Neuigkeiten aus Berlin

Deutsches Institut für Menschenrechte auf solider Grundlage

Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage - Klarheit bei Aufgaben und Finanzierung

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) beschlossen. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte schafft die große Koalition die von den Vereinten Nationen geforderte stabile Grundlage. Damit hat das Institut Rechtssicherheit und kann seine Arbeit als unabhängige Stelle zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Form eines eingetragenen Vereins erfolgreich fortsetzen.

Der CDU/CSU-Fraktion war es dabei wichtig, dass das Gesetz Aufgaben und Arbeitsweise des DIMR in Übereinstimmung mit den hierfür maßgeblichen sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen definiert. So wird nun der Aufgabenbereich des Instituts vergrößert und gleichzeitig die Ausstattung mit entsprechenden Finanzmitteln garantiert. Künftig wird das Institut Bundestag und Bundesregierung bei konkreten Fragen beraten und Analysen zur Menschenrechtssituation in Deutschland - auch im Vergleich zum Ausland - liefern. Gleichzeitig ist der sparsame Umgang mit Steuergeldern gewährleistet, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Verwendung der Mittel sind garantiert.

Entscheidend für unabhängige Expertisen zur Menschenrechtssituation ist insbesondere eine ausgewogene Vertretung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte in den Gremien des DIMR. Auch dies stellt das Gesetz sicher, indem es für potenzielle Mitglieder ein klares Aufnahmeverfahren allein auf der Grundlage der Pariser Prinzipien vorsieht.“

 

 

Reform der Insolvenzanfechtung schützt mittelständische Unternehmen

 Wichtiges Anliegen der Union wird aufgegriffen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am gestrigen Montag einen Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung. Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen. Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig nicht darauf gestützt werden kann, dass der später insolvente Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung nachgesucht hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, zum Beispiel weil er Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit ausge-
schlossen.

Wir begrüßen auch, dass der Entwurf – entgegen früheren Planungen des Ministeriums – keine Regelungen vorsieht, durch die Anfechtungen von Zahlungen an Fiskus und Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingeschränkt werden. Für uns ist klar, dass das Anfechtungsrecht ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Gläubigerschutzes ist. Deshalb werden wir die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Eröffnungswahrscheinlichkeit von Insolvenzverfahren genau im Auge behalten.“

Die gläserne Decke wird gesprengt

Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft verabschiedet

Der Bundestag hat am heutigen Freitag in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Frauenquote verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Heute ist ein entscheidender Tag für mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nachdem der Frauenanteil an Führungspositionen in der Wirt-
schaft nach wie vor verschwindend gering ist, macht der Gesetzgeber nunmehr ernst. Die gläserne Decke wird gesprengt.

Das Gesetz ist dabei wirkungsvoll und maßvoll zugleich. In den Aufsichtsräten großer, börsennotierter Unternehmen müssen Frauen ab 2016 mit einem An-
teil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Diese gesetzliche Frauenquote ist notwendig, da die freiwilligen Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit keinen entscheidenden Fortschritt gebracht haben.

Uns ist wichtig, dass es für mittelständische Unternehmen keine starren Vorgaben gibt. Sie sollen sich eigene Ziele setzen, wie sie den Frauenanteil in Führungspositionen in den nächsten Jahren steigern wollen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir dabei zudem mehr Flexibilität und
Rechtssicherheit für die Unternehmen erreicht.

Die Union setzt damit das um, was wir vor der Bundestagswahl im Regierungsprogramm angekündigt haben.“

 

 

 

Wohnen muss bezahlbar bleiben

Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung das Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Verabschiedung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Mietwohnungen bezahlbar bleiben. Die Maklerprovision zahlt demnächst derjenige, der den Makler beauftragt hat – in der Regel wird dies der Vermieter sein. Zudem kann der Mietenanstieg in angespannten Wohnungsmärkten gedämpft werden. Neubauwohnungen bleiben dabei richtigerweise ausgenommen.

Es war das zentrale Anliegen der Union in den Gesetzesberatungen, dass wir nicht nur an den Symptomen steigender Mieten herumdoktern, sondern auch bei ihren Ursachen ansetzen. Investitionshemmnisse bei der Ausgestaltung der Mietpreisbremse haben wir beseitigt. Auch die Länder nehmen wir für die Schaffung von mehr Wohnraum in die Pflicht. Sie müssen während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse eigene Maßnahmen ergreifen, um die angespannte Wohnungssituation zu mildern.

Mit dem Bestellerprinzip sorgen wir für mehr Fairness, wenn der Vermieter einen Makler einschaltet. In diesen Fällen zahlt nicht länger der Mieter, sondern der Vermieter die Maklerprovision.“

Bund steht zu NRW: Angekündigter Fond für finanzschwache Kommunen wirkt vor allem in Nordrhein-Westfalen – Schäuble verstärkt Kommunalförderung um 5 Mrd. Euro

„Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Sondervermögen zu errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen sollen. Darüber hinaus werden 1,5 Mrd. zusätzlich über die Finanzverteilung im Jahr 2017 draufgesattelt.

Das ist eine tolle Nachricht für unsere Kommunen in Deutschland, insbesondere für die finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Diese Entscheidung zeigt, wie ernst die Sorgen der kommunalen Selbstverwaltung im Bundesfinanzministerium genommen werden. Denn Subsidiarität und kommunale Selbstverwaltung bedürfen ausreichender finanzieller Grundlagen.

Dieses Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, wird mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Die unionsgeführte Bundesregierung ist den Kommunen ein verlässlicher Partner. Das haben wir in den letzten Jahren oft bewiesen und setzen heute auch für die Zukunft ein Signal. Denn eine seriöse Finanzpolitik und sparsames Haushalten zeigen: Man kann sich Spielräume schaffen, Prioritäten setzen und Politik gestalten.“