Neuigkeiten aus Berlin

Union befürwortet zielgenaue und praxistaugliche Mietpreisbremse

Ursachen steigender Mieten müssen bekämpft werden!

In der Presse wird aktuell über das Vorhaben der Großen Koalition berichtet, auf angespannten Wohnungsmärkten eine Mietpreisbremse einzuführen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Union steht zur Mietpreisbremse gegen schnell steigende Mieten auf angespannten Wohnmärkten. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie bei einem Umzug die neue Miete nicht zahlen können oder ihnen zahlungskräftigere Mieter vorgezogen werden. Dazu haben wir die befristete Mietpreisbremse in unser Wahlprogramm aufgenommen und im Koalitionsvertrag vereinbart.

Es kommt uns auf eine zielgenaue und praxistaugliche Ausgestaltung an, die das Problem steigender Mieten tatsächlich bei der Wurzel packt. Die Mieten steigen vor allem in attraktiven Lagen von Groß- und Universitätsstädten. Hier soll die Mietpreisbremse für bis zu 5 Jahre eine Dämpfung des Mietenanstiegs bewirken, indem die neue Miete auf höchstens 10% über der Vergleichsmiete begrenzt wird.

Wo die Politik einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt, muss sie auch die Ursachen dafür angehen. Deshalb fordern wir, dass die Länder zugleich mit der Anordnung einer Mietpreisbremse auch eigene Maßnahmen planen, wie sie auf Dauer für preiswerten Wohnraum sorgen wollen. Dafür stehen im Koalitionsvertrag 518 Mio. Euro pro Jahr für die Länder bereit. Es ist unverständlich, dass der Justizminister sich mit seinem bisherigen Gesetz-entwurf darum nicht kümmert. Außerdem müssen Neubauten und umfassende Modernisierungen veralteter Wohnungen von der Beschränkung ausgenommen werden, um solche Investitionen nicht zu gefährden.

In der Praxis kann die Mietpreisbremse nur funktionieren, wenn Mieter und Vermieter unkompliziert erkennen können, welche Vergleichsmiete gilt. Das leisten qualifizierte Mietspiegel am besten, die nach wissenschaftlichen Maßstäben erstellt werden. Leider sieht der bisherige Gesetzentwurf überhaupt keine entsprechenden Regelungen vor. Mieter und Vermieter würden sonst  vielfach in teure Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang getrieben. Das wollen wir vermeiden."

Winkelmeier-Becker wirbt für Teilnahme an Ausschreibung des Medienpreises Politik des Deutschen Bundestages

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.

- Der eingereichte Beitrag muss nach dem 15. Oktober 2013 erschienen sein und bis zum 1. Oktober 2014 vorliegen.

- Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.

- Dem Bewerbungs¬schreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorge¬schlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf des Autors bzw. Lebensläufe der Autoren beizufügen.

Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.

Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: 030-227-38630, Fax: 030-227-36464, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.bundestag.de/medienpreis

Ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik – Union stimmt für Mindestlohn und Stärkung der Tarifautonomie

MdB Winkelmeier-Becker: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel `Wohlstand für alle´  
 
Berlin/Siegburg. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Damit verwirklichen wir gleich drei unserer zentralen Zielsetzungen: Mehr Fairness in der Arbeitswelt, die Stärkung der bewährten Tarif- und Sozialpartnerschaft und somit die Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer sozialen Marktwirtschaft. Und davon profitieren die Menschen auch in meinem Wahlkreis ganz konkret“. Das hob heute zur Verabschiedung des Gesetzes zu Mindestlohn und zur Stärkung der Tarifautonomie die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker hervor.
 
