Neuigkeiten aus Berlin

Wohnungsneubau ist bestes Rezept gegen steigende Mieten

Koalition verständigt sich auf Mietpreisbremse

Die Koalitionsspitzen haben sich am gestrigen Dienstagabend auf letzte Details zum Mietrechtsnovellierungsgesetz („Mietpreisbremse“) verständigt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak:

„Wir begrüßen, dass die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten nun zügig greifen kann.

Es ist ein Erfolg der Union, dass Investitionshemmnisse bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs beseitigt wurden und die Ursachen steigender Mieten bekämpft werden. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen bleibt von der Mietpreisbremse ausgenommen. Dies gilt auch für umfassende Modernisierungen. Auch die Länder nehmen wir für die Schaffung von mehr Wohnraum in die Pflicht. Sie müssen während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse eigene Maßnahmen ergreifen, um die angespannte Wohnungssituation zu mildern.

Wir haben zudem sichergestellt, dass die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gilt, nach klaren, objektiven Kriterien festgelegt werden. Gebietsaus-
weisungen nach Gutsherrenart darf es nicht geben.

Mit dem Bestellerprinzip sorgen wir für mehr Fairness, wenn der Vermieter einen Makler einschaltet. In diesen Fällen zahlt nicht länger der Mieter, sondern der Vermieter die Maklerprovision.“

Winkelmeier-Becker ermutigt Verbraucherschützer

In einem großen Wettbewerb werden hohe Preisgelder ausgelobt.

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz hat sich an die Siegburger Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker mit der Bitte gewandt, für den Bundespreis Verbraucherschutz zu werben. „Dieser Bitte komme ich gerne nach“, so die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag. „Verbraucher sind nicht machtlos. Sie haben eine starke Stimme und sehr viele Rechte in unserer sozialen Marktwirtschaft“, ermutigt Winkelmeier-Becker zur Teilnahme.

Der Bundespreis Verbraucherschutz ist ausgeschrieben in zwei Bereichen. Ausgezeichnet werden je eine Persönlichkeit und ein Projekt des Verbraucherschutzes. Die Preisgelder liegen bei 15.000 Euro und 5.000 Euro und sollen in Projekte des Verbraucherschutzes fließen. Einsendeschluss ist der 15. März 2015. Das Teilnahmeformular gibt es im Internet.

www.verbraucherstiftung.de

 

 

600 Millionen Euro für die globale Impfallianz GAVI!

„Der  Auftakt  zur  diesjährigen  deutschen  G7-Präsidentschaft  hat  kürzlich  im  Rahmen  der Geberkonferenz von GAVI, der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung, in Berlin stattgefunden und war ein voller Erfolg. Mit den Geber-Zusagen im Umfang von knapp 7,54 Milliarden US-Dollar könnten weitere 300 Millionen Kinder weltweit geimpft werden“, so die zufriedene Elisabeth Winkelmeier-Becker, Abgeordnete im Deutschen Bundestag. „Zudem hat Deutschland  seine  ursprünglich  in  Aussicht  gestellte  Zusage  von  500  Millionen  auf  600 Millionen Euro bis 2020 erhöht. Das sind hervorragende Neuigkeiten  insbesondere für die Kinder dieser Welt. Sicher hat der gemeinsame Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel von uns Kollegen im Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung im Deutschen Bundestag auch dazu beigetragen“ erklärt die Siegburger Abgeordnete.
 
Durch umfangreiche Bestellungen und Abnahmegarantien erreicht GAVI gute Preisnachlässe bei  Impfstoffherstellern.  Getragen  wird  die  Initiative  von  Staaten,  der Weltgesundheitsorganisation  WHO,  der  Weltbank,  UNICEF,  Unternehmen  sowie  privaten Spendern wie die Bill & Melinda Gates Stiftung. Seit der Gründung vor 15 Jahren konnte die Allianz zur Impfung von 500 Millionen Kindern beitragen.

Koalition will Kundendatenschutz stärken

Verbraucherverbände sollen gegen undurchsichtige Verwendung von Kundendaten vorgehen können

Das Bundekabinett hat am heutigen Mittwoch den „Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Novellierung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) stärken wir den Kundendatenschutz. Verbraucherschutzverbände sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen datenschutzrechtliche Verstöße im Umgang mit Verbraucherdaten durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorgehen zu  können. Damit geben wir den Verbraucherschutzorganisationen ein wirksames Instrument an die Hand, um Missbrauchsgefahren, die sich z.B. aus einer
marktbeherrschenden Stellung solcher Dienstleister ergeben können, wirksam einzudämmen. Beispiele, wie Facebook und Google zeigen eindrücklich,
wie einzelne Unternehmen den Verbrauchern gegenüber den Umgang mit ihren Daten bewusst verschleiern.

Im nun anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren werden wir für eine unbürokratische Lösung sorgen, die legitime Datennutzung in Unternehmen nicht einschränkt und dabei auch keine weiteren Pflichten für die Wirtschaft schafft.“

Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken muss strafbar werden

Weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus sind notwendig

Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit einem Gesetzentwurf, der bereits den Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe stellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist gut, dass künftig der Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt werden sollen.  Damit passen wir das Terrorismusstrafrecht den aktuellen Erfordernissen an. Mit dem Gesetzesentwurf  setzt der Bundesjustizminister nun endlich die Vorgaben der entsprechenden UN-Resolution sowie Forderungen der Union um.

Das reicht aber nicht. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus folgen. Wir alle erwarten vom Staat, dass er die Menschen vor terroristischen Anschlägen schützt. Dazu braucht er unter engen Voraussetzungen auch effiziente Mittel. Die Union hat deshalb einen Katalog von Forderungen vorgelegt.

So muss die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen grundsätzlich wieder strafbar sein – und nicht nur über den Umweg des Vereinsgesetzes.  Zudem sollte die Telefonüberwachung auf weitere Terrorismusstraftaten ausgedehnt werden.
Außerdem muss es zukünftig leichter sein, die Geldquellen von Terroristen und der organisierten Kriminalität wirksam abzuschöpfen.  Die Täter sollen daher künftig die legale Herkunft ihres Vermögens nachweisen. Die damit verbundene Beweislastumkehr ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Weiterhin sollte das Mindeststrafmaß bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Schließlich muss der Begriff der "terroristischen Vereinigung" so gefasst werden, dass tatsächlich alle Bedrohungslagen, die heute von Terrororganisationen ausgehen, erfasst werden."