Ulrich Haack und Daniel Wolter vom DBH-Fachverband zum Gespräch im Siegburger Wahlkreisbüro.
Der Verband engagiert sich seit über 70 Jahren in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Er bietet für Klienten der Bewährungs-und Straffälligenhilfe notwendige Beratungs- Unterstützungs- und Therapieangebote zur Resozialisierung. Das bedeutet z.B. Betreuung nach der Haftentlassung, Schuldenberatung, Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Anti-Gewalt-Training, Hilfen bei der Wohnungssuche aber auch Täter-Opfer-Ausgleich. Bewährungshelfer leisten unverzichtbare Resozialisierungsarbeit bei der Integration von straffällig gewordenen Menschen und auch in der Prävention und damit in der Verhinderung neuer Straftaten. Herr Haack berichtete von seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Bewährungshelfer: für seine Arbeit sei die Unterstützung durch Fortbildung von großer Bedeutung, da die gesellschaftlichen Entwicklungen immer höhere Anforderungen an das Gelingen von Wiedereingliederung nach der Haftentlassung oder Vermeidung von Inhaftierung stellen. Die Klienten in der Bewährungshilfe – so die Feststellung des Fachverbands würden neben ihrer Straffälligkeit eine Vielzahl weiterer psychosozialer Defizite aufweisen – Drogen- und Alkoholabhängikeit, Psychische Probleme, Anpassungstörungen -, die allein vom Bewährungshelfer nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Deshalb bietet der Verband wesentliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, versucht bundesweite Standards zu entwickeln und ist auch mit europäischen Nachbarländern eng vernetzt.
Ein wichtiges Anliegen wurde mir mitgegeben: leider gebe es in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern kein belastbares Zahlenmaterial über den Erfolg von Bewährungsarbeit. Hier müsse dringend die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Arbeit der Bewährungshelfer besser flankieren zu können.
Ich danke Herrn Haack und Herrn Wolter für die sehr interessanten Einblicke in eine wichtige Berufssparte.