Neuigkeiten aus Berlin

Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der Anschlagsgefahr muss begegnet werden

Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat sich am heutigen Donnerstag in der Süddeutschen Zeitung offen für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Endlich erkennt die SPD, dass Verbindungsdaten unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten sind. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten – wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So kann die Speicherung von Verbindungsdaten beispielsweise die Ermittlung von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtern und verkürzen. In einem Rechtsstaat dürfen Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht im Vorteil sein. Wer die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht erkennt, sollte sich dringend die Expertise von Praktikern einholen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist jetzt aufgefordert, endlich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, das im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs steht.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden Freiheitsrechte nicht eingeschränkt, sondern vielmehr geschützt. Denn die Bedrohung geht nicht vom Staat, sondern von den Terroristen bzw. den Tätern  aus. Der Staat muss in die Lage versetzt werden, seine Bürger vor den Tätern zu schützen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden auch keine Inhalte aufgezeichnet – wie es bei der Telefonüberwachung möglich ist. Im Unterschied zu  den Daten, die Google und Facebook o.ä. erheben, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur wenige Daten für einen überschaubaren Zeitraum gespeichert. Wir stimmen mit der SPD überein, dass die Speicherfrist auf 3 Monate beschränkt bleiben sollte. So sieht es der  Koalitionsvertrag vor.“

Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt Verbraucherrechte

Bei Online-Buchungen müssen volle Flugkosten ausgewiesen werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag entschieden, dass bei Online-Buchungen bei jedem Flug ab einem Flughafen in der EU von Anfang an der zu zahlende Endpreis ausgewiesen werden muss. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Stefan Heck:

„Wir begrüßen das Urteil des EuGH gerade im Hinblick auf die zunehmende Beliebtheit von Online-Buchungen. Die Entscheidung sorgt für mehr Transparenz und schafft Klarheit für Verbraucher. Kunden von Flug- und Reiseportalen im Internet müssen somit beim Vergleichen der Preise nicht mehr im kleingedruckten nach zusätzlichen, versteckten Kosten suchen. Dies sorgt für volle Kostentransparenz und Verlässlichkeit für die Verbraucher. Es liegt nun an den Betreibern der Flug- und Reiseportale, diese Entscheidung des EuGH schnellstmöglich umzusetzen.“

Hintergrund:
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte gegen das Online-Buchungssystem einer deutschen Fluggesellschaft, das in vielen Fällen einen Vergleich der vollständigen Endpreise vor Abschluss einer Buchung nicht ermöglichte.  Der Bundesgerichtshof, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, hatte diesen Fall dem EuGH vorgelegt.

Winkelmeier-Becker/Dr. Luczak: Rentenversicherung darf Befreiungen für Syndikusanwälte nicht widerrufen

Gesetzesänderung sollte abgewartet werden

Im Nachgang zum Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) zu Syndikusanwälten hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ihre Befreiungspraxis zum 1. Januar angepasst. Der Bundesjustizminister hat zwischenzeitlich auf das Urteil mit Eckpunkten für eine Gesetzesänderung reagiert. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

„Bundesjustizminister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Danach sollen Syndikusanwälte vollwertige Mitglieder der Rechtsanwaltschaft sein und auch in der berufsständischen Altersversorgung für Anwälte bleiben können. Diese Eckpunkte des Ministers gehen in die richtige Richtung. Wir fordern daher ihre rasche gesetzgeberische Umsetzung, damit in Reaktion auf das BSG-Urteil die Syndikusanwälte schnell wieder Rechtssicherheit erhalten.  

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sollte daher bis zur Klärung der Gesetzeslage keine bereits erteilten Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte widerrufen. Laufende Verfahren sollten ruhend gestellt werden.“

Hintergrund:
Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst und damit begonnen, bestehende Befreiungen zu widerrufen. Damit sind für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nach einer Änderung der BRAO mühsam rückabgewickelt werden müssen. Das verlängert den Zustand der Rechtsunsicherheit, da diese Widerrufe nach alter Rechtslage gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich ziehen. Zudem bedeutet dies einen großen bürokratischen Aufwand sowohl für die Syndikusanwälte, als auch vor allem für deren Arbeitgeber und die DRV selbst. 

