Wohnungsverwalter müssen zukünftig Qualifizierungs- und Versicherungspflichten erfüllen
Die Bundesregierung hat im Rahmen des immobilienwirtschaftlichen Dialogs angekündigt, zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises sowie einer Versicherungspflicht für Wohnungsverwalter vorzulegen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:
„Wir begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, den Koalitionsvertrag zügig umzusetzen. Die Union setzt sich damit erfolgreich dafür ein, den Verbraucherschutz im Bereich des Wohnungseigentums nachhaltig zu stärken. Wohnungseigentümer müssen sich darauf verlassen können, dass die Verwalter die vielfältigen und komplexen Aufgaben, die ihnen obliegen, qualifiziert erfüllen. Durch die Verankerung gesetzlicher Mindestanforderungen an die Aus- und Fortbildung von Verwaltern wird sich die Qualität ihrer Dienstleistungen flächendeckend verbessern. Damit helfen wir auch den Wohnungsverwaltern, die sich in ihrer Branche künftig an klaren Standards orientieren können.
Es muss zudem sichergestellt sein, dass Schäden, die die Eigentümer aufgrund von Pflichtverletzungen des Verwalters erleiden, ersetzt werden. Immobilienverwalter betreuen für die Eigentümer zum Teil erhebliche Geldsummen, die aufgrund der sogenannten Instandhaltungsrücklage zusammenkommen. Daher müssen die Wohnungseigentümer darauf vertrauen können, dass notfalls eine Versicherung einspringt, wenn das Geld pflichtwidrig verwendet wird.
Die Union steht dafür, Wohnungseigentum in Deutschland als eine wichtige Form der Geldanlage, aber auch der persönlichen Lebensgestaltung attraktiv zu halten. Dafür wollen wir perspektivisch weitere Verbesserungen unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz in Angriff nehmen.“