Neuigkeiten aus Berlin

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Richterbesoldung ist richtiges Signal

Nur angemessen bezahlte Justiz bleibt langfristig leistungsstark

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Besoldung der Richter in einzelnen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Besoldung der Richter durch die Bundesländer nicht einseitig und unproportional schlechter im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen sein darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal ausgesandt und die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt gestärkt: Die Konsolidierung der Länderhaushalte darf nicht einseitig zu Lasten der Justiz gehen.

Richter und Staatsanwälte sorgen dafür, dass jedermann schnell und effektiv sein ihm zustehendes Recht bekommt; darauf fußt unser Gemeinwesen. Diesem Anspruch an die Justiz, zu der nur die höchstqualifizierten Juristen eines Abschlussjahrgangs Zugang finden, muss auch eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen die Länder alles dafür tun, dass die Justiz auch weiterhin
attraktiv für die besten Juristen des Landes bleibt.“

 

 

 

Neue Förderphase des erfolgreichen Programms „Betriebliche Kinderbetreuung“ gestartet

Elisabeth Winkelmeier-Becker wirbt um Teilnahme -  Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung lohnt sich für Unternehmen und Mitarbeiter
 
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Gerade in Zeiten absehbaren Fachkräftemangels ist es deshalb zunehmend wichtig, solche Fachkräfte zu halten. Doch wie können Erfahrungswissen und know-how erhalten werden, wenn Fachkräfte wegen der Erziehung eines Kindes eine Auszeit nehmen? Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dann der entscheidende Ansatz, um gute Mitarbeiter weiter an das Unternehmen zu binden.  

Um Unternehmen einen zusätzlichen Impuls für den Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsangebote zu geben und diese beim Aufbau zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. April die neue Förderphase gestartet. Ziel ist es, Unternehmen für dauerhaftes Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen, Eltern, Unternehmen und Träger sollen Anreize erhalten vor Ort passgenaue Lösungen zu finden.  Die Förderung gilt als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat. Sie wird als Anschubfinanzierung gewährt, um die Startphase zu erleichtern. Auch Verbundlösungen von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen. Betreuungsplätze in 24-Stunfen-Kitas sind ebenfalls förderfähig.  
 
Ich würde mich freuen, wenn viele Unternehmen in der Region Bonn /Rhein-Sieg-Kreis dieses Förderangebot zur Schaffung neuer Betreuungsplätze aufgreifen und sich in besonderer Weise an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben beteiligen.  
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung

 

 

 

 

Recht der Syndikusanwälte muss endlich Rechtssicherheit schaffen

Bundesjustizminister Maas muss Gesetzeslücken bei der berufsständischen Altersversorgung schließen

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas nunmehr einen Gesetzentwurf für die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt hat. Leider schafft der Entwurf im wichtigsten Punkt, der berufsständischen Altersversorgung, keine Rechtssicherheit. Die vom Bundessozialgericht aufgeworfenen Fragen werden nicht beantwortet. Damit ist zu befürchten, dass Rechtsanwaltskammern und Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund über denselben Sachverhalt weiter abweichende Entscheidungen. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs verfehlt.

Bundesminister Maas muss den Gesetzentwurf jetzt rasch nachbessern. Nur so kommt es wieder zu einheitlichen Entscheidungen, die den zigtausend betroffene Syndikusanwälte die erforderliche Rechtssicherheit für ihre Altersversorgung geben."

 

 

 

Leitlinien der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

Ich bin froh, dass Bewegung in die Sache Vorratsdatenspeicherung gekommen ist. In den untenstehenden Eckpunkten können Sie sich darüber informieren, was die Bundesregierung hierzu plant. Ich denke, daraus ergibt sich klar, dass hier keine „Überwachung“ stattfindet, sondern Ermittlungen in Fällen schwerer Kriminalität ermöglicht werden:


Download: Leitlinien der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten

 

 

Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet mehr Sicherheit

Ermittlungen bei schweren Straftaten werden erleichtert

Am heutigen Mittwoch haben Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gemeinsame Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


Thomas Strobl:
"Die Unionsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizminister Maas heute Leitlinien zu einer Regelung über die Speicherung von Kommunikationsdaten vorgestellt hat. Wir unterstützen diese Leitlinien voll und ganz. Es ist ein Fortschritt für die innere Sicherheit, dass unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen Internet-Provider verpflichtet werden, Verbindungsdaten für 10 Wochen zu speichern. Die Begrenzung auf schwere Straftaten ist sinnvoll und richtig. Datensicherheit und Datenschutz werden auf hohem Niveau gewährleistet, dazu tragen insbesondere die Vorgaben zur Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen bei. Wir hätten uns an einigen Stellen mehr vorstellen können, wie etwa bei der Speicherfrist oder der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes. Die Sicherheitsbehörden können aber auch mit dem gefundenen Kompromiss mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten."


Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Union begrüßt, dass Bundesminister Maas nun die gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Verbindungsdaten schaffen will. Damit tun wir mehr gegen Kinderpornographie, als wir es beispielsweise mit einer Verschärfung der Strafgesetze erreichen könnten. Auch in anderen wichtigen Bereichen - wie beim Terrorismus, der organisierten Kriminalität oder anderen schweren Straftaten - spielt die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsmaßnahme eine wichtige Rolle. Der Staat wird wieder in die Lage gesetzt, den Kampf gegen schwere Verbrechen besser zu führen. Dies wird sich unmittelbar auf die Erfolge der Strafermittler auswirken, da sie zukünftig leichter Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten erhalten. Wir verbinden diesen Durchbruch mit einem besonderen Dankeschön an Praktiker, die für die Vorratsdatenspeicherung unermüdlich geworben und ihre Bedeutung aufgezeigt haben.
Bei dem vorzulegenden Gesetzentwurf werden wir darauf achten, dass die strengen Anforderungen der Gerichte beachtet werden."