Neuigkeiten aus Berlin

Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet mehr Sicherheit

Ermittlungen bei schweren Straftaten werden erleichtert

Am heutigen Mittwoch haben Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gemeinsame Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


Thomas Strobl:
"Die Unionsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizminister Maas heute Leitlinien zu einer Regelung über die Speicherung von Kommunikationsdaten vorgestellt hat. Wir unterstützen diese Leitlinien voll und ganz. Es ist ein Fortschritt für die innere Sicherheit, dass unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen Internet-Provider verpflichtet werden, Verbindungsdaten für 10 Wochen zu speichern. Die Begrenzung auf schwere Straftaten ist sinnvoll und richtig. Datensicherheit und Datenschutz werden auf hohem Niveau gewährleistet, dazu tragen insbesondere die Vorgaben zur Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen bei. Wir hätten uns an einigen Stellen mehr vorstellen können, wie etwa bei der Speicherfrist oder der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes. Die Sicherheitsbehörden können aber auch mit dem gefundenen Kompromiss mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten."


Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Union begrüßt, dass Bundesminister Maas nun die gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Verbindungsdaten schaffen will. Damit tun wir mehr gegen Kinderpornographie, als wir es beispielsweise mit einer Verschärfung der Strafgesetze erreichen könnten. Auch in anderen wichtigen Bereichen - wie beim Terrorismus, der organisierten Kriminalität oder anderen schweren Straftaten - spielt die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsmaßnahme eine wichtige Rolle. Der Staat wird wieder in die Lage gesetzt, den Kampf gegen schwere Verbrechen besser zu führen. Dies wird sich unmittelbar auf die Erfolge der Strafermittler auswirken, da sie zukünftig leichter Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten erhalten. Wir verbinden diesen Durchbruch mit einem besonderen Dankeschön an Praktiker, die für die Vorratsdatenspeicherung unermüdlich geworben und ihre Bedeutung aufgezeigt haben.
Bei dem vorzulegenden Gesetzentwurf werden wir darauf achten, dass die strengen Anforderungen der Gerichte beachtet werden."

 

 

Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten geht in die richtige Richtung

Für Anmeldung von Syndikusanwälten in gesetzlicher Rentenversicherung ist Moratorium erforderlich.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir begrüßen den Referentenentwurf von Minister Maas  ausdrücklich. Er geht in die richtige Richtung und hat wesentliche Kritikpunkte der Union am Eckpunktepapier vom Januar aufgegriffen. Der Entwurf muss jetzt schnellstens ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden, damit zehntausende Syndikusanwälte endlich wieder Rechtssicherheit erhalten.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir klären, ob der Gesetzentwurf vollständige Rechtssicherheit schafft und die Syndikusanwälte wie bisher in ihrer berufsständischen Altersversorgung bleiben können.

Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt. Frau Nahles sollte als für die Rentenversicherung zuständige Ministerin deshalb jetzt ein Moratorium für alle Syndikusanwälte erlassen. So wird vermieden, dass diese nicht alle zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung umgemeldet werden müssen, um nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich wieder zu den ursprünglichen Versorgungswerken zurückzukehren. Diese unnötige Bürokratie sollten wir Betroffenen und Unternehmen ersparen.“

 

 

Kommunen sind Gewinner des Investitionsprogramms Bund entlastet Rhein-Sieg-Kreis 2017 um 13,6 Millionen Euro

„Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der Bund mit dem Beschluss des Bundeskabinetts in dieser Woche auf den Weg gebracht hat“, so die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Röttgen und Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Insgesamt wird der Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2017 durch Bundesmittel um 13,6 Millionen Euro entlastet.“

Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen. Die Kommunen profitieren nicht nur von den fünf Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft, sondern auch zu über 50 Prozent von den weiteren sieben Milliarden Euro, die über verschiedene Programme bei den Kommunen ankommen werden.

Besonders hervorzuheben sind die 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Breitbandausbau investiert werden. Hiervon profitiert der ländliche Raum, bei dem die jetzt bereitgestellten Mittel einen weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen werden.

