Gemäß Presseberichten wurde in der SPD-Fraktion ein Positionspapier zum Prostitutionsrecht erarbeitet, wonach die Anhebung des Mindestalters für Prostituierte auf 21 Jahre, die Einführung verpflichtender Gesundheitsuntersuchungen und die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten abgelehnt werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wir brauchen schnell eine Reform des Prostitutionsrechts. Unser Ziel ist ein besserer Schutz derjenigen, die von Menschenhändlern und Zuhältern unfreiwillig in die Prostitution gedrängt und gezwungen werden. Vor allem aus dem Blickwinkel dieser Opfer muss die Prostitution neu geregelt werden. Außerdem geht es um den Schutz der Bevölkerung vor Belästigung und Gesundheitsgefahren.
Mindestalter, Gesundheitsuntersuchungen und Freierbestrafung sind zentrale Forderungen der Union. Insbesondere bei der Freierstrafbarkeit ist der Koalitionsvertrag einzuhalten. Dort ist festgeschrieben, dass wir gegen diejenigen vorgehen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen. Denn erst die Nachfrage der Freier macht Menschenhandel und Zwangsprostitution lukrativ. Für Freier, die an der Überführung von Zuhältern oder Menschenhändlern mitwirken, kann gleichwohl Straffreiheit geregelt werden.
Auch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen sind notwendig. Sie bieten den Prostituierten die Gelegenheit für vertrauliche Gespräche und Ausstiegsangebote. Dies ist ebenso wenig diskriminierend wie bei anderen Berufen, bei denen ein Gesundheitszeugnis verlangt wird. Jeder Würstchenverkäufer muss es vorlegen. Auch das Mindestalter von 21 Jahren halten wir für wichtig, besonders zum Schutz der noch jüngeren Frauen. Die – von uns selbstverständlich auch geforderte – Genehmigungspflicht für Bordelle allein wird nicht ausreichen, um den Opfern von Menschenhandel zu helfen.
Anscheinend kann die SPD doch nicht über ihren Schatten springen, die Fehler bei der schrankenlosen Regelung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz von 2001 einzugestehen. Sie lässt die Opfer von Menschenhandel ohne Hilfe allein.“