Bei Online-Buchungen müssen volle Flugkosten ausgewiesen werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag entschieden, dass bei Online-Buchungen bei jedem Flug ab einem Flughafen in der EU von Anfang an der zu zahlende Endpreis ausgewiesen werden muss. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Stefan Heck:
„Wir begrüßen das Urteil des EuGH gerade im Hinblick auf die zunehmende Beliebtheit von Online-Buchungen. Die Entscheidung sorgt für mehr Transparenz und schafft Klarheit für Verbraucher. Kunden von Flug- und Reiseportalen im Internet müssen somit beim Vergleichen der Preise nicht mehr im kleingedruckten nach zusätzlichen, versteckten Kosten suchen. Dies sorgt für volle Kostentransparenz und Verlässlichkeit für die Verbraucher. Es liegt nun an den Betreibern der Flug- und Reiseportale, diese Entscheidung des EuGH schnellstmöglich umzusetzen.“
Hintergrund:
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte gegen das Online-Buchungssystem einer deutschen Fluggesellschaft, das in vielen Fällen einen Vergleich der vollständigen Endpreise vor Abschluss einer Buchung nicht ermöglichte. Der Bundesgerichtshof, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, hatte diesen Fall dem EuGH vorgelegt.