Neuigkeiten aus Berlin

Menschen aus Afrika erst gar keine Flüchtlinge werden lassen!

Das Leid der Flüchtlinge im Mittelmeer zeigt uns klar und deutlich, dass wir politisch handeln müssen. Humanitäre Hilfe ist hier von großer Bedeutung, aber genauso wichtig ist die langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern. Nur so werden Fluchtursachen nachhaltig bekämpft.

Auf Initiative von Elisabeth Winkelmeier-Becker, Abgeordnete aus dem Rhein-Sieg-Kreis, und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller wollen nun Abgeordnete der Union Perspektiven für junge Menschen in Afrika in einem Modellprojekt schaffen. „Wir wollen eine Idee von Rupert Neudeck aus Troisdorf, Vorsitzender der Grünhelme e.V. und Gründer von Cap Anamur, aufgreifen“, so Winkelmeier-Becker, „Er schlägt vor, dass junge Menschen aus Afrika eine Ausbildung in Deutschland machen und im Anschluss Berufserfahrung sammeln, bevor sie mit etwas Startkapital wieder zurück in ihr Heimatland kehren. Dort hätten sie dann Aussicht auf ein solides Einkommen, mit dem sie ihre Familie unterstützen können. Das Herkunftsland würde langfristig profitieren, da auf diese Weise Impulse in der Wirtschaft gesetzt werden. Das wäre ein Gewinn für alle Beteiligten! Die Möglichkeit einer gesicherten Einreise und Ausbildung in Deutschland und die Ausrichtung auf eine Heimkehr sind das besondere dieses Modells. Wir wollen damit ein Angebot machen für nachhaltige und legale Alternativen zur gefährlichen Flucht mit ungewissem Ausgang."

 

 

Anreize für Betriebsrenten müssen verbessert werden

Lange Niedrigzinsphase erfordert Änderungen der Zinsberechnung im Bilanzrecht

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Änderung der Bilanzierungsvorschriften für Pensionsrückstellungen im Handelsgesetzbuch zu prüfen und dem Bundestag gegebenenfalls eine Neuregelung vorzuschlagen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatte Heribert Hirte:

„Die betriebliche Altersversorgung muss als wichtige Säule der Alterssicherung erhalten und gestärkt werden. Wir wollen die Anreize für die Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten, verbessern. Aufgrund der lange anhaltenden Niedrigzinsphase können Betriebsrenten zunehmend zu einer bilanziellen Belastung für die Unternehmen werden. Die Union hat sich daher dafür eingesetzt, dass die bisherigen Vorgaben für die Zinsberechnung im Handelsgesetzbuch für Altersvorsorgerückstellungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Bisher wird der Abzinsungszinssatz als Durchschnitt der Marktzinsen der vergangenen sieben Geschäftsjahre berechnet. Es zeigt sich, dass dieser Zeitraum zu kurz ist, um in der aktuellen Marktsituation einen angemessenen Glättungseffekt zu erzeugen. Es liegt daher nahe, den Berechnungszeitraum deutlich zu verlängern. Im Gespräch ist eine Verlängerung auf zwölf Jahre. Die Bundesregierung wird eine entsprechende Anpassung des Handelsgesetzbuchs nun zügig prüfen.“

 

 

Handgepäck darf Fliegen nicht teurer machen

Empfehlung des Internationalen Luftfahrtverbands IATA verringert kostenfreies Handgepäck

Die „International Air Transport Association“ (IATA) hat sich in einer Empfehlung an die Fluggesellschaften für eine Verringerung der kostenfreien Handgepäckgröße ausgesprochen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter Stefan Heck:

„Wir sehen den Vorstoß der IATA, die Maße für kostenlose Handgepäckstücke zu verkleinern, sehr kritisch. Für Passagiere kann es bereits jetzt zu „bösen Überraschungen“ am Check-In-Schalter kommen, wenn der kleine Handgepäck-Koffer nicht in das Prüfgestell der Airlines passt und aufgrund dessen eine zusätzliche Gebühr fällig wird. Schon heute berechnen zahlreiche Airlines bei der Buchung oder Durchführung von Reisen zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen, die untrennbar mit dem Personentransport verbunden sind.

Die Verringerung des Handgepäcks bei gleichbleibendem Ticketpreis würde dieses intransparente Gebührensystem zusätzlich befeuern. Es kann nicht sein, dass die Verbraucher hier abermals zur Kasse gebeten werden.“

 

 

Bund verdoppelt Soforthilfe für Flüchtlinge – Land muss Gelder zu 100 Prozent an Städte und Gemeinden weiterleiten und damit auch den Rhein-Sieg-Kreis finanziell entlasten!

Die Verdoppelung der Soforthilfe des Bundes auf 1 Milliarde Euro in diesem Jahr und die angekündigte strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten der Flüchtlingsunterbringung ab dem kommenden Jahr sind eine immense Hilfe für unseren Rhein-Sieg-Kreis. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet die Aufstockung der Soforthilfe für dieses Jahr zusätzliche rund 108 Millionen Euro! Dabei steht fest, dass diese Mittel zu 100 Prozent an die Städte und Gemeinden gehen müssen. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass die Landesregierung mit den Bundesgeldern eigene Maßnahmen finanziert oder die Mittel im Haushalt versickern.
 
