Bundesjustizministerium kehrt an den Verhandlungstisch zurück
Nachdem das Bundesjustizministerium die Verhandlungen über Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern am gestrigen Dienstag wieder aufgenommen und entsprechende Eckpunkte besprochen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir begrüßen, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist und die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung nun zum Greifen nah ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass Gläubiger besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines Insolvenzverwalters geschützt werden. Es hat sich im Interesse insbesondere mittelständischer Unternehmen ausgezahlt, dass die Union trotz der zwischenzeitlichen Verweigerungshaltung des Justizministeriums konsequent Kurs gehalten hat."
Heribert Hirte: "Im Mittelpunkt der Reform wird eine zielgenaue Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters können künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung vonLöhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.
Ausdrücklich keine Festlegung haben wir zur Anfechtung von Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung getroffen. Mit der Union wird es hier kei-ne Änderung geben, die Fiskus, Sozialkassen oder Banken gegenüber der jetzigen Rechtslage besserstellt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass diese Gläubiger ihr Verhalten im Vorfeld einer Insolvenz umstellen, weil sie die Möglichkeit haben, sich ihre Vollstreckungstitel selbst zu beschaffen. Denn der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine zentrale Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir erhalten wollen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Das Bundesjustizministerium ist jetzt gefordert, so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche Formulierungen auszuarbeiten. Sobald diese Formulierungen vorliegen, werden wir als Koalition diese bewerten und den Gesetzentwurf entsprechend auf den Weg bringen."