Neuigkeiten aus Berlin

Winkelmeier-Becker/Dr. Luczak: Rentenversicherung darf Befreiungen für Syndikusanwälte nicht widerrufen

Gesetzesänderung sollte abgewartet werden

Im Nachgang zum Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) zu Syndikusanwälten hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ihre Befreiungspraxis zum 1. Januar angepasst. Der Bundesjustizminister hat zwischenzeitlich auf das Urteil mit Eckpunkten für eine Gesetzesänderung reagiert. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

„Bundesjustizminister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Danach sollen Syndikusanwälte vollwertige Mitglieder der Rechtsanwaltschaft sein und auch in der berufsständischen Altersversorgung für Anwälte bleiben können. Diese Eckpunkte des Ministers gehen in die richtige Richtung. Wir fordern daher ihre rasche gesetzgeberische Umsetzung, damit in Reaktion auf das BSG-Urteil die Syndikusanwälte schnell wieder Rechtssicherheit erhalten.  

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sollte daher bis zur Klärung der Gesetzeslage keine bereits erteilten Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte widerrufen. Laufende Verfahren sollten ruhend gestellt werden.“

Hintergrund:
Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst und damit begonnen, bestehende Befreiungen zu widerrufen. Damit sind für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nach einer Änderung der BRAO mühsam rückabgewickelt werden müssen. Das verlängert den Zustand der Rechtsunsicherheit, da diese Widerrufe nach alter Rechtslage gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich ziehen. Zudem bedeutet dies einen großen bürokratischen Aufwand sowohl für die Syndikusanwälte, als auch vor allem für deren Arbeitgeber und die DRV selbst. 

Änderungsvorschläge für Syndikusanwälte jetzt zügig umsetzen

Eckpunkte von Justizminister Maas gehen in die richtige Richtung

Bundesminister der Justiz Heiko Maas hat am heutigen Dienstag Eckpunkte für eine Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Minister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Die Eckpunkte gehen in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Syndikusanwälte künftig als vollwertige Rechtsanwälte Anerkennung finden sollen. Damit reagiert die Politik auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom vergangenen Jahr und ermöglicht Syndikusanwälten die Sicherung ihrer Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken der Rechtsanwälte. Noch sind allerdings wesentliche Details unklar, so z.B. welche konkrete Tätigkeit ein Syndikus ausüben muss, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Daher muss die Umsetzung dieser Eckpunkte und die Klärung aller offenen Fragen jetzt sehr zügig erfolgen, damit nicht weiter wertvolle Zeit verstreicht.

Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), wie lange angekündigt, ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst. Damit sind für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nun nach einer Änderung der BRAO wieder erst mühsam rückabgewickelt werden müssen und gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich ziehen. Für die Verschleppung dieser Gesetzesänderung und die damit verbundene Schaffung von Rechtsunsicherheit gerade in der wichtigen Frage der Alterssicherung können wir kein Verständnis aufbringen.“

Kriminelle Gewinne müssen leichter weggenommen werden können

Die Vereinfachung der Vermögensabschöpfung ist dringendes Anliegen

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat Bundesminister Maas Untätigkeit bei der Verschärfung der Vorschriften zur Abschöpfung krimineller Gewinne vorgeworfen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wichtiges Instrument für die effektive Strafverfolgung. Bisher wird nur ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Die geltenden Vorschriften sind nicht
praxistauglich und müssen daher dringend überarbeitet werden.

Die Zeit drängt. Leider hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Handlungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung der Strafbarkeit von  Menschenhandel und Prostitution haben wir den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. aufgefordert, auch die vereinfachte Anwendung der Einziehungsvorschriften von illegal erworbenem Vermögen zu prüfen. Ein Beispiel ist die erleichterte Umkehr der Beweislast wie sie bereits in Italien oder in den USA praktiziert wird. Dort muss der Tatverdächtige die legale Herkunft seines Eigentums belegen. In Deutsch-land ist es umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Werte auf kriminelle Weise erworben wurden. Nicht zuletzt deshalb gilt Deutschland in den Augen der Mafia als Paradies, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt.

Komplizierte Vorschriften dürfen Polizei und Staatsanwälte nicht abschrecken, die Einziehung und den Verfall krimineller Erlöse zu betreiben. Der staatliche Zugriff auf Gewinne aus Straftaten wirkt sich nicht nur auf Straftäter
oder deren Organisationsstrukturen aus, sondern er dient auch dem Opferschutz. Das Straf-recht kann den Tatanreiz für die Begehung von Straftaten erheblich mindern, wenn unrechtmäßig erworbene Vermögensvorteile konsequent wieder entzogen und Vermögensnachteile dem Geschädigten zügig zurückerstattet werden. Der Verlust des "Betriebskapitals" bedroht die Existenz der gewinnorientierten Kriminalität und kann auch weitere Straftaten – wie beispielsweise Menschenhandel verhindern."

Hintergrund:
Nach dem Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität" des Bundeskriminalamts für das Jahr 2012 betrug die für den Berichtszeitraum 2012 gemeldete Schadenssumme rund 1,1 Milliarden Euro. Der Anteil der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten getroffen wurden, lag bei nur ca. 25 %. Dabei wurden 2012 Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 52 Millionen Euro vorläufig gesichert. Insgesamt 47 Millionen Euro, d. h. ca. 90 %, wurden hiervon in Deutschland gesichert.

Weihnachtliche Stimmung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. © Maria Döll

Hand schmiegt sich an Hand in engem Kreise,
und das alte Lied von Gott und Christ
bebt durch Seelen und verkündet leise,
dass die kleinste Welt die größte ist.

Joachim Ringelnatz

Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
wünscht Ihre Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB

 

 

 

Winkelmeier-Becker/Heil: Facebook hebelt Verbraucherschutz aus

Nutzer werden über neue Nutzungsbedingungen zum 1. Januar nicht zureichend aufgeklärt

Das soziale Netzwerk Facebook hat neue allgemeine Nutzungsbedingungen verkündet, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit werden die Daten der Nutzer noch intensiver ausgewertet. Der Verbraucher hat keine andere Wahl, als diese anzunehmen oder die Nutzung einzustellen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Mit den neuen Nutzungsbedingungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst und verwertet Facebook die Daten seiner Nutzer noch intensiver und personalisiert seine Dienste noch stärker. So wird Werbung an den Inhalten aller genutzten Apps und Webseiten, die etwas über die Vorlieben des Nutzers preisgeben, ausgerichtet. Bei speziellen Funktionen wird der Nutzer sogar darüber informiert, welche seiner Facebook-Freunde sich in seiner Nähe aufhalten und ob es aktuelle Angebote in seiner Umgebung gibt. Die damit einhergehende intensivierte Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten sind ein deutlicher Eingriff in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher. Solche Schritte auf dem Weg zu einem gläsernen Nutzer werden wir nicht hinnehmen.

Zwar werden Wege gewiesen, wie diese Dienste gegebenenfalls ausgeschaltet werden können aber die Zustimmung der Nutzer wird nicht eingeholt. Wer Facebook nutzt, ohne sich regelmäßig über diese und andere Veränderungen zu informieren, akzeptiert mit der weiteren Nutzung diese Vertragsänderungen automatisch. Das stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Verbraucherrechte dar und ist nicht hinnehmbar. Facebook muss seine Praxis hier ändern, die Nutzer über seinen Umgang mit personenbezogenen Daten aufklären und ihre Zustimmung einholen. Andernfalls werden wir eine gesetzliche Regelung prüfen. Die große Koalition hat sich schon in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter zu stärken.“