Die für das Jahr 2017 vereinbarten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Der Verteilungsschlüssel über die Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft führt zu einer breiten Wirkung in der kommunalen Landschaft insgesamt. Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Insgesamt ist beim Investitionspaket für alle Kommunen etwas dabei. Der Bundesregierung ist es mit den gewählten Verteilungsschlüsseln gelungen, dass sowohl finanzstärkere als auch finanzschwächere Kommunen und sowohl Kommunen in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum von der Bundesunterstützung profitieren.

„Wir werden uns bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass mit dem Katalog der aus dem Investitions-Sondervermögen förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen eine größtmögliche Flexibilität für die investitionsbereiten Kommunen gewährleistet wird“, so Röttgen und Winkelmeier-Becker.

 

 

Deutschland benötigt eine Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten

Aktuelle Diskussion wird befürwortet

In einer aktuellen Stunde wurde zu den Plänen der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung debattiert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

In die festgefahrene Diskussion um die Speicherung von Verbindungsdaten kommt wieder Bewegung! Bei vielen schweren Delikten sind sie der einzige erfolgversprechende Ansatz, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern - das wissen wir aus vielen praktischen Beispielen aus der täglichen Erfahrung unserer Polizei! Die Bekämpfung von Kinderpornografie und Terrorismus sind hier die wichtigsten Beispiele. Dabei geht es um diejenigen technischen Daten, die bei dem Zustandekommen von Telefonverbindungen oder beim Einloggen von Computern in das Internet entstehen. Keinesfalls werden Inhalte von mails, sms, Gesprächen etc gespeichert. Wichtig ist, dass die Datensicherheit und Transparenz der Verwendung gewährleistet sind wird und ein Rückgriff auf diese Angaben nur unter engen Voraussetzungen auf richterliche Anordnung möglich sein darf. Es ist gut, dass SPD-Vorsitzender Gabriel nun auf seine SPD-Länderinnenminister hört und seinem Justizminister die Marschrichtung vorgibt. Denn wir brauchen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung unter den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.  

 

 

Prekäre Arbeit ist kein Aushängeschild für „share economy“

Verbot von Uber Pop ist richtiges Zeichen

Vor dem Hintergrund des deutschlandweiten Verbots der Dienstleistungen von „Uber Pop“ durch Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main wird der Beitrag von Uber zu einer „share economy“ breit diskutiert. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Nach dem Verbot von „Uber Pop“ durch das Landgericht Frankfurt/Main spricht Uber von einer ‚Niederlage für die Gesellschaft‘, da es nun ein ‚ökologisch wie ökonomisch sinnvolles Mobilitätskonzepts‘ weniger gäbe.  

‚Share Economy‘ ist ein interessanter Ansatz, begrenzte Ressourcen optimal nutzbar und sie damit zugleich mehr Menschen zugänglich zu machen. So zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften: Mehr Menschen sind in weniger Autos unterwegs und die Fahrtkosten für den einzelnen sinken. Davon profitieren alle. Das schreibt sich auch Uber auf die Fahnen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus:  Profiteur ist nur Uber, das eine kostenpflichtige Online-Vermittlungsplattform zur Verfügung stellt und daran verdient. Die Fahrer tragen alle unternehmerischen Risiken vollständig alleine, müssen selber für Sprit, Verschleiß und auch die Versicherungsrisiken aufkommen. Die Kunden können weder davon ausgehen, dass die Fahrer eine Konzession haben, noch sich auf faire Fahrpreise verlassen. Und reicht die Versicherung des Fahrers in einem Schadensfall nicht, können Kunden auch nicht sicher sein, dass ihr Schaden bezahlt wird.

Modelle, wie Plattformen zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, können einen sehr wichtigen Beitrag leisten z.B. für eine alternde Gesellschaft, wo immer mehr ältere Menschen gerade in immer dünner besiedelten, ländlichen Gebieten immer stärker auf günstige Fahrdienstleistungen angewiesen sein werden. Daher brauchen wir hier eigene Modelle einer echten ‚Share Economy‘. Prekäre Arbeitsverhältnisse mit unsicheren Beförderungs- und Haftungsbedingungen bei schlechter Bezahlung, die den Taxi-Markt verdrängen, brauchen wir aber ganz sicher nicht.  Das Verbot von Uber ist daher ein richtiges Signal.“