Die Kommunen müssen sich um immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber kümmern und dabei werden auch die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises bislang von der Landesregierung im Stich gelassen, so die Siegburger CDU-Abgeordnete und Vorsitzende der CDU-Rhein-Sieg. Bei der wichtigen humanitären Aufgabe der Flüchtlingsversorgung rückt neben den zunächst dringendsten Fragen einer angemessenen Unterkunft zunehmend die Frage der Finanzierung in den Städten und Gemeinden in den Fokus. In allen anderen Bundesländern erhalten die Städte und Gemeinden wesentlich höhere Zuweisungen des Landes oder sogar eine Erstattung aller notwendigen Kosten. IN Nordrhein-Westfalen werden dagegen lediglich 30 bis 50 Prozent der tatsächlichen kommunalen Aufwendungen für die Flüchtlingsversorgung erstattet.
 
Jetzt muss die rot-grüne Landesregierung die Soforthilfe des Bundes schnell 1:1 an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weiterleiten. Dann würden die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis noch in diesem Jahr etwas mehr 3.6 Mio. Euro erhalten und wirklich entlastet werden. Gleichzeitig ist es jetzt notwendig, die völlig unzureichende Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten endlich so aufstocken, dass gemeinsam mit den Bundesmitteln eine 100 prozentige Bezahlung aller kommunalen Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erfolgt.
 
 
Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Not der Kommunen erkannt hat, während die Landesregierung die finanziellen Probleme der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung weiterhin ignoriert.
 
 
Hintergrund:
 
• Die Bundesregierung geht für das Jahr 2015 von rund 450 000 Asylanträgen bundesweit aus (400.000 Erstantragsteller/ 50.000 Folgeantragsteller). Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, dem zufolge Nordrhein-Westfalen rund 22 Prozent der Antragsteller aufnimmt.
• Von Januar bis April 2015 haben insgesamt 114.125 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Davon mehr als 57.000 aus sogenannten Westbalkanstaaten (50 Prozent) – Serbien, Kosovo, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien.
• Nordrhein-Westfalen rechnet in diesem Jahr mit bis zu 100 000 Flüchtlingen - das wären mehr als doppelt so viele wie 2014.
 
Die Flüchtlingspauschalerstattung
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Land für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern eine pauschale Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Diese Mittel werden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel (§ 4 Abs. 1 Satz 3 FlüAG) auf die Gemeinden verteilt.
 
• Für die Zahlungen 2014 wurde der Bestand der Asylbewerber zum 1. Januar 2013 berücksichtigt: Das sind 18.080 Flüchtlinge. Nordrhein-Westfalen erstattete den Kommunen im Jahr 2014 insgesamt 111,5 Millionen Euro für 18.080 Flüchtlinge, owohl zum 01.01.2014 bereits 10.000 Flüchtlinge mehr in den Kommunen versorgt werden mussten.
• Für die Zahlungen 2015 wird der Bestand zum 1. Januar 2014 berücksichtigt: Das sind 28.380 Flüchtlinge. Der Haushalt für 2015 sieht 183.046.000 Euro als Pauschale an die Kommunen für Flüchtlingskosten vor, obwohl 58.245 Flüchtlinge in nordrhein-westfälischen Kommunen zum 01.01.2015 versorgt wurden.

 

 

 

Europa muss seriöse Rechtsform für mittelständische Unternehmen schaffen

Koalition wendet sich gegen missbrauchsanfällige Ein-Personen-Gesellschaft

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch auf Initiative von CDU/CSU und SPD eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-Gesellschaft (sogenannte SUP) beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan Harbarth:

"Mit der Stellungnahme fordern wir einen neuen Anlauf für eine Europa-GmbH, die diesen Namen verdient. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wäre es ein großer Fortschritt, wenn sie sich in einer eigenen, europäischen Rechtsform vergleichbar einer deutschen GmbH organisieren könnten. Die deutsche Wirtschaft mit ihrem exportorientierten Mittelstand würde davon besonders profitieren.

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Angleichung der nationalen Regelungen über Ein-Personen-Gesellschaften ist dagegen leider kein zielführender Ansatz für kleine und mittlere Unternehmen. Es handelt sich dabei nämlich um eine nur teilharmonisierte Rechtsform, die schon nicht den praktischen Bedarf der Wirtschaft trifft. Zudem ist zu befürchten, dass die SUP gerade für unseriöse Zwecke eingesetzt werden könnte, da das von der Kommission vorgesehene Online-Verfahren keine hinreichende Prüfung der Identität der Gründer gewährleistet. Desgleichen wären Umgehungen der bewährten deutschen Mitbestimmung möglich, da eine Aufspaltung von Satzungs- und Verwaltungssitz zugelassen wird.

Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur SUP daher ab. Zugleich fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass zeitnah eine seriöse, europaweit einheitliche Rechtsform insbesondere für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften geschaffen wird. Dabei legen wir in der Stellungnahme auch fest, wie eine solche Rechtsform konkret ausgestaltet werden sollte. Wichtig sind ein Verbot der Sitzaufspaltung und eine eigene Mitbestimmungsregelung in Anlehnung an die Regeln für die Europäische (Aktien-)Gesellschaft."