Neuigkeiten aus Berlin

Gesetzgeber führt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ein

Union setzt sich für Vermeidung unnötiger Bürokratie ein

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) zugestimmt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. In einer global vernetzten Wirtschaft und mit Blick auf oftmals unzureichende Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies wichtiger denn je.

Die Unternehmen wissen das bereits. Praktisch alle großen deutschen Unternehmen erstellen schon heute regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte. Mit den gesetzlichen Regelungen verbessern wir nun Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird das Gesetz zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen.“

Heribert Hirte: „Dank der Union verabschieden wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch besser einzuschätzen. Wobei wir darauf hingewirkt haben, dass nur berichtet werden muss, was auch tatsächlich für diese Risikoeinschätzung von Bedeutung ist. Zudem konnten wir durchsetzen, dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für Anfechtungsklagen dienen können.“  

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Richtlinie schreibt kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern europaweit vor, über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption zu berichten.

 

 

 

SPD-Vorschläge zur Managervergütung sind unredliches Wahlkampgetöse

Initiative von Herrn Maas lässt seit 3 Jahren auf sich warten

Die SPD hat einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Thema Managervergütung steht auf Betreiben der Union seit über drei Jahren im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden." Warum tun Herr Maas und die SPD nicht zuerst einmal das, was schon längst vereinbart ist? Die Union versucht bereits seit drei Jahren, die Entscheidungen aus den Hinterzimmern in die Hauptversammlung zu bringen. Die soll auf Vorschlag des Aufsichtsrats über die Vergütung entscheiden. So wird bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mehr Transparenz in die Verträge gebracht und nicht erst dann, wenn wieder maßlose Abfindungen gezahlt werden. Es entscheiden dann diejenigen, die es auch bezahlen müssen: die Eigentümer des Unternehmens.
Seit über drei Jahren lässt Maas das Thema links liegen. Trotz mehrfacher Aufforderungen, endlich das entsprechende Gesetz vorzulegen: Keine Umsetzung von mehr Transparenz, und auch kein anderer Vorschlag.
Was hat sich eigentlich geändert, dass nun plötzlich in höchster Eile ultimative Forderungen erhoben werden? Nichts - außer einem wirklich unangemessenen Deal zwischen einer früheren SPD-Ministerin und Verfassungsrichterin und dem Aufsichtsrat von VW, an dessen Zustandekommen SPD-Politiker einschließlich des Ministerpräsidenten Weil maßgeblichen Einfluss hatten. Offensichtlich geht es der SPD weniger um eine sachgerechte Lösung als um politische Effekthascherei. Die Wahrheit ist: Die SPD hat die Beteiligung der Hauptversammlung auf die lange Bank geschoben, um die Macht der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zu schützen. Es wird Zeit, dass ein bisschen mehr Ehrlichkeit in die Diskussion kommt.

 

Hintergrund:
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hatte bereits am 27. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zur "Begrenzung durch Transparenz" im Bundestag verabschiedet. Die SPD blockierte das Gesetz allerdings am 20. September 2013 im Bundesrat durch den Anruf des Vermittlungsausschusses. Dort verlief sich das bereits beschlossene Gesetz und fiel in die Diskontinuität. Zentrales Argument der SPD damals: Eine zusätzliche Hauptversammlungskompetenz ginge zu Lasten der Aufsichtsräte und der dort vertretenen Gewerkschaften. Eine klare Stellungnahme gegen Transparenz.

 

 

Mehr Schutz von Arbeitnehmereinkommen im Insolvenzfall

Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im Insolvenzfall geschützt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe und rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Peter Weiß: "Das Gesetz ist ein großer Wurf für Arbeitnehmer, deren Betriebe in ein Insolvenzverfahren geraten.

Die Gesetzesänderung beendet einen geradezu widersinnigen rechtlichen Zustand, für den es in der Gesellschaft keinerlei Verständnis oder Akzeptanz gibt. Ausgerechnet die Bereitschaft von Arbeitnehmern, sich mit ihrer Arbeitsleistung für den Fortbestand des möglicherweise kriselnden Betriebes einzusetzen, konnte sich für diese bislang negativ auswirken. War der Lohn verspätet ausgezahlt worden, so konnte dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Insolvenzverfahren nachträglich zurückgefordert werden. Der Arbeitnehmer hätte aufgrund der verspäteten Lohnzahlung doch davon ausgehen können, dass der Betrieb in Schwierigkeiten ist, so die Argumentation. Es hätte ihm also freigestanden, seine Arbeitsleitung in Konsequenz dessen nicht mehr zu erbringen. Wir sorgen nun dafür, dass solche Rückforderungen in Zukunft nicht mehr erfolgreich sein werden."  

