Neuigkeiten aus Berlin

Kinder müssen Kinder sein dürfen

Union treibt Verbot von Kinderehen voran


Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot von Kinderehen in erster Lesung. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:


Winkelmeier-Becker: „Kinderehen passen nicht zu unseren Werten! Schon früh haben wir das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht. Die Ehe beruht auf der freien Entscheidung mündiger Bürger und wird nicht durch Verwandte oder Tradition vorgegeben. Kinderehen verstoßen nicht nur gegen unsere Werte, sondern auch gegen Grundrechte der Kinder und Jugendliche: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf Bildung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir zur Bekämpfung von Kinderehen das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre an. Der Entwurf sieht vor, Ehen mit Kindern unter 16 Jahren als nichtig zu betrachten. Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden grundsätzlich durch richterlichen Hoheitsakt aufgehoben. Mit dieser Grundlage starten wir nun endlich ins parlamentarische Verfahren. Das hätten wir bereits vor einem knappen halben Jahr machen können, denn damals lag ein im Kern identischer Entwurf vor. Wir haben den Bundesjustizminister damals bereits aufgefordert, den Entwurf ins Kabinett zu bringen und Verbesserungen dem Parlament zu überlassen.“

Sabine Sütterlin-Waack: „Unsere Rechtsordnung muss Kinderehen eine klare Absage erteilen, sie dürfen nicht geduldet werden. Mit der ausnahmslosen Festlegung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre und der Nichtigkeit bzw. Aufhebung der Kinderehen senden wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur ein klares Signal, sondern stärken das Wohl der Minderjährigen und schützen vor allem junge Mädchen und Frauen. Wir legen fest, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unverzüglich durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müssen, um weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Mit den vorliegenden Regelungsvorschlägen möchten wir zudem sicherstellen, dass minderjährigen Flüchtlingen durch Unwirksamkeit oder Aufhebung ihrer Ehen keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen.

Wichtig ist auch, dass wir mit den geplanten Regelungen ein sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen mit Minderjährigen einführen. So wollen wir am Staat vorbei geschlossene Kinderehen verhindern.“

Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften endlich unter Dach und Fach

Schutz eine Frage der Wertschätzung unserer Polizei und Rettungskräfte

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Winkelmeier-Becker:

„Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt.“

Ullrich:

„Wer nicht zum Gewaltverzicht gegen Polizisten und Rettungskräfte bereit ist, während sie für den Staat und die Sicherheit in diesem Land ihren Dienst tun, muss Post vom Staatsanwalt bekommen. Ein rabiater Angriff auf Polizisten ist keine Bagatelle. Das machen wir mit dem verschärften Straftatbestand bei tätlichen Angriffen deutlich.
Es ist erfreulich, dass im Gesetzentwurf ein „Gaffer-Paragraph“ geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen wie das Blockieren einer Rettungsgasse steht künftig unter Strafe. In den Verhandlungen hatte sich die Union vehement dafür eingesetzt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste übertragen werden.

Ein friedlicher Umgang miteinander und Respekt vor der Polizei sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Die Arbeit von Polizei und Rettungskräften verdient generell mehr Wertschätzung. Dafür treten Bund und Länder ein. Auch Schulen können wichtige Präventionsarbeit leisten. Achtung vor der Arbeit von Polizei und Rettungskräften ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben aller Kulturen in Deutschland.“

Rehabilitierung Homosexueller wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen

Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir das Gesetz zur Rehabilitierung derjenigen homosexuellen Männer, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden. Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir den durch die Verurteilung erlittenen und fortbestehenden Strafmakel auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen

Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit dar. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung werden die betroffenen Männer zügig und angemessen entschädigt. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen.“

Hintergrund

Dass das Gesetz erst jetzt in das parlamentarischen Verfahren eingebracht wird, ist vor allem Mängeln des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem damaligen Recht auch für heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht strafbar sind. Daraus resultierende Wertungswidersprüche waren schon in den Vorberatungen Gegenstand der Verhandlungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen strafwürdigen hetero- und homosexuellen Handlungen kommen wird.

