Neuigkeiten aus Berlin

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben


Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften“ beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


"Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegt, mit dem langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.


Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich stärker konkretisiert werden muss.


Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen sein."

 

 

 

Verbot von zusätzlichen Gebühren bei Online-Buchung stärkt Verbraucherrechte

Ab 2017 sind Gebühren für Kreditkartenzahlung bei Online-Buchung EU-weit untersagt

Das Europäische Parlament hat einer verbindlichen Abschaffung zusätzlich anfallender Kreditkartengebühren für Online-Buchungen zugestimmt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:


"Wer online Reisen bucht und mit Kreditkarte bezahlen möchte oder sogar bezahlen muss, soll zukünftig nicht mehr für zusätzlich anfallende Gebühren aufkommen müssen. Davon waren insbesondere die Kunden von Reiseportalen oder der Deutschen Bahn betroffen. Wir haben uns im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages seit längerem für die Abschaffung dieser sog. "Surcharges" eingesetzt, die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein klaren Sieg für die Verbraucher in Deutschland und Europa."

Speicherung von Verkehrsdaten erleichtert Verbrechensbekämpfung

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten – wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei eine Schande für den Rechtsstaat.

Strafprozesse müssen schneller und einfacher ablaufen

Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen

Die sogenannte Expertenkommission Strafprozessrecht hat ihre Arbeit abgeschlossen und wird in dieser Woche ihren Abschlussbericht vorlegen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Eine Reform des Strafprozessrechts muss sich an den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages messen lassen, nämlich das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Dieses Ziel scheint die Expertenkommission zu einem großen Teil aus den Augen verloren zu haben. Ihre Vorschläge sind für uns nicht verbindlich. Es mag der Zusammensetzung der Kommission geschuldet sein, dass sich in den Vorschlägen dieser Expertenkommission offenbar nur kaum etwas zur Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens finden lässt. Das ist kein großer Wurf. Wir brauchen beispielsweise eine umfassende Reform des Beweisantragsrechts bzw. des Befangenheitsrechts und nicht eine Aufblähung des Hauptverfahrens. Vorschläge zur Einschränkung des Selbstleseverfahrens helfen uns insoweit nicht weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nun aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.

 

 

 

Bund stockt Soforthilfe für Flüchtlinge noch für dieses Jahr um zusätzlich 1 Milliarde Euro auf – Die knapp vier Millionen Euro für den Rhein-Siegkreis müssen auch bei uns ankommen!

Auf dem gestrigen Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern wurde ein wichtiges Maßnahmenpaket mit schnellen Finanzhilfen und langfristigen Konzepten zum Asylrecht beschlossen. Das wird auch im Rhein-Siegkreis helfen, die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen zu meistern. „Das ist wirksame Hilfe des Bundes für die Kommunen und Hilfsorganisationen, die mit ihrer großartigen Hilfe für die Flüchtlinge an ihre Leistungsgrenzen gelangt sind“, so Lisa Winkelmeier-Becker MdB.

Noch für dieses Jahr stellt der Bund eine weitere Milliarde Euro zur Versorgung der Flüchtlinge bereit - davon gehen 216 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Insgesamt fließen somit in diesem Jahr zwei Milliarden Euro vom Bund für die Unterbringung, medizinische Versorgung und Ernährung der Flüchtlinge an Länder und Kommunen. Ab dem kommenden Jahr will sich der Bund dann dauerhaft mit einer Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens an den Kosten beteiligen.

Die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes sind eine immense Hilfe. Die Kommunen werden bislang von der Landesregierung mit einer völlig unauskömmlichen Flüchtlingskostenpauschale von gerade einmal 631 Euro pro Monat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundeshilfe jetzt schnell und ungekürzt zusätzlich in den Städten und Gemeinden ankommt und nicht im Landeshaushalt versickert.

Geld allein hilft aber nicht. Albanien, Kosovo und Montenegro als weitere „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen und Asylbewerber künftig für die Dauer des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu halten und ihnen dort überwiegend Sachleistungen zu gewähren wird helfen, Fehlanreize zu beseitigen. Die Verfahren werden so beschleunigt, damit Platzkapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen besser genutzt werden können. Mit besseren Zugängen zu Integrationskursen, neuen berufsbezogenen Sprachkursen und der Lockerung des Leiharbeitsverbots wird eine bessere und schnellere Integration anerkannter Flüchtlinge erreicht. Auch diesen Beschlüssen muss die Landesregierung im Bundesrat zustimmen und sie konsequent umsetzen.