Gerade für die Union gelte der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“. Deshalb sei es nicht nur ein Gebot von Fairness, wenn Menschen von ihrer Hände Arbeit auch auskömmlich leben können müssen. „Dies ist eine Grundfeste im christlichen Menschenbild, dem die Union ganz besonders verpflichtet ist. Praktisch ermöglicht wird dies durch das Prinzip der Tarifautonomie. Sie hat in der erfolgreichen Wirtschaftgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der Kräfte garantiert. Die Tarifautonomie verhalf mit zu Prosperität und Wohlstand und ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das deutsche
Modell der Tarifautonomie – eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft - ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange nicht erreichen konnten.  

Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass diejenigen Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Gleich drei Instrumente werden dabei helfen: Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines Mindestlohns.  
 
Für die Union steht dabei eines immer Vordergrund: Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beinträchtigen oder gar einengen. „Genau deshalb haben wir z.B. für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen Branchen vertretbare Übergangsregelungen gefunden. Es sind Hilfestellungen, keine Ausnahmen!“, unterstrich Winkelmeier-Becker für die Union.
 
Mindestlohn darf auch nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu Fehlanreizen führen. Deshalb die befristete Ausnahme bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste Altersgrenze von 18 Jahren. „Wir wollen das Jugendliche eine gute, fundierte  Ausbildung machen und nicht auf den `schnellen Euro´ schielen“, sagte die Bundestagsabgeordnete.
 
Und für die Union ganz wesentlich: Mindestlohn muss wie jede andere Lohnfindung zentrale Aufgabe der Tarifautonomie und in alleiniger Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben! Der „Mindestlohn per Parlamentsabstimmung“ wird jetzt einmalig und letztmalig erfolgen. Ab dann wird im Zweijahres-Rhythmus die Mindestlohnkommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen. „Genau das ist

Stärkung der Tarifautonomie; genau das ist einer der wichtigen Punkte, für den die Union stets eingetreten ist; genau das hilft mit, unserem Ziel `Wohlstand für alle´ noch näherzukommen“, betonte MdB Winkelmeier-Becker bei der Verabschiedung des umfangreichen Gesetzespakets.

Winkelmeier-Becker: Klare Haftungsregelungen sind Voraussetzung für TTIP

Zurzeit verhandeln die EU-Kommission und die US-Regierung über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Zum Thema Investoren-schutz hat die EU-Kommission die Verhandlungen mit den USA ausgesetzt und eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die nach 90 Tagen nun endet. Hierzu erklärt Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB:

„In den laufenden Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP hat die EU-Kommission vor der Fortsetzung der Verhandlungen mit der US-Regierung eine öffentliche Konsultation zum Thema des Investorenschutzes durchgeführt und Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft dazu eingeholt. Damit bemüht sich die EU-Kommission nun um mehr nötige Transparenz und um Berücksichtigung der vorgebrachten Anliegen im weiteren Verhandlungsprozess.
Die Entscheidungshoheit über die konkrete Ausgestaltung des Abkommens liegt aber nach den Verhandlungen bei den gewählten Abgeordneten der nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten und des amerikanischen Kongress. Die Abgeordneten aller Parteien und Fraktionen werden dabei für ein vollständig transparentes Verfahren sorgen, Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen und dem Abkommen nur zustimmen, wenn vor allen Dingen die Wahrung unserer hohen Standards, z.B. im Umwelt- und Verbraucherschutz und der sozialen Standards, gesichert ist.
Dafür ist es entscheidend, dass wir in diesem Stadium, am Ende der Konsultationen und vor Beginn der nächsten Verhandlungsrunden, klar die Eckpunkte benennen, die aus deutscher rechtspolitischer Sicht bei TTIP unverzichtbar und unverhandelbar sind:

