Nutzer werden über neue Nutzungsbedingungen zum 1. Januar nicht zureichend aufgeklärt
Das soziale Netzwerk Facebook hat neue allgemeine Nutzungsbedingungen verkündet, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Damit werden die Daten der Nutzer noch intensiver ausgewertet. Der Verbraucher hat keine andere Wahl, als diese anzunehmen oder die Nutzung einzustellen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
„Mit den neuen Nutzungsbedingungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst und verwertet Facebook die Daten seiner Nutzer noch intensiver und personalisiert seine Dienste noch stärker. So wird Werbung an den Inhalten aller genutzten Apps und Webseiten, die etwas über die Vorlieben des Nutzers preisgeben, ausgerichtet. Bei speziellen Funktionen wird der Nutzer sogar darüber informiert, welche seiner Facebook-Freunde sich in seiner Nähe aufhalten und ob es aktuelle Angebote in seiner Umgebung gibt. Die damit einhergehende intensivierte Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten sind ein deutlicher Eingriff in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher. Solche Schritte auf dem Weg zu einem gläsernen Nutzer werden wir nicht hinnehmen.
Zwar werden Wege gewiesen, wie diese Dienste gegebenenfalls ausgeschaltet werden können aber die Zustimmung der Nutzer wird nicht eingeholt. Wer Facebook nutzt, ohne sich regelmäßig über diese und andere Veränderungen zu informieren, akzeptiert mit der weiteren Nutzung diese Vertragsänderungen automatisch. Das stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Verbraucherrechte dar und ist nicht hinnehmbar. Facebook muss seine Praxis hier ändern, die Nutzer über seinen Umgang mit personenbezogenen Daten aufklären und ihre Zustimmung einholen. Andernfalls werden wir eine gesetzliche Regelung prüfen. Die große Koalition hat sich schon in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter zu stärken.“