Neuigkeiten aus Berlin

Union schützt Grundsätze des deutschen Zivilprozessrechts

Bundesregierung legt in den EU-Beratungen erstmals Parlamentsvorbehalt ein

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch eine erneute Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (sog. Small-Claims-Verordnung) beschlossen. Zuvor hatte die Bundesregierung im Rat der EU erstmals einen Parlamentsvorbehalt eingelegt, um einen früheren Beschluss des Bundestages umzusetzen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

„Mit den Stellungnahmen zur EU-Gesetzgebung nimmt der Deutsche Bundestag seine Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten selbstbewusst und im wohl verstandenen deutschen Interesse wahr. Denn der Kommissionsvorschlag zur sogenannten Small-Claims-Verordnung, mit der ein gesondertes europäisches Klageverfahren eingeführt wird, widerspricht wesentlichen Grundsätzen des deutschen Zivilprozessrechts. Wir haben uns daher insbesondere gegen die geplante exorbitante Ausweitung des Anwendungsbereichs gewandt.

In einer erneuten Entschließung haben wir heute bekräftigt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze von 2.000 € auf 10.000 € zu weit geht. Der ausgehandelte Kompromissvorschlag, den Anwendungsbereich der Verordnung bei einem maximalen Streitwert von 4.000 € zu deckeln, ist gerade noch vertretbar, wenn alle anderen Voraussetzungen wie die Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ oder keine neuen Regelungen zu Gerichtsgebühren gewährleistet werden.

Unsere Zivilprozessordnung hat sich in ihrem über 130-jährigem Bestehen in der Praxis voll bewährt. Mit dem gelungenen Zusammenwirken zwischen Bundestag und Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass dies auch so bleibt. Damit helfen wir allen am Zivilprozess und in der Rechtspflege beteiligten Akteuren.“

Hintergrund:
Die Small-Claims-Verordnung regelt das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen innerhalb der EU. Mit ihrer Hilfe sollen grenzüberschreitende Forderungen bis zu 2.000 Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen besser durchgesetzt werden können. Dabei kann z.B. lediglich mittels eines Formblattes Klage erhoben werden, eine mündliche Verhandlung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgesehen und es gelten sehr kurze Fristen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollte u.a. der Anwendungsbereich auf eine Streitwertgrenze von 10.000 € sowie die Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ ausgeweitet werden.

Der Bundestag hat seine Bedenken in einer Stellungnahme am 25. September 2014 geäußert. Während der anschließenden Verhandlungen im Rat konnte sich die Bundesregierung auch dank der Rückendeckung des Bundestages in fast allen Punkten durchsetzen. Da jedoch die Beibehaltung der Streitwertgrenze von 2.000 Euro nicht mehrheitsfähig ist, hat die Bundesregierung erstmals einen sog. Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Der Bundestag hat heute sein Einvernehmen mit der Bundesregierung hergestellt, dem aktuellen Kompromissvorschlag, die Streitwertgrenze auf maximal 4.000 € zu erhöhen, zuzustimmen, wenn alle anderen Voraussetzungen beibehalten werden. Damit kann die Bundesregierung dem Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft in der Sitzung des Rats der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) am morgigen Donnerstag zustimmen.