Neuigkeiten aus Berlin

Winkelmeier-Becker/Dr. Luczak: Mietpreisbremse dämpft Anstieg der Mieten

Grundsatzeinigung trägt die Handschrift der Union

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag eine Einigung zum Mietrechtsnovellierungsgesetz („Mietpreisbremse“) erzielt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:

„Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein Erfolg für die Union. Die erzielte Grundsatzeinigung trägt die Handschrift der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun beginnen. Mit der Mietpreisbremse wird der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gedämpft. Es darf nicht sein, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie bei einem Umzug die
neue Miete nicht zahlen können oder ihnen zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden.

Zugleich haben Investitionen in den Neubau von Wohnungen Vorfahrt. Damit die Mietpreisbremse nicht zur Investitionsbremse wird, bleiben alle neu errichteten Wohnungen auf Dauer von dem Gesetz ausgenommen – nicht nur bei der ersten Vermietung, wie ursprünglich von Minister Maas geplant. Damit wird für Bauherren klar und rechtssicher geregelt, dass sich ihre Investitionen in den Neubau von Wohnungen lohnen können. Wir haben immer betont, dass die eigentlichen Ursachen von exorbitanten Mietsteigerungen bekämpft werden müssen. Wir nehmen dabei auch die Länder in die Pflicht. Sie müssen darlegen, welche Maßnahmen sie während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse ergreifen werden, um der angespannten Wohnungssituation abzuhelfen. Damit wirksame Gegenmaßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden, wird die Mietpreisbremse auf längstens fünf Jahre befristet.

Hintergrund: Die Rechts- und Baupolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im März 2014 einen Forderungskatalog zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die Mietpreisbremse erarbeitet. Bundesjustizminister Maas hatte parallel einen Referentenentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt. Nach der heutigen Einigung wird der Gesetzentwurf in folgenden wesentlichen Punkten entsprechend den Forderungen der CDU/CSU-Fraktion geändert:

  • Die Mietpreisbremse gilt für 5 Jahre.
  • In den Gesetzentwurf werden Kriterien aufgenommen, die beschreiben, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt (z.B. geringe Leerstandsquote, überdurchschnittlicher Mietenanstieg, überdurchschnittliche Mietenbelastung der Haushalte).
  • Die Länder müssen bei Erlass der Verordnung darlegen, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt vorliegt und welche Maßnahmen sie während der Geltungsdauer der Rechtsverordnung ergreifen werden, um Abhilfe zu schaffen.
  • Als Maßstab für die Mietpreisbremse soll die ortsübliche Vergleichsmiete gelten. Diese kann sich aus einem qualifizierten oder einem einfachen Mietspiegel ergeben. Daneben kann die ortsübliche Ver-
  • gleichsmiete auch durch andere Ermittlungen festgestellt werden.
  • Das allgemeine Verbot der Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, das nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ersatzlos gestrichen werden sollte, bleibt
  • erhalten.


Im Wohnungsvermittlungsgesetz wird ein Textformerfordernis auch für Suchaufträge des Vermieters – neben der entsprechenden Formvorschrift für Suchaufträge des Wohnungssuchenden – aufgenommen.

Selbst ernannte „Scharia-Polizei“ verstößt gegen das Strafrecht

Paralleljustiz ist keinesfalls zu dulden

Eine größere Gruppe Männer patrouillierte in orangefarbenen Warnwesten als "Scharia-Polizei" durch die Straßen Wuppertals, hielt Jugendliche und junge Erwachsene an und maßregelte sie im Hinblick auf die Einhal-tung der Scharia. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:  

"Ein zentrales Element unseres Rechtsstaates ist das staatliche Gewaltmonopol. Dieses System ist von allen Menschen hier zu akzeptieren - unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Dementsprechend haben wir - auf Bestreben von CDU und CSU – im Koalitionsvertrag festgelegt: 'Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.'

Die Handlungen der Radikalrislamisten als selbst ernannte 'Scharia-Polizei' dürften bereits den Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllen. Dieses Gesetz dient dem Schutz der staatlichen Organisationen und der Staatsgewalt. Es soll die Autorität und das Ansehen des Staates dadurch schützen, dass es die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt. Sollte sich in der praktischen Anwendung dieser Vorschrift herausstellen, dass hier Schutzlücken bestehen, wären diese dringend zu schließen."

Uber stellt sich mit seinem Geschäftsgebaren über den Rechtsstaat

Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst ist zu begrüßen

Zur Erklärung des Fahrdienstleisters Uber, sich über die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinwegzusetzen, erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil:  

„Mit seiner öffentlichen Ankündigung, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiterzubetreiben, stellt sich der private Fahrdienstleister Uber gegen den Rechtsstaat. Damit entkräftet Uber den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs nicht, sondern disqualifiziert sich und sein Geschäftsmodell endgültig.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, Uber einstweilig die weitere Vermittlung von Fahrdienstleistungen zu untersagen. Hier liegen eindeutig Anhaltspunkte für unlauteren Wettbewerb vor. Uber kann im Gegensatz zu zugelassenen Taxi-Unternehmen Fahrdienstleistungen zu Dumping-Preisen anbieten, da die über Uber tätigen Fahrer Privatleute sind. Sie verfügen nicht über eine Personenbeförderungslizenz, also auch über keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Das Risiko dieser privaten Anbieter ist hoch, da nach Unfällen die Versicherungen bei den Uber-Fahrdienstleistern Regress nehmen, was bei Personenschäden schnell existenzbedrohende Summen erreichen kann.“

Mechthild Heil: „Personenbeförderung durch Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar. Damit kann das scheinbar so günstige Angebot von Uber den Verbraucher sehr schnell teuer zu stehen kommen. Nachdem die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache gegen Uber vorliegt, werden wir prüfen, welche gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um solchen Geschäftsmodellen, die den Wettbewerb verzerren, Risiken für den Verbraucher schaffen und soziale Standards umgehen, wirksam zu begegnen.“

Hintergrund:
Das Landgericht Frankfurt hatte die weitere Vermittlung von privaten Fahrdienstleistungen über die amerikanische Smartphone-App Uber bis zur Klärung des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs mit einstweiliger Verfügung untersagt. Uber hatte daraufhin öffentlich angekündigt, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach weiter zu betreiben.

