Neuigkeiten aus Berlin

Investitionen in Wohnungsneubau müssen Vorfahrt haben

Kluge Ausgestaltung der Mietpreisbremse hat Priorität vor anderen Maßnahmen!

Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich laut Presseberichten zur Mietpreisbremse und zu weiteren Plänen im Mietrecht geäußert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Unser vorrangiges Ziel ist es, das Problem steigender Mieten wirksam und praxistauglich zu bekämpfen. Das geht nicht durch Schaufensterpolitik oder Ablenkungsmanöver, sondern nur durch zielgenaue Maßnahmen. Bevor man neue Fässer aufmacht, sollten wir bei der Mietpreisbremse zu guten und tragfähigen Ergebnissen kommen.

Das Mietniveau in begehrten Lagen wird auf Dauer nur dann moderat sein, wenn mehr Wohnungen gebaut werden. Investitionen in neuen Wohnraum müssen daher Vorfahrt haben. Insofern gehen die Überlegungen von Minister Maas, Neubauten generell von der Mietpreisbremse auszunehmen und damit Anreize für Investitionen zu erhalten, in die richtige Richtung. Ebenso begrüßen wir, dass Minister Maas unserer Forderung nachkommen will, das im Wirtschaftsstrafgesetz enthaltene allgemeine Verbot der Mietpreisüberhöhung auch weiterhin zu erhalten. Damit werden Mieter auch dort, wo die ei-gentliche Mietpreisbremse nicht gilt, also auch in Neubauten, vor Mietwucher geschützt.

Damit die Mietpreisbremse funktioniert, müssen Mieter und Vermieter zudem ohne großen Aufwand und Kosten erkennen können, wie hoch die einschlägige Vergleichsmiete ist. Im bisherigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums fehlen hierzu jegliche Vorgaben. Wir haben vorgeschlagen, dass in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, zumindest ein nach klaren Kriterien aufgestellter, aussagekräftiger und aktueller Mietspiegel vorhanden sein muss. Andernfalls würden Mieter und Vermieter in kostenträchtige Gerichtsprozesse getrieben. Dies bestätigen auch in der täglichen Mietrechtspraxis erfahrene Experten etwa des Deutschen Anwaltvereins. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Minister Maas in dieser Hinsicht bisher jeden konstruktiven Vorschlag schuldig geblieben ist.“

Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker ruft zur Mitarbeit beim Dialogprozess Zukunftscharta „EINEWELT – unsere Verantwortung“ auf

Das Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der Entwicklungszusammenarbeit: Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller hat daher den Dialogprozess zur Erstellung einer Zukunftscharta „EINEWELT– unsere Verantwortung“ ins Leben gerufen. Die Siegburger Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker ruft auch die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis auf, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Der Dialogprozess soll am Ende des Jahres zu einer Zukunftscharta führen, die gesellschaftlich breit getragen wird. Über das ganze Jahr verteilt, wird in einer Vielzahl von Veranstaltungen in ganz Deutschland diskutiert. Die Website www.zukunftscharta.de lädt dazu ein, sich online an der Diskussion in den fünf Dialogforen zu den Themenfeldern Ökologie, Soziales, Ökonomie, Politik und Kultur sowie Globale Partnerschaften zu beteiligen. Alle Interessierten und entwicklungspolitisch Engagierten sind aufgerufen, sich einzubringen. Ziel ist es, die Themen herausarbeiten, die Deutschland bewegen. Wie können wir beispielsweise eine Zukunft gestalten, die verantwortliches Handeln ermöglicht und uns gleichzeitig nicht in unserem Leben einschränkt? Oder welche Ideen gibt es, die jede und jeder leicht in seinem Alltag umsetzen kann?

Es sollen noch mehr als bisher vor allem die Stimmen und Meinungen von aktiven und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, den Kirchen und entwicklungspolitisch engagierten Nichtregierungsorganisationen und Vereinen in den Prozess zur Gestaltung von nachhaltigen Entwicklungszielen einfließen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf www.zukunftscharta.de

Gesetzeslücken bei Vergewaltigung müssen dringend geschlossen werden

Referentenentwurf zum Sexualstrafrecht muss nachgebessert werden!

