Neuigkeiten aus Berlin

Verbot von Kinderehen zügig umsetzen

Union begrüßt Kabinettsbeschluss und Start des parlamentarischen Verfahrens.

Nach langem Drängen der Union auf ein gesetzliches Verbot von Kinderehen liegt dem Bundeskabinett nun ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vor. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

 

Winkelmeier-Becker: „Verheiratete Kinder und Jugendliche dürfen wir in Deutschland nicht ihrem Schicksal überlassen. Ein starker Staat muss die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der überwiegend minderjährigen Mädchen verlässlich schützen. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf wesentliche Inhalte aus dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgreift. Vor allem, dass Jugendämter auch verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen müssen. So können alle weiteren Schritte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen unternommen werden. Am Ende des Weges muss grundsätzlich eine Beendigung der Ehe stehen. Wichtig ist auch, dass wir zukünftig ein sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen mit Minderjährigen einführen. So verhindern wir am Staat vorbei geschlossene Kinderehen. Denn für uns steht fest: Kinderehen passen nicht zu unseren Werten.“

 

Sütterlin-Waack: "In der jüngeren Vergangenheit haben deutsche Behörden vermehrt verheiratete minderjährige Flüchtlinge registriert. Zum Stichtag des 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister 1.475 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert, ca. 80 Prozent weiblichen Geschlechts. Davon haben 361 Betroffene noch nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet. Dieses Phänomen stellt sowohl die deutsche Rechtsordnung als auch unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Vorrang des Kindeswohls sind Grundsäulen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und unseres Werteverständnisses. Ehen mit Minderjährigen sind damit unvereinbar. Deswegen ist es richtig, die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festzusetzen. Nach ausländischem Recht geschlossene Kinderehen sind künftig mit unter 16-jährigen laut des nun vorliegenden Gesetzentwurfs nichtig. Ehen von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sind durch ein Gericht aufzuheben. Dabei dürfen den minderjährigen Betroffenen keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen."

Wohnungseinbruchsdiebstahl wird auf Druck der Union künftig als Verbrechen bestraft

Neue Ermittlungsbefugnisse erleichtern Aufklärung

Der Koalitionsausschuss hat sich darüber geeinigt, dass der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll. Damit wird die Tat zu einem Verbrechen. Der minder schwere Fall wird abgeschafft. Bei den Ermittlungsmaßnahmen wird insbesondere auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten ermöglicht. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth und die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Stephan Harbarth: "Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zeigt, dass die Union die Sorgen der Menschen ernst nimmt. Denn alle drei Minuten ereignet sich ein Einbruch in Deutschland. Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern traumatisieren die Opfer zutiefst. Sie fühlen sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Sie haben Angst. Indem wir den Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einem Jahr Mindeststrafe ahnden, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums. Künftig muss Anklage erhoben werden und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt nicht mehr in Betracht."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Höhere Strafen alleine reichen nicht. Daher haben wir es geschafft, den Koalitionspartner zu überzeugen, dass unsere Polizei auch mehr Ermittlungsbefugnisse braucht. Künftig ist es auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl möglich, auf die Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Bislang gilt dies nur beim schweren bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Häufig ist aber zu Beginn der Ermittlungen nicht bekannt, ob es sich um einen einfachen oder einen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl handelt. Nur, wenn wir die Einbrecherbanden auch fassen, können wir die Täter zur Rechenschaft ziehen und künftige Taten verhindern. Die Menschen müssen sich wieder sicher fühlen können, das ist unser Ziel und dafür sind wir einen guten Schritt vorangekommen."

Verbrechen dürfen sich nicht lohnen

Reform der Vermögensabschöpfung stärkt Kampf gegen Organisierte Kriminalität und verbessert Opferschutz

Der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:

Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetz zur Vermögensabschöpfung erhält der Staat bessere Möglichkeiten da anzusetzen, wo es weh tut – beim Geld. Die neuen Regelungen ermöglichen vor allem eine effektive Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung. Vermögen, die keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem Beschluss eingezogen werden.