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Zugunsten der Arbeitnehmer verändern wir verschiedene Stellschrauben im Insolvenzrecht. Zum einen ist künftig praktisch ausgeschlossen, dass ein Insolvenzverwalter Rückforderungen von Löhnen auf eine sogenannte Vorsatzanfechtung stützt, die bisher im Extremfall bis zu zehn Jahre zurückreichen kann. Zum anderen stellen wir klar, dass Arbeitseinkommen auch bei verspäteter Zahlung in der Regel als Bargeschäft eingeordnet wird und damit dem Zugriff im Insolvenzverfahren entzogen ist.

Bei der gesamten Reform war uns als Union wichtig, dass das Insolvenzrecht als wirksames Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wir haben uns vehement dafür eingesetzt, dass es nicht zu Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger kommt. Wenn man solchen Forderungen nachkäme, würde es häufig keine reelle Chance für eine Sanierung geben und es bliebe nur die Zerschlagung des Unternehmens. Ein solches Szenario konnten wir glücklicherweise verhindern."

 

 

 

Union hat sich beim besseren Schutz von Polizisten durchgesetzt

Deutscher Bundestag berät in erster Lesung über Änderungen im Strafrecht

Am heutigen Freitag debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches  - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Es wurde Zeit, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften nun endlich im Bundestag debattiert wird. Die Union fordert einen besseren Schutz schon seit Jahren. Denn Angriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten können und wollen wir nicht hinnehmen. Leider sahen jedoch Bundesminister Maas, die SPD-Bundestagsfraktion und auch die SPD-geführten Bundesländer bis Ende letzten Jahres keinen Handlungsbedarf. Die guten Gesetzesinitiativen aus Hessen und dem Saarland fanden bedauerlicherweise im Bundesrat keine Mehrheit.  

Wir sind froh, dass sich die SPD nun offensichtlich dem Druck gebeugt hat und unsere Forderungen mitträgt. Die Union kann sich allerdings einen noch umfassenderen Schutz vorstellen. Wir werden daher unsere Forderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren einbringen: So sollte der besondere Schutzbereich auch auf andere öffentlich Bedienstete (z.B. Lehrer, Mitarbeiter im Jobcenter oder Jugendamt) ausgedehnt werden. Weiterhin möchten wir bei der Strafzumessung regeln, dass die Gerichte strafschärfend zu berücksichtigen haben, wenn die Taten sich gegen die Staatsgewalt richten und damit eine dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung gezeigt wurde.

Nicht angegangen ist Bundesminister Maas bisher auch das für uns wichtige Thema „Bekämpfung von sogenannten Gaffern“.

 

 

 

Besserer Schutz für Handwerker bei mangelhafter Lieferung von Material

Koalition einigt sich auf neues Bauvertragsrecht

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts verständigt. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung kaufrechtlicher Vorschriften stellen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge auf ein neues und stabiles Fundament.  

Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten. Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten. Eine gesetzliche Regelung der Unwirksamkeit solcher Klauseln ist daher nicht erforderlich. Leider hat die SPD zu lange darauf bestanden. Deshalb haben die Verhandlungen länger gedauert als notwendig."

Hintergrund:
Nach AGB-Recht sind bestimmte nachteilige Vertragsklauseln von Gesetzes wegen unwirksam. Dies dient dem Verbraucherschutz und gilt daher nur gegenüber Verbrauchern (Business to Consumer, B2C), nicht aber zwischen Unternehmern (Business to Business, B2B). Von diesem Grundsatz haben die Gerichte in jahrzehntelanger, sehr differenzierter Rechtsprechung Ausnahmen entwickelt. So wird auch bei kleinen Unternehmen und Handwerker grundsätzlich vermutet, dass AGB-Klauselverbote ihnen gegenüber unwirksam sind. Durch diese Vermutungswirkung ist der "kleine" Handwerker vor einer Einschränkung des neuen Rechts auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten geschützt.