Neuigkeiten aus Berlin

Referentenentwurf zum Wertstoffgesetz haut Kommunen in die Tonne!

Seit Ende Oktober liegt der Arbeitsentwurf der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zum geplanten Wertstoffgesetz vor. Aller recycelbarer Müll soll künftig über die neue Wertstofftonne entsorgt und dem Recycling zugeführt werden.

Nach dem Entwurf sollen die gelben Tonnen und Säcke künftig flächendeckend durch Wertstofftonnen ersetzt werden. Die vor allem von Bürgerinnen und Bürgern und Verbraucher- und Umweltschutzverbänden als unsinnig empfundene Unterscheidung zwischen Verpackungsmüll und anderen Plastik- oder Metallabfällen – die nicht in die gelbe Tonne dürfen – entfiele.

„Dass Kunststoff- und Metallabfälle entsorgungsrechtlich in zwei Welten gehören, erschloss sich den Konsumenten auch trotz jahrzehntelanger Öffentlichkeitsarbeit durch das Duale System und die kommunalen Abfallberatungen nur sehr schwer.

Ein Beleg dafür sind die seit Jahren stagnierenden Recyclingquoten in diesem Segment“, so Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „In mehreren Pilotversuchen, u.a. auch in meinem Wahlkreis bei der RSAG, hat sich gezeigt, dass eine Wertstofftonne, die mit der feinen lizenzrechtlichen Unterscheidung Schluss macht, die Recyclingquoten wieder nach oben bringt“, so Winkelmeier-Becker weiter.

Unstreitig ist also der Katalog derjenigen Abfälle, die künftig über die Wertstofftonnen erfasst und dem Recycling zugeführt werden sollen. Über alles davor (Lizensierung, Sammel- und Transportlogistik) und dahinter (Verwertung und Vermarktung) wird von den Interessenvertretungen der Kommunalverbände und Entsorgungswirtschaft heftig gestritten.

„Aus dem Europarecht ergibt sich eine Verpflichtung der nationalen Gesetzgeber, eine getrennte Wertstofferfassung vorzusehen. Insbesondere sind Papier, Glas, Metall, Holz und Kunststoffe getrennt zu erfassen. Soweit klar und deutlich.

Keine Angaben macht der europäische Gesetzgeber jedoch dazu, wie diese Wertstofferfassung in den Mitgliedsländern organisatorisch abgebildet und durchgeführt werden soll“, stellt die Juristin Winkelmeier-Becker klar.

Im nun vorgelegten Referentenentwurf des BUMB ist die eigentliche Sammlung der neuen Wertstofftonne den privatwirtschaftlich aufgestellten Systembetreibern zugewiesen. Auf der andern Seite sind keine wirksamen Durchgriffsrechte für die Kommunen vorgesehen. Vorgaben für die Sammelstruktur dürfen nur unter massiven Einschränkungen gemacht werden. Außerdem kann die Kommune den Entsorger nur rügen – ohne jedwede Konsequenz. Kommunen dürfen im Rahmen einer Ausschreibung beispielsweise die Sammelstruktur nur unter erheblichen Einschränkungen bestimmen, d.h. welche Tonne genutzt wird, wie oft das Müllauto kommt, etc.

„Das stellt für die Kommunen ganz klar eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo dar. Der einzige Vorteil im Arbeitsentwurf besteht für die Kommunen darin, dass sie eigene Tonnen anschaffen können, für deren Nutzung die privaten Entsorgungsfirmen ein Entgelt zahlen sollen. Das sind für mich jedoch keine richtigen Durchgriffsrechte, wie sie zuvor im Eckpunktepapier angekündigt wurden. Die privilegierte Einbindung
der Privatwirtschaft an dieser Stelle der Wertschöpfungskette im Referentenentwurf ist mithin nicht der Umsetzung europäischen Rechts, sondern vielmehr einer politischen Entscheidung geschuldet. Es gibt durchaus Standpunkte, die die Wertstofferfassung als „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ gem. Art 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in kommunaler Organisationsverantwortung verorten“, so Winkelmeier-Becker.

In der Praxis würden durch das neue Wertstoffgesetz erhebliche Mengen des Wertstoffstroms Kunststoff, die zuvor in Restmülltonnen oder als Fehlwürfe in Gelben Tonnen/Säcken schlummerten, der kommunalen Hoheit entzogen. Diese Stoffströme wurden bislang von den kommunalen Entsorgern vermarktet. Die Erlöse aus dieser Vermarktung sicherten vielerorts den Fortbestand zahlreicher kommunaler (Entsorgungs-) Betriebe und Müllverbrennungsanlagen.