Gut ist, dass die Union ihre Forderung durchgesetzt hat, auch Gewinne aus Menschenhandel und Zuhälterei einfacher abschöpfen zu können. Gerade in diesem unmenschlichen Gewerbezweig der Organisierten Kriminalität wäre alles andere unverständlich gewesen. Insgesamt vereinfachen wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften den Einsatz der Vermögensabschöpfung, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden."

Jan-Marco Luczak: "Als Union sagen wir ganz klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen! Mit dem Gesetz schließen wir daher erfolgreich Abschöpfungslücken, vereinfachen die Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte, erleichtern deren vorläufige Sicherstellung und stärken die Rechtsposition von Opfern von Straftaten. Dabei bleiben wir unserem Leitbild des Opferschutzes auch bei der Reform der Vermögensabschöpfung treu. Bisher galt bei der Entschädigung von Vermögensstraftaten: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Mit der Reform sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren"

Koalition macht den Anwaltsberuf zukunftsfest

Union besteht auf einer schlanken Umsetzung der EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Mittwochabend das Gesetz zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie abschließend beraten. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Detlef Seif:

"Mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vereinheitlichen wir nun die Anerkennung von Berufsqualifikationen für rechtsberatende Berufe aus anderen EU-Staaten, und sichern dabei gleichzeitig unsere hohen Anforderungen an die Qualifikation der in Deutschland tätigen Rechtsanwälte. Indem wir einen einheitlichen Zugang für ausländische Anwälte zum deutschen Rechtsmarkt schaffen, haben z.B. deutsche Unternehmen die bessere Möglichkeit, sich in ausländischem Recht beraten zu lassen, ohne dabei auf die gewohnte Qualität der Rechtsberatung verzichten zu müssen.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen haben wir allerdings eine undifferenzierte und mit hohen Bußgeldern bewehrte Fortbildungspflicht für alle Anwälte. Ein solch anlassloser Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit ohne schlüssiges Fortbildungskonzept ist mit der Union nicht zu machen.

Die Sicherung des hohen Niveaus der Rechtsberatung und der beruflichen Qualifikation der Rechtsanwälte auch im europäischen Kontext, bleibt eine wichtige Aufgabe. Gesprächen hierzu verschließen wir uns nicht.

Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungs-Richtlinie hat die Große Koalition einen weiteren Schritt unternommen, den für unseren Rechtsstaat grundlegenden Beruf des Rechtsanwalts als selbständigem Organ der Rechtspflege zukunftsfest zu machen. In dieser Legislaturperiode geschaffen haben wir bereits ein eigenes Berufsrechts für die Syndikusanwälte, die als Rechtsanwälte im Unternehmen das "rechtliche Gewissen" in der Wirtschaft bilden und hierbei immer wichtiger werden."

 

 

Ausforschungsbeweise bleiben in Deutschland verboten

Union stoppt „pre-trial discovery“ von Dokumenten

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (BT-Drucksache 18/10714) beschlossen. Dabei wurde eine Regelung im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums gestrichen, die die Erledigung von Ausforschungsbeweisanträgen nach US-amerikanischem Zivilprozessrecht („pre-trial discovery of documents“) unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland ermöglicht hätte. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Ausforschungsbeweise bleiben in Deutschland verboten. Wir als Union haben dafür gesorgt, dass die Rechtshilfe in Zivilsachen nicht für "pre-trial discovery"-Ersuchen aus den USA geöffnet wird.

Nach US-amerikanischem Zivilprozessrecht kann eine Partei den Prozessgegner im Wege der "pre-trial discovery of documents" dazu zwingen, umfangreiche Dokumente vorzulegen, die den Prozessgegner oder auch Dritte betreffen. Solche Ausforschungsbeweise sind mit dem deutschen Prozessrecht nicht vereinbar und dürfen auch nicht über den internationalen Rechtsverkehr Einzug halten.

Insbesondere deutsche Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, wären als betroffene Partei oder als Dritte erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Dokumentenherausgabe ist häufig schon mit hohem Aufwand und exorbitanten Kosten verbunden – und das völlig unabhängig davon, ob eine Klage überhaupt begründet ist. Zudem würden auch Probleme für den Datenschutz und die Belange der Arbeitnehmer geschaffen. Auf die Nachteile und Risiken von Ausforschungsbeweisen haben insbesondere auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hingewiesen."