Neuigkeiten aus Berlin

Koalition will Kundendatenschutz stärken

Verbraucherverbände sollen gegen undurchsichtige Verwendung von Kundendaten vorgehen können

Das Bundekabinett hat am heutigen Mittwoch den „Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Novellierung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) stärken wir den Kundendatenschutz. Verbraucherschutzverbände sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen datenschutzrechtliche Verstöße im Umgang mit Verbraucherdaten durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorgehen zu  können. Damit geben wir den Verbraucherschutzorganisationen ein wirksames Instrument an die Hand, um Missbrauchsgefahren, die sich z.B. aus einer
marktbeherrschenden Stellung solcher Dienstleister ergeben können, wirksam einzudämmen. Beispiele, wie Facebook und Google zeigen eindrücklich,
wie einzelne Unternehmen den Verbrauchern gegenüber den Umgang mit ihren Daten bewusst verschleiern.

Im nun anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren werden wir für eine unbürokratische Lösung sorgen, die legitime Datennutzung in Unternehmen nicht einschränkt und dabei auch keine weiteren Pflichten für die Wirtschaft schafft.“

Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken muss strafbar werden

Weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus sind notwendig

Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit einem Gesetzentwurf, der bereits den Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe stellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist gut, dass künftig der Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt werden sollen.  Damit passen wir das Terrorismusstrafrecht den aktuellen Erfordernissen an. Mit dem Gesetzesentwurf  setzt der Bundesjustizminister nun endlich die Vorgaben der entsprechenden UN-Resolution sowie Forderungen der Union um.

Das reicht aber nicht. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus folgen. Wir alle erwarten vom Staat, dass er die Menschen vor terroristischen Anschlägen schützt. Dazu braucht er unter engen Voraussetzungen auch effiziente Mittel. Die Union hat deshalb einen Katalog von Forderungen vorgelegt.

So muss die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen grundsätzlich wieder strafbar sein – und nicht nur über den Umweg des Vereinsgesetzes.  Zudem sollte die Telefonüberwachung auf weitere Terrorismusstraftaten ausgedehnt werden.
Außerdem muss es zukünftig leichter sein, die Geldquellen von Terroristen und der organisierten Kriminalität wirksam abzuschöpfen.  Die Täter sollen daher künftig die legale Herkunft ihres Vermögens nachweisen. Die damit verbundene Beweislastumkehr ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Weiterhin sollte das Mindeststrafmaß bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Schließlich muss der Begriff der "terroristischen Vereinigung" so gefasst werden, dass tatsächlich alle Bedrohungslagen, die heute von Terrororganisationen ausgehen, erfasst werden."

Elisabeth Winkelmeier-Becker ruft zur Teilnahme am Wettbewerb zum Thema TTIP auf

Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker ruft zur Teilnahme am Wettbewerb „Für Freiheit und Demokratie – ein Wettbewerb für Jugend und Schule“ der Weltliga für Freiheit und Demokratie Deutschland (WLFD) auf.

Der Titel: „Freiheit und Demokratie, Freihandel und Selbstbestimmung in einer pluralistischen Welt“, bildet den Aufruf an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sich mit dem geplanten Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) zukunftsorientiert auseinanderzusetzen. Das verstärkte Zusammenwachsen von Volkswirtschaften und Gesellschaften stellt uns vor neue Herausforderungen zum Erhalt von Freiheit und Demokratie, national wie international. Befürworter von Freihandelsabkommen wie TTIP stellen uns größeren Wohlstand, mehr Arbeitsplätze und ein höheres Wirtschaftswachstum in Aussicht. Kritiker befürchten sinkende Verbraucherstandards und eine Aushöhlung unseres demokratischen Gemeinwesens. „Es würde mich sehr freuen, wenn auch zahlreiche Schulklassen aus dem Rhein-Sieg-Kreis teilnehmen und ihre Meinungen zu Chancen und Risiken des Abkommens mitteilen“, so Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Am Wettbewerb teilnehmen können Schulklassen, Schülerinnen und Schüler der 9. bis 12. Jahrgangsstufe alleine, in Gruppen oder zusammen mit Lehrenden aller allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schularten. Die Anmeldung muss durch die Schule erfolgen. Sie muss den Ansprechpartner des Projektes, dessen Kontaktadresse, ein Kurzprofil der Schule sowie eine kurze darstellende Projektübersicht mit der Benennung aller Teilnehmer enthalten.

Unter den besten Einsendungen werden verschiedene Preise ausgelobt, darunter als Erster Preis eine Einladung der Schulklasse, bzw. der beteiligten Schüler, sowie zweier Begleitpersonen (max. 50 Personen) zu einer Klassenfahrt nach Berlin in der Zeit vom 08.06.2015 bis 10.06.2015.
Einsendeschluss ist Montag, der 30. März 2015. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wlfd.de

Schutz von Zwangsprostituierten hat Vorrang

Gesetzesentwurf zu Zwangsprostitution und Menschenhandel ergänzen

Heute steht der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Der Gesetzentwurf ist in der bisherigen Fassung unzureichend. Im parlamentarischen Verfahren müssen klare gesetzliche Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ergänzt werden. Die Einbringung ins Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nur vor dem Hintergrund, dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie abgelaufen ist und die EU-Kommission Strafzahlungen konkret angedroht hat.

Die konsequente  Bekämpfung  der Zwangsprostitution und des Menschenhandels ist unser vordringliches Ziel. Es darf nicht sein, dass Prostitution und
Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind.  Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem „Geschäftsmodell“ den Boden zu
entziehen.

Die gesetzlichen Regelungen müssen umfassend reformiert werden. Die Praxis braucht handhabbare Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten ist dabei ein wichtiges Mittel. Die Strafbarkeit ist allerdings nur dann berechtigt,
wenn Freier wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen. Wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, bedarf es einer Regelung zur Straffreiheit, beziehungsweise der Möglichkeit,
von Strafe abzusehen oder diese zu mildern.  Freier sollen einen Anreiz haben, ihre Kenntnis von Straftaten zu offenbaren.“

Verhältnismäßigkeit bei Unterbringung in Psychiatrie stärker berücksichtigen

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben

Bundesjustizminister Maas hat einen Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraph 63 StGB vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Ansgar Heveling:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Es ist gut, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Diskussionsentwurf zum Thema Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraph 63 StGB vorgelegt hat. Mit dem Entwurf werden langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür ein-gesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.

Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich stärker konkretisiert werden muss. Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Hier sehen wir noch Diskussionsbedarf. Eine über sechs Jahre dauernde Unterbringung sollte daher auch dann möglich sein, wenn nicht nur ein schwerer körperlicher oder seelischer Schaden droht. Es muss auch in Zukunft möglich sein, eine längere Unterbringung anzuordnen, wenn bei weiteren Taten ein erheblicher körperlicher oder seelischer Schaden droht.

Auch bei schweren materiellen Schäden muss im Ausnahmefall die Möglichkeit der Unterbringung weiterhin gegeben sein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass etwa ein Kunstattentäter, der fortgesetzt unwiederbringliches Kulturgut durch Säureanschläge zerstört hat, auch über sechs Jahre hinaus untergebracht bleiben kann, sofern seine weitere Gefährlichkeit attestiert wird.“

Ansgar Heveling: „Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen guten Diskussionsentwurf vorgelegt, mit dem sich eine sinnvolle Reform des Unterbringungsrechts anpacken lässt. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung. Durch die stärkere Akzentuierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Strafgesetzbuch wird der Bund einen für die Gerichte gut handhabbaren Rahmen für angemessene Unterbringungsentscheidungen setzen. Ebenso wird dafür gesorgt, dass die Sicherheit der Allgemeinheit angemessen gewährleistet bleibt.

Gleichzeitig ist es gut, dass die Reform für mehr Transparenz bei der Unterbringungsentscheidung sorgen wird. Die stärkere Einbeziehung externer Gutachter sowie kürzere Begutachtungszeiträume stärken das Vertrauen in die Entscheidungen der Justiz. Eine häufigere Begutachtung darf aber nicht dazu führen, dass die Therapie von Untergebrachten hintan gestellt wird. Dieser Aufgabe müssen sich insbesondere die Länder stellen. Sie haben für eine ausreichende Zahl qualifizierter Gutachter zu sorgen.“