Neuigkeiten aus Berlin

Flüchtlingskinder schnell und gut integrieren

Wer Flüchtlingsfamilien unterstützt, kann sich um Mittel aus dem Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ bewerben

„Flüchtlinge, die längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben, müssen sich schnell und gut bei uns integrieren. Dabei kommt unserem Erziehungs- und Bildungssystem ab der Kita eine sehr große Bedeutung zu“, so die Siegburger CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker.
 
Die Bundesregierung fordert und fördert, dass Migranten ihre Kinder in das deutsche Bildungssystem integrieren. Mit dem neuen Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ stellt der Bund weitere drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um Kinder mit Migrationshintergrund zügig und dauerhaft mit guter Bildung zu versorgen.
 
Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Eltern ihre Kinder möglichst rasch in die Obhut der Kitas geben, damit die Mädchen und Jungen schnell Deutsch lernen und mit der Lebensweise in Deutschland vertraut werden. Um das möglichst flächendeckend zu erreichen, ist die Arbeit von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sehr wichtig.
 
Sie können die neu in Deutschland angekommenen Eltern mit unserem Bildungssystem ab der Kita vertraut machen und sie dazu animieren, die Kinder möglichst gut fördern zu lassen und ihnen dadurch die Integration zu erleichtern.

Bereits jetzt nehmen rund 7.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter in Deutschland diese Aufgabe wahr. Um noch mehr Kinder aus Migrantenfamilien in das deutsche Bildungssystem zu integrieren, legt die Bundesregierung ab Frühjahr 2017 das neue Programm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ mit 3 Millionen Euro jährlich auf. Mittel aus dem neuen Programm können sowohl freie als auch öffentliche Träger beantragen, die mit geflohenen Familien arbeiten.
 
www.elternchance.de

 

 

 

Bund verstärkt Schutz für geflohene Frauen und Kinder in Unterkünften

Die von UNICEF und der Bundesregierung ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird ausgebaut. Bisher gibt es 25 geförderte Koordinatorenstellen. Nun sollen 75 weitere hinzukommen. Bewerben können sich nun freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.
 
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF ist, begrüßt die verstärkte Förderung: „Frauen und Kinder brauchen besonderen Schutz vor Gewalt. Vielfach haben sie Missbrauch und Übergriffe erlebt, sie sind die Schwächsten und benötigen besondere Hilfen. Solange sie sich in Notunterkünften aufhalten, müssen wir sie besonders schützen und ihnen Zugang zu Hilfs- und Integrationsangeboten machen. Ich freue mich deshalb, dass zusammen mit UNICEF zusätzliche 75 Koordinierungsstellen sich um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden.
 
https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf
 
Überdies fördert die Bundesregierung gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:
 
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/
 
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de
 
Zum Hintergrund:
Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

 

 

 

Speicherung von Verbindungsdaten ist dringend notwendig

Deutsche Regelung dürfte Anforderung des EUGH erfüllen
 
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom gestrigen Mittwoch strenge Vorgaben für die sog. Vorratsdatenspeicherung gemacht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden.
 
Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EUGH entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gilt in Deutschland nur für schwere Straftaten und steht unter einem Richtervorbehalt. Wir haben nur sehr kurze Fristen. Bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen. Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen."

Besserer Schutz von Polizisten und anderen Staatsbediensteten dringend notwendig

Bundesjustizminister Heiko Maas muss endlich Farbe bekennen

Nordrhein-Westfalen bringt am Freitag in den Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, mit dem bei Übergriffen gegen Staatsbedienstete eine dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung (insbesondere bei Taten zum Nachteil von Amtsträgern, in Notlagen Hilfeleistenden oder ehrenamtlich Tätigen) strafschärfend berücksichtigt werden soll. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es ist erfreulich, dass die SPD die Unionsforderung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten, Lehrern und Mitarbeitern in Jobcentern oder anderen Behörden aufgreift. Die SPD in Nordrhein-Westfalen weiß aber anscheinend nicht, dass die SPD im Bund lieber den Straftatbestand aus dem Gesetzbuch streichen wollte, der den Widerstand gegen Polizisten besonders unter Strafe stellt (Paragraph 113 StGB), als Polizisten, Rettungskräfte und andere Bedienstete besser zu schützen.

Die langjährigen Forderungen der Union nach mehr strafrechtlichem Schutz unserer Polizei und anderer Amtsträger haben die SPD und Bundesjustizminister Heiko Maas bisher immer abgelehnt. Die Union hatte insbesondere gefordert, den Schutzbereich des § 113 StGB auch auf andere öffentliche Bedienstete bzw. Einsatzkräfte auszudehnen (z.B. Lehrer, Mitarbeiter im Jobcenter, Jugendamt) und Taten gegen die Staatsgewalt strafschärfend zu berücksichtigen. Weder Minister Maas noch die SPD sahen aber Handlungsbedarf.

Mit Sorge betrachten wir, dass immer häufiger der Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten, Rettungskräften, Lehrern und anderen Bediensteten nicht mehr gegeben ist. Sie haben mehr Schutz verdient. Wir fordern daher Minister Maas zur schnellen Vorlage eines entsprechenden Gesetzes auf."

 

 

 

Gemeinsam sind Autoren und Verlage stärker

Gemeinsame Rechtewahrnehmung in der VG Wort und anderen Verwertungsgesellschaften absichern.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen es Verwertungsgesellschaften, die sowohl Rechte von Autoren als auch von Verlagen wahrnehmen, weiterhin ermöglicht werden soll, Verlage an ihren Ausschüttungen zu beteiligen. Die Koalition will diese Regelungen noch in dieser Woche im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts beschließen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:

„Viele Verlage in Deutschland können aufatmen. Sie können auch in Zukunft die ihnen zustehenden Anteile an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort oder der GEMA erhalten. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag dafür, dass die vielfältige Verlagslandschaft in Deutschland erhalten bleibt. Sie prägt den kulturellen Reichtum unseres Landes mit.

Die Union hat seit Monaten darauf gedrängt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung erhalten bleibt. Wir sind überzeugt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung unter dem Strich beiden Seiten nützt – getreu dem Motto: Gemeinsam sind Autoren und Verlage stärker! So können etwa Vergütungsansprüche gegen Hersteller von Kopiergeräten und Speichermedien oder gegen Betreiber von marktmächtigen Internetplattformen besser und effektiver durchgesetzt werden.

Es ist fair und angemessen, wenn beide Seiten an den Einnahmen aus der Verwertung der Werke beteiligt werden. Denn Bücher, Aufsätze oder Kompositionen sind Gemeinschaftsprodukte von Urheber und Verlag. Die Leistung des einen ist ohne den anderen weniger wert.

Auch die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag zum Urheberrecht für die Fortsetzung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung und der Verlegerbeteiligung stark gemacht.“

Hintergrund:
Die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (u.a. Geräte- und Speichermedienvergütung) ist infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr gekippt worden. Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung inzwischen sogar auch die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus der Verwertung von sog. Exklusivrechten, also praktisch aus dem gesamten Lizenzgeschäft, in Frage gestellt.