Änderungsvorschläge für Syndikusanwälte jetzt zügig umsetzen

Eckpunkte von Justizminister Maas gehen in die richtige Richtung

Bundesminister der Justiz Heiko Maas hat am heutigen Dienstag Eckpunkte für eine Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Minister Maas hat endlich seine bereits im Oktober angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Die Eckpunkte gehen in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Syndikusanwälte künftig als vollwertige Rechtsanwälte Anerkennung finden sollen. Damit reagiert die Politik auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom vergangenen Jahr und ermöglicht Syndikusanwälten die Sicherung ihrer Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken der Rechtsanwälte. Noch sind allerdings wesentliche Details unklar, so z.B. welche konkrete Tätigkeit ein Syndikus ausüben muss, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Daher muss die Umsetzung dieser Eckpunkte und die Klärung aller offenen Fragen jetzt sehr zügig erfolgen, damit nicht weiter wertvolle Zeit verstreicht.

Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), wie lange angekündigt, ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst. Damit sind für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die nun nach einer Änderung der BRAO wieder erst mühsam rückabgewickelt werden müssen und gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung nach sich ziehen. Für die Verschleppung dieser Gesetzesänderung und die damit verbundene Schaffung von Rechtsunsicherheit gerade in der wichtigen Frage der Alterssicherung können wir kein Verständnis aufbringen.“

Kriminelle Gewinne müssen leichter weggenommen werden können

Die Vereinfachung der Vermögensabschöpfung ist dringendes Anliegen

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat Bundesminister Maas Untätigkeit bei der Verschärfung der Vorschriften zur Abschöpfung krimineller Gewinne vorgeworfen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wichtiges Instrument für die effektive Strafverfolgung. Bisher wird nur ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Die geltenden Vorschriften sind nicht
praxistauglich und müssen daher dringend überarbeitet werden.

Die Zeit drängt. Leider hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Handlungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung der Strafbarkeit von  Menschenhandel und Prostitution haben wir den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. aufgefordert, auch die vereinfachte Anwendung der Einziehungsvorschriften von illegal erworbenem Vermögen zu prüfen. Ein Beispiel ist die erleichterte Umkehr der Beweislast wie sie bereits in Italien oder in den USA praktiziert wird. Dort muss der Tatverdächtige die legale Herkunft seines Eigentums belegen. In Deutsch-land ist es umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Werte auf kriminelle Weise erworben wurden. Nicht zuletzt deshalb gilt Deutschland in den Augen der Mafia als Paradies, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt.

Komplizierte Vorschriften dürfen Polizei und Staatsanwälte nicht abschrecken, die Einziehung und den Verfall krimineller Erlöse zu betreiben. Der staatliche Zugriff auf Gewinne aus Straftaten wirkt sich nicht nur auf Straftäter
oder deren Organisationsstrukturen aus, sondern er dient auch dem Opferschutz. Das Straf-recht kann den Tatanreiz für die Begehung von Straftaten erheblich mindern, wenn unrechtmäßig erworbene Vermögensvorteile konsequent wieder entzogen und Vermögensnachteile dem Geschädigten zügig zurückerstattet werden. Der Verlust des "Betriebskapitals" bedroht die Existenz der gewinnorientierten Kriminalität und kann auch weitere Straftaten – wie beispielsweise Menschenhandel verhindern."

Hintergrund:
Nach dem Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität" des Bundeskriminalamts für das Jahr 2012 betrug die für den Berichtszeitraum 2012 gemeldete Schadenssumme rund 1,1 Milliarden Euro. Der Anteil der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten getroffen wurden, lag bei nur ca. 25 %. Dabei wurden 2012 Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 52 Millionen Euro vorläufig gesichert. Insgesamt 47 Millionen Euro, d. h. ca. 90 %, wurden hiervon in Deutschland gesichert.