 

 

 

Persönlichkeitsrechte auch in der digitalen Welt durchsetzen

Gesetz gegen hate speech und fake news ist Schritt in die richtige Richtung


Das Bundeskabinett befasst sich am heutigen Mittwoch mit dem Netzdurchsetzungsgesetz. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortlichkeit im Netz. Bürger, die in sozialen Netzwerken mit übelsten Beleidigungen, verleumderischen Unterstellungen oder Bedrohungen konfrontiert werden, müssen wirksame Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Es geht dabei nicht zuletzt um das Vertrauen in den Rechtsstaat: Auch im Internet gilt unsere Rechtsordnung unumschränkt.


Mit dem Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Plattformbetreiber verpflichtet, ein funktionierendes Beschwerdewesen einzurichten. Zwar sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bereits heute nach deutschem und europäischem Recht uneingeschränkt dazu verpflichtet – die aktuelle Praxis ist aber völlig unbefriedigend. Künftig haben die Betreiber bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten 24 Stunden Zeit, diese zu löschen. Inhalte, bei denen die Rechtswidrigkeit schwerer festzustellen ist, müssen binnen sieben Tage entfernt werden. Die Union hält diese differenzierenden Löschfristen ebenso für vertretbar, wie die Einstellung von qualifiziertem Personal, das sauber und nach transparenten Kriterien prüft, ob ein Posting rechtswidrig ist oder nicht. Denn wer zum Teil riesige Gewinne mit seinen Plattformen im Internet erwirtschaftet, muss im Gegenzug auch ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen.


Der freie Meinungsaustausch – kritisch und auch zugespitzt – ist ein Wesensmerkmal der demokratischen Debatte. Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Es geht uns auch nicht um die Abschaffung der Anonymität oder Pseudonymität im Internet. Wo aber die weiten Grenzen unserer Meinungsfreiheit überschritten werden, muss auch die Möglichkeit bestehen, die persönliche Verantwortung für Hass und Hetze aufzuklären und durchzusetzen. Ein wichtiger Schritt dazu ist die im Entwurf nun vorgesehene Rechtsgrundlage für Plattformbetreiber, in solchen Fällen die Bestandsdaten der Urheber an die Betroffenen herauszugeben. Das wird nicht zuletzt dazu führen, dass schwierigere Fälle der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz dort entschieden werden, wo sie letztlich hingehören: von den Gerichten.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Vorlage des lang erwarteten Entwurfs im Bundeskabinett und die wesentlichen Grundzüge des Netzdurchsetzungsgesetz.“

 

Verbot von Kinderehen zügig umsetzen

Union begrüßt Kabinettsbeschluss und Start des parlamentarischen Verfahrens.

Nach langem Drängen der Union auf ein gesetzliches Verbot von Kinderehen liegt dem Bundeskabinett nun ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vor. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

 

Winkelmeier-Becker: „Verheiratete Kinder und Jugendliche dürfen wir in Deutschland nicht ihrem Schicksal überlassen. Ein starker Staat muss die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der überwiegend minderjährigen Mädchen verlässlich schützen. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf wesentliche Inhalte aus dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgreift. Vor allem, dass Jugendämter auch verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen müssen. So können alle weiteren Schritte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen unternommen werden. Am Ende des Weges muss grundsätzlich eine Beendigung der Ehe stehen. Wichtig ist auch, dass wir zukünftig ein sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen mit Minderjährigen einführen. So verhindern wir am Staat vorbei geschlossene Kinderehen. Denn für uns steht fest: Kinderehen passen nicht zu unseren Werten.“

 

Sütterlin-Waack: "In der jüngeren Vergangenheit haben deutsche Behörden vermehrt verheiratete minderjährige Flüchtlinge registriert. Zum Stichtag des 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister 1.475 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert, ca. 80 Prozent weiblichen Geschlechts. Davon haben 361 Betroffene noch nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet. Dieses Phänomen stellt sowohl die deutsche Rechtsordnung als auch unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Vorrang des Kindeswohls sind Grundsäulen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und unseres Werteverständnisses. Ehen mit Minderjährigen sind damit unvereinbar. Deswegen ist es richtig, die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festzusetzen. Nach ausländischem Recht geschlossene Kinderehen sind künftig mit unter 16-jährigen laut des nun vorliegenden Gesetzentwurfs nichtig. Ehen von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sind durch ein Gericht aufzuheben. Dabei dürfen den minderjährigen Betroffenen keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen."