Neuigkeiten aus Berlin

Mietpreisbremse wird neuer Baustein im sozialen Mietrecht

Für die Union ist der Neubau von Wohnungen von entscheidender Bedeutung

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag in erster Lesung den Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beraten. Damit werden die Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte sowie das Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsrecht verankert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:  

„Mit der Mietpreisbremse fügen wir dem sozialen Mietrecht einen neuen Baustein hinzu. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Damit lösen wir ein, was wir vor der letzten Bundestagswahl versprochen haben. Der Gesetzentwurf trägt dementsprechend die Handschrift der Union.

So ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass Investitionen in den Neubau von Wohnungen durch die Mietpreisbremse nicht behindert werden. Im Gegenteil: Sie müssen in den Gebieten mit angespannten Märkten verstärkt werden. Denn Mieten werden nur durch ein größeres und bedarfsgerechtes Angebot von Wohnungen langfristig und nachhaltig stabil gehalten. Damit solche Investitionen nicht gefährdet werden, ist die Vermietung von Wohnungen in Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Es ist gut, dass auch Minister Maas letztlich erkannt hat, dass dies eine entscheidende Voraussetzung für langfristig stabile Mietpreise ist.

Auch Länder und Kommunen müssen dazu beitragen, dass mehr neue Wohnungen gebaut werden. Wir als Union haben durchgesetzt, dass die Landesregierungen im Rahmen der Mietpreisbremse konkret beschreiben müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um bei Wohnungsmangel Abhilfe zu schaffen.

Uns ist zudem wichtig, dass Mieter und Vermieter die zulässige Miete mit zumutbarem Aufwand ermitteln können. Das beste Hilfsmittel dabei ist ein qualifizierter Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und alle zwei Jahre erneuert wird. Der Gesetzentwurf stellt in seiner Begründung fest, dass in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, ein Bedürfnis für die Erstellung von Mietspiegeln bestehen dürfte. Wir sollten in den anstehenden Beratungen ernsthaft prüfen, ob diese Aussage in den Gesetzestext selbst übernommen werden kann, um den Kommunen ihre Verantwortung noch deutlicher vor Augen zu führen.  

Mit dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen sorgen wir für mehr Fairness im Verhältnis zwischen Mieter, Vermieter und Makler.
Künftig muss der Vermieter immer die Maklercourtage zahlen, wenn er den Makler mit der Vermittlung seines Mietobjekts beauftragt hatte. Im parlamentarischen Verfahren sind hier noch verschiedene Einzelpunkte zu klären, etwa weil es nach der derzeitigen Gesetzesfassung bestimmte Konstellationen gibt, in denen der Makler weder vom Vermieter noch vom Mieter eine Provision für seine Vermittlungsleistung verlangen dürfte.“

Union setzt besseren Schutz vor Kinderpornographie durch

Deutscher Bundestag berät in zweiter/dritter Lesung die Änderungen im Sexualstrafrecht

Am heutigen Vormittag hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ abschließend beraten. Der Gesetzentwurf soll am Freitag dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen werden. Wesentlicher Inhalt ist ein besserer Schutz von Kindern vor Kinderpornografie und sexuellen Übergriffen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas ist im parlamentarischen Verfahren auf Initiative der Union erheblich verändert worden. Das Gesetz dient nun wesentlich besser dem Schutz der Kinder vor Kinderpornografie und sexuellen Übergriffen. Vor allem dem Handel mit Kinderfotos wird ein Riegel vorgeschoben und die Würde der Kinder geschützt. Gleichzeitig werden Fotos für das private Album nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen – von Paragraph 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) erfasst. Nur Bildaufnahmen von nackten Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen eines Tausches bzw. gegen Entgelt hergestellt, angeboten oder verschafft werden, sollen strafbar sein.

Neu ist, dass das Herstellen und Gebrauchen von Bildern, die die Hilflosigkeit von Personen zur Schau stellen, nunmehr unter Strafe gestellt wird. Die Entwicklung, dass beispielsweise vermehrt unbefugte Bilder von Unfallopfern
gemacht werden, kann nicht hingenommen werden.

Dagegen fällt – anders als es der ursprüngliche Entwurf vorsah – die unbefugte Herstellung von Bildern, die lediglich geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, weiterhin nicht unter Paragraph 201a
StGB. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Bilder einer dritten Person zugänglich gemacht werden. Damit wollen wir einerseits insbesondere dem Cybermobbing begegnen, andererseits aber nicht jedes peinliche Foto kriminalisieren. Zudem wird klargestellt, dass immer eine Abwägung mit überwiegenden berechtigten Interessen – wie beispielsweise der Kunst, Wissenschaft oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte – erfolgen muss.

Eine weitere Änderung betrifft die Definition von Kinderpornografie. Sie wird um den Zusatz „sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder Gesäßes eines Kindes“ erweitert.

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf gewährleisten, dass das deutsche Strafrecht bei Zwangsheirat unabhängig vom Recht des Tatortes vollständig und einfacher angewandt werden kann. Eine weitere Neuerung betrifft den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die neue Regelung behandelt alle Täter gleich, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.“

Winkelmeier-Becker/Hirte: Union hält an Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht fest

Reformverweigerung des Bundesjustizministeriums ist unverständlich

In einem Presseartikel berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am vergangenen Samstag, dass die Koalition die Pläne, das Insolvenzanfechtungsrecht zu ändern, gestoppt habe. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Union tritt weiterhin für Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung ein. Unser Ziel ist es, Unternehmen besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines Insolvenzverwalters zu schützen. Zudem müssen sich die Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens darauf verlassen können, dass sie ausgezahlte Löhne im Regelfall behalten dürfen.

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzgeber den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmern mit gezielten Änderungen zügig helfen kann. Das wäre auch im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens denkbar. Die Union hält selbstverständlich an diesem wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest.

Dass die Rechtslage nicht so bleiben darf wie bisher, hat auch Minister Maas erkannt, dessen Haus erst jüngst ein Eckpunktepapier zur Reform des Anfechtungsrechts vorgelegt hatte. Insofern ist es unverständlich und widersprüchlich, wenn der Minister den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nun als erledigt betrachtet."

Heribert Hirte: "Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums enthält zwar richtige Ansätze, geht aber in zwei wesentlichen Punkten über die Zielsetzung des Koalitionsvertrages hinaus und wird insofern auch in der Fachöffentlichkeit zurecht kritisiert. Das betrifft insbesondere die geänderte Behandlung von Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, die gravierende Folgen für die Eröffnungsquote von Insolvenzverfahren haben könnte. Mit der Union wird es keine neuen Privilegien für Fiskus, Sozialkassen oder Banken im Insolvenzverfahren geben. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine zentrale Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir erhalten wollen. Außerdem ist nicht einzusehen, warum auch Manager und Mitarbeiter aus der Finanzbuchhaltung besser gestellt werden sollten. Denn mit uns wird es keine Prämie für diejenigen geben, die die Krise eines Unternehmens zu verantworten haben."

Winkelmeier-Becker/Steineke: Koalition will Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer stärken

Wohnungsverwalter müssen zukünftig Qualifizierungs- und Versicherungspflichten erfüllen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des immobilienwirtschaftlichen Dialogs angekündigt, zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises sowie einer Versicherungspflicht für Wohnungsverwalter vorzulegen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

„Wir begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, den Koalitionsvertrag zügig umzusetzen. Die Union setzt sich damit erfolgreich dafür ein, den Verbraucherschutz im Bereich des Wohnungseigentums nachhaltig zu stärken. Wohnungseigentümer müssen sich darauf verlassen können, dass die Verwalter die vielfältigen und komplexen Aufgaben, die ihnen obliegen, qualifiziert erfüllen. Durch die Verankerung gesetzlicher Mindestanforderungen an die Aus- und Fortbildung von Verwaltern wird sich die Qualität ihrer Dienstleistungen flächendeckend verbessern. Damit helfen wir auch den Wohnungsverwaltern, die sich in ihrer Branche künftig an klaren Standards orientieren können.

Es muss zudem sichergestellt sein, dass Schäden, die die Eigentümer aufgrund von Pflichtverletzungen des Verwalters erleiden, ersetzt werden. Immobilienverwalter betreuen für die Eigentümer zum Teil erhebliche Geldsummen, die aufgrund der sogenannten Instandhaltungsrücklage zusammenkommen. Daher müssen die Wohnungseigentümer darauf vertrauen können, dass notfalls eine Versicherung einspringt, wenn das Geld pflichtwidrig verwendet wird.

Die Union steht dafür, Wohnungseigentum in Deutschland als eine wichtige Form der Geldanlage, aber auch der persönlichen Lebensgestaltung attraktiv zu halten. Dafür wollen wir perspektivisch weitere Verbesserungen unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz in Angriff nehmen.“

Statt  vollbepackt  mit  Lebensmitteln,  umrankt  ein  dorniger  Stacheldraht  leere Einkaufswagen.  Somit  wird  es  unmöglich  etwas  in  sie  hineinzulegen.  Dieses Sinnbild ist bittere Realität für Millionen Menschen weltweit; genügend Nahrung wird produziert, aber an der Verteilung mangelt es.
 
Anlässlich des Welternährungstags am 16. Oktober sowie der Veröffentlichung des Welthunger-Index  2014  präsentierte  Hermann  Josef  Hack,  international renommierter  Künstler  aus  Siegburg,  in  Zusammenarbeit  mit  der  Deutschen Welthungerhilfe  e.V.  heute  Morgen  vor  dem  Reichstagsgebäude  sein  neustes Aktionswerk:  Zwanzig  Einkaufwagen  umwunden  von  Stacheldraht  und  den Flaggen verschiedener Länder, u.a. von Burundi, Sierra Leone und dem Südsudan. Der  Schwerpunkt  des  diesjährigen  Welthungerberichts  liegt  auf Mikronährstoffmangel,  dem  sogenannten  verborgenen  Hunger,  welcher  um  die zwei  Milliarden  Menschen  betrifft.  Solch  ein  Mangel  an  Vitaminen  und Mineralstoffen kann ernste und langfristige Folgen haben, denn er gefährdet nicht nur das Überleben, sondern hält ganze Länder gefangen in einem Kreislauf aus unzureichender  Ernährung,  schlechter  Gesundheit,  Produktivitätsverlusten, fortdauernder Armut und vermindertem wirtschaftlichen Wachstum.
 
Es ist ein Skandal, dass alle 10 Sekunden ein Kind unter fünf Jahren an Hunger stirbt,  obwohl  genügend  Nahrungsmittel  auf  der  Welt  produziert  werden.  „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich nachhaltig für die weltweite Umsetzung des  Menschenrechts  auf  Ernährung  ein,  damit  dem  Leiden  von  weltweit  805 Millionen  hungernden  Menschen ein  Ende  gesetzt  wird“,  so  Winkelmeier-Becker MdB.