Neuigkeiten aus Berlin

Aktionäre beim Börsenrückzug eines Unternehmens besser schützen

Union setzt sich für zeitnahe Regelung ein

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führt am heutigen Mittwoch eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Aktienrechtsnovelle durch. Dabei steht auch der Bedarf für neue Regelungen zum Schutz von Aktionären bei einem Rückzug der Aktien von der Börse (sog. Delisting) auf dem Prüfstand. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth:

"Für die Union steht fest: Aktionäre müssen bei einem Delisting besser geschützt werden. Nachdem die Rechtsprechung das Schutzniveau abgesenkt hat, muss nun der Gesetzgeber zügig tätig werden. Insbesondere müssen Minderheitsaktionäre einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung erhalten.
Denn wenn die Aktien eines börsennotierten Unternehmens vom Markt genommen werden, ist dies oftmals mit einem erheblichen Einbruch des Börsenkurses verbunden. Zudem verlieren die Anleger mit dem Börsenrückzug die Möglichkeit, ihre Aktien jederzeit und ohne erheblichen Aufwand wieder zu veräußern.
Es ist festzustellen, dass zahlreiche Emittenten die niedrigeren Voraussetzungen seit der Rechtsprechungsänderung für ein Delisting zum Nachteil der Kleinaktionäre genutzt haben. Die gesetzliche Neuregelung gehört daher zeitnah auf die Tagesordnung des Bundestages und sollte möglichst auch aktuell geplante Delistings erfassen. Zudem sollten auch die Aktionäre ausländischer Unternehmen, die an einer deutschen Börse notiert sind, geschützt werden."

Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zunächst im Jahr 2002 festgelegt, dass für das Delisting einer Aktiengesellschaft von der Börse ein Hauptversammlungsbeschluss notwendig ist und Aktionäre einen Anspruch auf ein Abfindungsangebot haben. In dem Beschluss in der Sache "Frosta" vom 8. Oktober 2013 gab der BGH diese Rechtsprechung auf und stellte fest, dass es weder eine Notwendigkeit für einen Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft noch für ein Abfindungsangebot an die Aktionäre gibt.

 

 

 

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Richterbesoldung ist richtiges Signal

Nur angemessen bezahlte Justiz bleibt langfristig leistungsstark

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Besoldung der Richter in einzelnen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Besoldung der Richter durch die Bundesländer nicht einseitig und unproportional schlechter im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen sein darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal ausgesandt und die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt gestärkt: Die Konsolidierung der Länderhaushalte darf nicht einseitig zu Lasten der Justiz gehen.

Richter und Staatsanwälte sorgen dafür, dass jedermann schnell und effektiv sein ihm zustehendes Recht bekommt; darauf fußt unser Gemeinwesen. Diesem Anspruch an die Justiz, zu der nur die höchstqualifizierten Juristen eines Abschlussjahrgangs Zugang finden, muss auch eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen die Länder alles dafür tun, dass die Justiz auch weiterhin
attraktiv für die besten Juristen des Landes bleibt.“

 

 

 

Neue Förderphase des erfolgreichen Programms „Betriebliche Kinderbetreuung“ gestartet

Elisabeth Winkelmeier-Becker wirbt um Teilnahme -  Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung lohnt sich für Unternehmen und Mitarbeiter
 
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Gerade in Zeiten absehbaren Fachkräftemangels ist es deshalb zunehmend wichtig, solche Fachkräfte zu halten. Doch wie können Erfahrungswissen und know-how erhalten werden, wenn Fachkräfte wegen der Erziehung eines Kindes eine Auszeit nehmen? Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dann der entscheidende Ansatz, um gute Mitarbeiter weiter an das Unternehmen zu binden.  

Um Unternehmen einen zusätzlichen Impuls für den Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsangebote zu geben und diese beim Aufbau zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. April die neue Förderphase gestartet. Ziel ist es, Unternehmen für dauerhaftes Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen, Eltern, Unternehmen und Träger sollen Anreize erhalten vor Ort passgenaue Lösungen zu finden.  Die Förderung gilt als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat. Sie wird als Anschubfinanzierung gewährt, um die Startphase zu erleichtern. Auch Verbundlösungen von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen. Betreuungsplätze in 24-Stunfen-Kitas sind ebenfalls förderfähig.  
 
Ich würde mich freuen, wenn viele Unternehmen in der Region Bonn /Rhein-Sieg-Kreis dieses Förderangebot zur Schaffung neuer Betreuungsplätze aufgreifen und sich in besonderer Weise an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben beteiligen.  
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung

 

 

 

 

Recht der Syndikusanwälte muss endlich Rechtssicherheit schaffen

Bundesjustizminister Maas muss Gesetzeslücken bei der berufsständischen Altersversorgung schließen

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas nunmehr einen Gesetzentwurf für die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt hat. Leider schafft der Entwurf im wichtigsten Punkt, der berufsständischen Altersversorgung, keine Rechtssicherheit. Die vom Bundessozialgericht aufgeworfenen Fragen werden nicht beantwortet. Damit ist zu befürchten, dass Rechtsanwaltskammern und Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund über denselben Sachverhalt weiter abweichende Entscheidungen. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs verfehlt.

Bundesminister Maas muss den Gesetzentwurf jetzt rasch nachbessern. Nur so kommt es wieder zu einheitlichen Entscheidungen, die den zigtausend betroffene Syndikusanwälte die erforderliche Rechtssicherheit für ihre Altersversorgung geben."

 

 

 

Leitlinien der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

Ich bin froh, dass Bewegung in die Sache Vorratsdatenspeicherung gekommen ist. In den untenstehenden Eckpunkten können Sie sich darüber informieren, was die Bundesregierung hierzu plant. Ich denke, daraus ergibt sich klar, dass hier keine „Überwachung“ stattfindet, sondern Ermittlungen in Fällen schwerer Kriminalität ermöglicht werden:


Download: Leitlinien der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten