewusst und im wohl verstandenen deutschen Interesse wahr. Denn der Kommissionsvorschlag zur sogenannten Small-Claims-Verordnung, mit der ein gesondertes europäisches Klageverfahren eingeführt wird, widerspricht wesentlichen Grundsätzen des deutschen Zivilprozessrechts. Wir haben uns daher insbesondere gegen die geplante exorbitante Ausweitung des Anwendungsbereichs gewandt.

In einer erneuten Entschließung haben wir heute bekräftigt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze von 2.000 € auf 10.000 € zu weit geht. Der ausgehandelte Kompromissvorschlag, den Anwendungsbereich der Verordnung bei einem maximalen Streitwert von 4.000 € zu deckeln, ist gerade noch vertretbar, wenn alle anderen Voraussetzungen wie die Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ oder keine neuen Regelungen zu Gerichtsgebühren gewährleistet werden.

Unsere Zivilprozessordnung hat sich in ihrem über 130-jährigem Bestehen in der Praxis voll bewährt. Mit dem gelungenen Zusammenwirken zwischen Bundestag und Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass dies auch so bleibt. Damit helfen wir allen am Zivilprozess und in der Rechtspflege beteiligten Akteuren.“

Hintergrund:
Die Small-Claims-Verordnung regelt das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen innerhalb der EU. Mit ihrer Hilfe sollen grenzüberschreitende Forderungen bis zu 2.000 Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen besser durchgesetzt werden können. Dabei kann z.B. lediglich mittels eines Formblattes Klage erhoben werden, eine mündliche Verhandlung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgesehen und es gelten sehr kurze Fristen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollte u.a. der Anwendungsbereich auf eine Streitwertgrenze von 10.000 € sowie die Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ ausgeweitet werden.

Der Bundestag hat seine Bedenken in einer Stellungnahme am 25. September 2014 geäußert. Während der anschließenden Verhandlungen im Rat konnte sich die Bundesregierung auch dank der Rückendeckung des Bundestages in fast allen Punkten durchsetzen. Da jedoch die Beibehaltung der Streitwertgrenze von 2.000 Euro nicht mehrheitsfähig ist, hat die Bundesregierung erstmals einen sog. Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Der Bundestag hat heute sein Einvernehmen mit der Bundesregierung hergestellt, dem aktuellen Kompromissvorschlag, die Streitwertgrenze auf maximal 4.000 € zu erhöhen, zuzustimmen, wenn alle anderen Voraussetzungen beibehalten werden. Damit kann die Bundesregierung dem Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft in der Sitzung des Rats der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) am morgigen Donnerstag zustimmen.