Ursachen steigender Mieten müssen bekämpft werden!
In der Presse wird aktuell über das Vorhaben der Großen Koalition berichtet, auf angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse einzuführen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Union steht zur Mietpreisbremse gegen schnell steigende Mieten auf angespannten Wohnmärkten. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie bei einem Umzug die neue Miete nicht zahlen können oder ihnen zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden. Dazu haben wir die befristete Mietpreisbremse in unser Wahlprogramm aufgenommen und im Koalitionsvertrag vereinbart.
Es kommt uns auf eine zielgenaue und praxistaugliche Ausgestaltung an, die das Problem steigender Mieten tatsächlich bei der Wurzel packt. Die Mieten steigen vor allem in attraktiven Lagen von Groß- und Universitätsstädten. Hier soll die Mietpreisbremse für bis zu 5 Jahre eine Dämpfung des Mietenanstiegs bewirken, indem die neue Miete auf höchstens 10% über der Vergleichsmiete begrenzt wird.
Wo die Politik einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt, muss sie auch die Ursachen dafür angehen. Deshalb fordern wir, dass die Länder zugleich mit der Anordnung einer Mietpreisbremse auch eigene Maßnahmen planen, wie sie auf Dauer für preiswerten Wohnraum sorgen wollen. Dafür stehen im Koalitionsvertrag 518 Mio. Euro pro Jahr für die Länder bereit. Es ist unverständlich, dass der Justizminister sich mit seinem bisherigen Gesetz-entwurf darum nicht kümmert. Außerdem müssen Neubauten und umfassende Modernisierungen veralteter Wohnungen von der Beschränkung ausgenommen werden, um solche Investitionen nicht zu gefährden.
In der Praxis kann die Mietpreisbremse nur funktionieren, wenn Mieter und Vermieter unkompliziert erkennen können, welche Vergleichsmiete gilt. Das leisten qualifizierte Mietspiegel am besten, die nach wissenschaftlichen Maßstäben erstellt werden. Leider sieht der bisherige Gesetzentwurf überhaupt keine entsprechenden Regelungen vor. Mieter und Vermieter würden sonst vielfach in teure Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang getrieben. Das wollen wir vermeiden."