„Von daher sollten wir die Tatsache nutzen, dass sowohl private als auch kommunale Entsorger mit dem vorgelegten Referentenentwurf zum Wertstoffgesetz nicht glücklich sind und sollten ihn deshalb schleunigst schreddern und recyceln“, schlägt Winkelmeier-Becker vor. „Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt sollten wir uns die Zeit nehmen, um hier nochmals nachzubessern.“

 

 

 

Korruption im Gesundheitswesen konsequent bekämpfen

Bundestag berät über Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen


Der Bundestag berät am heutigen Freitag in 1. Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak:


"Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir ein klares Signal, dass korruptes Verhalten im Gesundheitswesen künftig bestraft wird. Die geplante Einführung neuer Straftatbestände soll die bestehende Strafbarkeitslücke bei Korruption im Gesundheitswesen schließen.


Wir wollen einen fairen Wettbewerb gewährleisten und das besonders sensible Vertrauensverhältnis von Patienten und Ärzten schützen. Niemand soll eine bestimmte Behandlung verschrieben bekommen, weil ein Arzt sich davon Vorteile verspricht. Es geht nicht darum, die vielen Ärzte und andere Heilberufe unter einen Generalverdacht zu stellen, die sich täglich für das Wohl ihrer Patienten einsetzen. Aber die wenigen 'Schwarzen Schafe‘, bei denen nicht die beste Versorgung der Patienten im Vordergrund steht, dürfen nicht länger straflos bleiben.


Wir geben im deutschen Gesundheitswesen jährlich über 300 Milliarden Euro aus. Daher ist es wichtig, dass dieses Geld nicht durch Korruption zweckentfremdet und verschwendet wird.


Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir als Union besonders darauf achten, dass für die im Gesundheitswesen Tätigen klar erkennbar und nachvollziehbar ist, welche berufsrechtlichen Pflichten im Falle eines Verstoßes zur Strafbarkeit führen können. Außerdem sollen Kooperationen, die für den medizinischen Fortschritt und ein effizientes Gesundheitswesen notwendig sind, nicht behindert werden. Unter dem Strich dürfen wir nichts unter Strafe stellen, was heute als gewünschte Kooperation erlaubt ist – auch wenn die Zusammenarbeit vergütet wird."

 

 

 

Verwertungsgesellschaften erfüllen wichtige Funktion für Kreative

Koalition bringt Neuordnung des Rechtsrahmens auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht in den Bundestag einzubringen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Verwertungsgesellschaften sind für einen wirksamen und lückenlosen Schutz des geistigen Eigentums und für eine florierende Kulturwirtschaft unverzichtbar. Kreatives Schaffen hängt nicht zuletzt davon ab, dass es fair bezahlt wird. Künstler und andere Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre Rechte von einer Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. Verwertungsgesellschaften sorgen zudem für einen einfachen Zugang der Nutzer zu den erforderlichen Rechten, indem sie ihnen einen „one-stop-shop“ bieten.

Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu erhalten. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen auch den Anforderungen des digitalen Zeitalters entsprechen.

Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und effektive Entlohnung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Privatkopien. Das System der Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Verbänden der Speichermedienunternehmen funktioniert bisher nicht zufriedenstellend. Bis die Urheber ihr Geld erhalten, vergeht oftmals viel zu viel Zeit. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung vorschlägt, das Verfahren schneller und effizienter zu gestalten.

Der Gesetzentwurf stellt insofern eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen dar.“

 

 

 

Neuer Generalbundesanwalt überzeugt im Rechtsausschuss

Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts war ein richtiger Schritt.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat sich der neue Generalbundesanwalt Peter Frank den Fragen der Abgeordneten gestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir sehen das Amt des Generalbundesanwalts bei Peter Frank in guten Händen. Er hat dargelegt, dass er sehr aktiv prüfen wird, ob wegen der Bedeutung einer Straftat oder erkennbarer Täterstrukturen Anlass für eine Übernahme von Ermittlungen besteht. Der Gefahr, dass Ermittlungen an Zuständigkeitsstreitigkeiten scheitern, kann so wirksam begegnet werden. Die von uns im März als Folge aus dem NSU-Untersuchungsausschuss beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird hier effektiv genutzt.“

 

 

 

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken bleibt auf hohem Niveau erhalten

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird sinnvoll weiterentwickelt


Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. UWGÄndG) verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:


"Mit der beschlossenen UWG-Novelle erleichtert der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das sowohl durch komplizierte europäische Richtlinienvorgaben als auch durch eine ausdifferenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Künftig können die Rechtsanwender die maßgeblichen Regeln, die aus der einschlägigen EU-Richtlinie stammen, unmittelbar dem deutschen UWG entnehmen. Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer können sich damit auf eine einheitliche Rechtsquelle stützen, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir entsprechen mit dieser Novellierung auch Forderungen der Europäischen Kommission.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in intensiven und konstruktiven parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die etablierte Systematik des deutschen Lauterkeitsrechts soweit wie möglich bewahrt wird, um Lücken insbesondere im Bereich des Schutzes von Mitbewerbern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu verhindern. So wird vor allem die bisherige Generalklausel als Auffangtatbestand für die unterschiedlichsten Fallgruppen von unlauteren Handlungen erhalten.”