Derzeit werden eine Reform des Sexualstrafrechts und insbesondere Gesetzeslücken im Vergewaltigungsparagraphen (§ 177 StGB) diskutiert. Hierzu haben die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann, am vergangenen Freitag erklärt:

Elisabeth Winkelmeier-Becker:„Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in der letzten Sitzungswoche am 1. Juli 2014 beschlossen, dass die beim Vergewaltigungsparagraphen bestehende Geset-zeslücke dringend geschlossen werden muss. Wenn der Täter für ihn erkennbar ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt, darf das nicht weiterhin straflos bleiben, Es muss immer strafbar sein, wenn sich der Täter bewusst über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Das muss unabhängig davon gelten, ob sein Verhalten gleichzeitig den Tatbestand der Gewalt oder Nötigung erfüllt. Es muss dabei  akzeptiert werden, dass nicht alle Opfer gleich reagieren. So gibt es Opfer, die in solchen Fällen erstarren, so dass der Täter keine zusätzliche Gewalt mehr anwenden muss. Es darf dann nicht dem Opfer vorgeworfen werden, dass es sich falsch verhalten hätte.“ Alexander Hoffmann: „Die derzeit bestehende Regelungslücke muss geschlossen werden. Es ist anzustreben, dass eine entsprechende Regelung in den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingearbeitet wird. Bundesjustizminister Maas hat insoweit bislang offenbar keinen Änderungsbedarf gesehen. Artikel 36 der Istan-bul-Konvention sieht vor, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Dem wird unser Strafrecht bislang nicht gerecht.“

Winkelmeier-Becker wirbt für Teilnahme am Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Auch in diesem Jahr sucht das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt erfolgreiche zivilgesellschaftliche Aktivitäten für eine lebendige und demokratische Gesellschaft. Gesucht werden Einzelpersonen und Gruppen, die unser Grundgesetz auf kreative Weise mit Leben füllen. Sie sollen für ihr Engagement gewürdigt werden. Es winken Gelpreise im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro und eine öffentliche Preisverleihung.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der homepage: www.buendnis-toleranz.de

Einsendeschluss für die Unterlagen ist der 26. September 2014

Union befürwortet zielgenaue und praxistaugliche Mietpreisbremse

Ursachen steigender Mieten müssen bekämpft werden!

In der Presse wird aktuell über das Vorhaben der Großen Koalition berichtet, auf angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse einzuführen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Union steht zur Mietpreisbremse gegen schnell steigende Mieten auf angespannten Wohnmärkten. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie bei einem Umzug die neue Miete nicht zahlen können oder ihnen zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden. Dazu haben wir die befristete Mietpreisbremse in unser Wahlprogramm aufgenommen und im Koalitionsvertrag vereinbart.

Es kommt uns auf eine zielgenaue und praxistaugliche Ausgestaltung an, die das Problem steigender Mieten tatsächlich bei der Wurzel packt. Die Mieten steigen vor allem in attraktiven Lagen von Groß- und Universitätsstädten. Hier soll die Mietpreisbremse für bis zu 5 Jahre eine Dämpfung des Mietenanstiegs bewirken, indem die neue Miete auf höchstens 10% über der Vergleichsmiete begrenzt wird.

Wo die Politik einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt, muss sie auch die Ursachen dafür angehen. Deshalb fordern wir, dass die Länder zugleich mit der Anordnung einer Mietpreisbremse auch eigene Maßnahmen planen, wie sie auf Dauer für preiswerten Wohnraum sorgen wollen. Dafür stehen im Koalitionsvertrag 518 Mio. Euro pro Jahr für die Länder bereit. Es ist unverständlich, dass der Justizminister sich mit seinem bisherigen Gesetz-entwurf darum nicht kümmert. Außerdem müssen Neubauten und umfassende Modernisierungen veralteter Wohnungen von der Beschränkung ausgenommen werden, um solche Investitionen nicht zu gefährden.

In der Praxis kann die Mietpreisbremse nur funktionieren, wenn Mieter und Vermieter unkompliziert erkennen können, welche Vergleichsmiete gilt. Das leisten qualifizierte Mietspiegel am besten, die nach wissenschaftlichen Maßstäben erstellt werden. Leider sieht der bisherige Gesetzentwurf überhaupt keine entsprechenden Regelungen vor. Mieter und Vermieter würden sonst  vielfach in teure Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang getrieben. Das wollen wir vermeiden."