- Beim Investitionsschutz geht es nicht nur um viel diskutierte Verfahrensfragen, sondern vor allem auch um die Maßstäbe, an denen sich möglichen Erstattungen messen lassen müssen. Diese müssen sich an den Regeln unseres deutschen staatlichen Haftungsrechts orientieren. Danach haben Investoren Anspruch auf eine angemessene Erstattung z.B. von Fehlinvestitionen, die im Vertrauen auf den Bestand einer Genehmigung getätigt worden sind; nicht zu erstatten ist aber der hypothetisch entgangene Gewinn. Ebenso wenig ist das Vertrauen in den unveränderten Bestand der allgemeinen Rechtslage geschützt, die sich nicht in behördlichen Genehmigungen konkretisiert hat. Dies muss in TTIP ebenfalls festgeschrieben werden.
- Schiedsgerichtsverfahren gegen Staaten („Investor-Staat-Schiedsverfahren“) erscheinen angesichts der Leistungsfähigkeit der staatlichen Justizsysteme auf beiden Seiten des Atlantiks fragwürdig. Sie können höchstens als Ergänzung der Verfahren vor staatlichen Gerichten sinnvoll sein, wenn es z.B. um die Feststellung einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung eines Staats geht. Dies ist in TTIP klar und eindeutig zu umreißen.
- TTIP darf nationale Gesetze nicht ersetzen. Die Hoheit für alle Entscheidungen und Regelungen liegt allein beim demokratisch legitimierten Gesetzgeber und darf durch Harmonisierungsbestrebungen im TTIP-Abkommen nicht eingeschränkt werden. Daher brauchen wir die Festschreibung dieser Regelungsautonomie in TTIP.
- Abweichende Regelungen auf wichtigen Politikfeldern, wie z.B. Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheit und Sozialwesen müssen immer möglich sein und müssen daher von den Sanktionsmechanismen des TTIP ausgenommen bleiben. Solche Ausnahmeklauseln funktionieren bereits in anderen Handelsabkommen. Danach sind „Verstöße“ der Staaten gegen das Handelsabkommen durch einschränkende Gesetze auf diesen Feldern immer gerechtfertigt. Mit einer solchen Klausel in TTIP können wir Aufweichungen unserer hohen Standards ausschließen.“

Winkelmeier-Becker/Heil: Große Koalition stärkt Verbraucherzentralen mit 2,5 Millionen

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten im Haushalt 2014 2,5 Millionen Euro zur Einrichtung eines Finanzmarktwächters. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Mit dem Haushalt 2014 setzen wir unseren Kurs einer modernen und an wissenschaftlichen  Erkenntnissen orientierten aktiven Verbraucherpolitik fort. Mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen ihre Wächterfunktion über die Finanzmärkte weiter ausbauen können. Sie werden so in die Lage versetzt, den Finanzmarkt systematischer zu beobachten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Außerdem können sie nun erstmals die Erkenntnisse aus ihrer flächendeckenden Beratung auswerten und die Ergebnisse der Politik vorlegen. Wenn sich die Verbraucherzentralen hier bewähren, wollen wir im kommenden Jahr weitere Mittel zur Verfügung stellen, damit die Verbraucherzentralen ihre Marktwächterfunktion auch in der digitalen Welt verstärken können.

Zudem werden wir einen Sachverständigenrat mit unabhängigen Experten einsetzen, der uns zu Fragen der Verbraucherpolitik beraten soll. So stellen wir unsere Politik auf eine wissenschaftlich und empirisch fundierte Basis und sorgen dafür, dass die politischen Entscheidungen stets mit dem Alltag der Verbraucher abgeglichen und an ihre Bedürfnisse angepasst werden.“

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, einen Finanzmarktwächter bei den Verbraucherverbänden einzurichten. Die bereits bei den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hes-sen und Sachsen bestehenden Strukturen werden ausgebaut. Auch die Erkenntnisse der anderen Verbraucherzentralen werden erfasst und analysiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband übernimmt die Koordinierung. Der Finanzmarktwächter informiert die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse und stellt den Verbrauchern Informationen zu Finanzprodukten und Anbietern zur Verfügung. Wenn nötig soll der Finanzmarktwächter auch vor risikoreichen Produkten oder unseriösen Anbietern warnen und klagen. Der Finanzmarktwächter ist keine eigenständige rechtliche Institution.