Freihandelsabkommen brauchen klare Haftungsregelungen - Rechtssicherheit ist Voraussetzung für Investitionen

Zum dem öffentlich gewordenen Entwurf für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Durch das nun als Text vorliegende Verhandlungsergebnis für das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist die Frage des Investorenschutzes im In- und Ausland noch einmal neu in den Fokus geraten. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über das nordatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.

Rechtssicherheit ist Grundbedürfnis eines jeden Investors und bei jeder Form von Investition - im Ausland genauso wie im Inland! Angemessener Vertrauensschutz für getätigte Investitionen zu gewährleisten, ohne dabei den Vorrang politischer Entscheidungen in Frage zu stellen,  ist eine grundlegende Aufgabe des Rechtsstaats. Diese Frage des Vertrauensschutzes für Investitionen stellt sich nicht erst im Rahmen internationaler Handelsabkommen. Bereits im deutschen Behördenalltag stellt sich die Frage, wie weit Vertrauensschutz reicht, immer dann, wenn etwa eine Bau- oder Betriebsgenehmigung zurückgenommen werden soll. Hierfür gibt es erprobte rechtsstaatliche Regelungen: Danach ist schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand von Investitionen zu schützen z.B. durch angemessene Erstattung von Fehlinvestitionen,
die im Vertrauen auf den Bestand einer Genehmigung getätigt worden sind. Nicht zu erstatten ist aber ein nur hypothetisch entgangener Gewinn. Ebenso wenig ist das Vertrauen in den unveränderten Bestand der allgemeinen Rechtslage geschützt, wenn ein Investor z.B. noch keine konkreten behördliche Genehmigung erhalten hatte. Denn in einem Rechtsstaat muss es jederzeit möglich sein, bei geänderten politischen Prioritäten die rechtlichen Rahmenbedingungen auch zuungunsten von Investoren zu verändern. Dies allerdings wiederum nur unter Wahrung eines angemessenen Vertrauensschutzes.

Solche klaren Haftungsregeln schaffen für den Investor auch Sicherheit darüber, inwieweit er sich bei seinen Investitionsentscheidungen auf Vertrauensschutz verlassen kann. Diese Grundsätze, die dem deutschen Recht zugrunde liegen, bieten einen angemessenen Ausgleich zwischen notwendigem Investorenschutz einerseits und dem Primat der Politik andererseits. Daran müssen sich auch internationale Erstattungs- und Entschädigungsregeln in dem angestrebten Handelsabkommen orientieren.

Wenn daher die Investitionsschutzbestimmungen in CETA und auch TTIP im weiteren Prozess im Sinne dieser bewährten rechtsstaatlichen Grundsätze ausgestaltet bzw. weiter konkretisiert werden, stehen sie auch nicht in der Gefahr, das Primat der Politik - und über Umwege auch den Verbraucher- oder den Umweltschutz auszuhöhlen.

Für den Investorenschutz vorgesehene Schiedsverfahren gegen die Staaten („Investor-Staat-Schiedsverfahren“) erscheinen angesichts der Leistungsfähigkeit der staatlichen Justizsysteme auf beiden Seiten des Atlantiks überflüssig. Solche Vereinbarungen sind allenfalls dann sinnvoll, wenn sie z.B. das gerichtliche Verfahren als Vorstufe ergänzen. Hierfür müssen dann die genannten Maßstäbe für staatliche Haftung bindend sein. Keinesfalls dürfen Schiedsverfahren mit nicht-staatlichen und nicht unabhängigen "Richtern" dazu führen, dass Investoren in intransparenten Verfahren von einzelnen Staaten unangemessenen "Schadensersatz" fordern und so letztlich willkürlich unliebsame Gesetze aushebeln können.

Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über das Für und Wider von Schiedsgerichtsverfahren begrüßen wir, dass das CETA-Verhandlungsergebnis die grundsätzliche Öffentlichkeit der Schiedsverfahren vorsieht. Dies doku-mentiert den sowohl in der EU als auch in Kanada bestehenden Willen,  eine Neuordnung des internationalen Schiedswesens in Richtung Offenheit und Transparenz zu erreichen.“

Verbesserung des Schutzes von Polizisten und Rettungskräften im Einsatz

"Die Verbesserung des Schutzes von Polizisten und Rettungskräften im Einsatz ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Union. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag aufgenommen, dass wir den Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen verbessern. Es ist nicht hinzunehmen, dass diese im Einsatz zunehmend angegriffen werden. Der Gesetzgeber muss deutlich machen, dass er auf der Seite derjenigen steht, die sich in besonderer Weise für das Allgemeinwohl einsetzen. Deshalb ist es gut, dass jetzt auch Unterstützung von SPD-Ländern kommt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Maas ist aufgerufen, zügig einen Gesetzesentwurf vorzulegen."

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2014/08/19/a0139&cHash=7e3113d2fe83447ffb039007d968edf1