Neuigkeiten aus Berlin

Deutschland benötigt eine Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten

Aktuelle Diskussion wird befürwortet

In einer aktuellen Stunde wurde zu den Plänen der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung debattiert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

In die festgefahrene Diskussion um die Speicherung von Verbindungsdaten kommt wieder Bewegung! Bei vielen schweren Delikten sind sie der einzige erfolgversprechende Ansatz, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern - das wissen wir aus vielen praktischen Beispielen aus der täglichen Erfahrung unserer Polizei! Die Bekämpfung von Kinderpornografie und Terrorismus sind hier die wichtigsten Beispiele. Dabei geht es um diejenigen technischen Daten, die bei dem Zustandekommen von Telefonverbindungen oder beim Einloggen von Computern in das Internet entstehen. Keinesfalls werden Inhalte von mails, sms, Gesprächen etc gespeichert. Wichtig ist, dass die Datensicherheit und Transparenz der Verwendung gewährleistet sind wird und ein Rückgriff auf diese Angaben nur unter engen Voraussetzungen auf richterliche Anordnung möglich sein darf. Es ist gut, dass SPD-Vorsitzender Gabriel nun auf seine SPD-Länderinnenminister hört und seinem Justizminister die Marschrichtung vorgibt. Denn wir brauchen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung unter den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.  

 

 

Prekäre Arbeit ist kein Aushängeschild für „share economy“

Verbot von Uber Pop ist richtiges Zeichen

Vor dem Hintergrund des deutschlandweiten Verbots der Dienstleistungen von „Uber Pop“ durch Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main wird der Beitrag von Uber zu einer „share economy“ breit diskutiert. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Nach dem Verbot von „Uber Pop“ durch das Landgericht Frankfurt/Main spricht Uber von einer ‚Niederlage für die Gesellschaft‘, da es nun ein ‚ökologisch wie ökonomisch sinnvolles Mobilitätskonzepts‘ weniger gäbe.  

‚Share Economy‘ ist ein interessanter Ansatz, begrenzte Ressourcen optimal nutzbar und sie damit zugleich mehr Menschen zugänglich zu machen. So zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften: Mehr Menschen sind in weniger Autos unterwegs und die Fahrtkosten für den einzelnen sinken. Davon profitieren alle. Das schreibt sich auch Uber auf die Fahnen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus:  Profiteur ist nur Uber, das eine kostenpflichtige Online-Vermittlungsplattform zur Verfügung stellt und daran verdient. Die Fahrer tragen alle unternehmerischen Risiken vollständig alleine, müssen selber für Sprit, Verschleiß und auch die Versicherungsrisiken aufkommen. Die Kunden können weder davon ausgehen, dass die Fahrer eine Konzession haben, noch sich auf faire Fahrpreise verlassen. Und reicht die Versicherung des Fahrers in einem Schadensfall nicht, können Kunden auch nicht sicher sein, dass ihr Schaden bezahlt wird.

Modelle, wie Plattformen zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, können einen sehr wichtigen Beitrag leisten z.B. für eine alternde Gesellschaft, wo immer mehr ältere Menschen gerade in immer dünner besiedelten, ländlichen Gebieten immer stärker auf günstige Fahrdienstleistungen angewiesen sein werden. Daher brauchen wir hier eigene Modelle einer echten ‚Share Economy‘. Prekäre Arbeitsverhältnisse mit unsicheren Beförderungs- und Haftungsbedingungen bei schlechter Bezahlung, die den Taxi-Markt verdrängen, brauchen wir aber ganz sicher nicht.  Das Verbot von Uber ist daher ein richtiges Signal.“

 

 

Deutsches Institut für Menschenrechte auf solider Grundlage

Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage - Klarheit bei Aufgaben und Finanzierung

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) beschlossen. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte schafft die große Koalition die von den Vereinten Nationen geforderte stabile Grundlage. Damit hat das Institut Rechtssicherheit und kann seine Arbeit als unabhängige Stelle zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Form eines eingetragenen Vereins erfolgreich fortsetzen.

Der CDU/CSU-Fraktion war es dabei wichtig, dass das Gesetz Aufgaben und Arbeitsweise des DIMR in Übereinstimmung mit den hierfür maßgeblichen sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen definiert. So wird nun der Aufgabenbereich des Instituts vergrößert und gleichzeitig die Ausstattung mit entsprechenden Finanzmitteln garantiert. Künftig wird das Institut Bundestag und Bundesregierung bei konkreten Fragen beraten und Analysen zur Menschenrechtssituation in Deutschland - auch im Vergleich zum Ausland - liefern. Gleichzeitig ist der sparsame Umgang mit Steuergeldern gewährleistet, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Verwendung der Mittel sind garantiert.

Entscheidend für unabhängige Expertisen zur Menschenrechtssituation ist insbesondere eine ausgewogene Vertretung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte in den Gremien des DIMR. Auch dies stellt das Gesetz sicher, indem es für potenzielle Mitglieder ein klares Aufnahmeverfahren allein auf der Grundlage der Pariser Prinzipien vorsieht.“

 

 

Reform der Insolvenzanfechtung schützt mittelständische Unternehmen

 Wichtiges Anliegen der Union wird aufgegriffen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am gestrigen Montag einen Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung. Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen. Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig nicht darauf gestützt werden kann, dass der später insolvente Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung nachgesucht hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, zum Beispiel weil er Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit ausge-
schlossen.

Wir begrüßen auch, dass der Entwurf – entgegen früheren Planungen des Ministeriums – keine Regelungen vorsieht, durch die Anfechtungen von Zahlungen an Fiskus und Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingeschränkt werden. Für uns ist klar, dass das Anfechtungsrecht ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Gläubigerschutzes ist. Deshalb werden wir die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Eröffnungswahrscheinlichkeit von Insolvenzverfahren genau im Auge behalten.“

Die gläserne Decke wird gesprengt

Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft verabschiedet

Der Bundestag hat am heutigen Freitag in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Frauenquote verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Heute ist ein entscheidender Tag für mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nachdem der Frauenanteil an Führungspositionen in der Wirt-
schaft nach wie vor verschwindend gering ist, macht der Gesetzgeber nunmehr ernst. Die gläserne Decke wird gesprengt.

Das Gesetz ist dabei wirkungsvoll und maßvoll zugleich. In den Aufsichtsräten großer, börsennotierter Unternehmen müssen Frauen ab 2016 mit einem An-
teil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Diese gesetzliche Frauenquote ist notwendig, da die freiwilligen Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit keinen entscheidenden Fortschritt gebracht haben.

Uns ist wichtig, dass es für mittelständische Unternehmen keine starren Vorgaben gibt. Sie sollen sich eigene Ziele setzen, wie sie den Frauenanteil in Führungspositionen in den nächsten Jahren steigern wollen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir dabei zudem mehr Flexibilität und
Rechtssicherheit für die Unternehmen erreicht.

Die Union setzt damit das um, was wir vor der Bundestagswahl im Regierungsprogramm angekündigt haben.“