Initiative von Herrn Maas lässt seit 3 Jahren auf sich warten
Die SPD hat einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Thema Managervergütung steht auf Betreiben der Union seit über drei Jahren im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden." Warum tun Herr Maas und die SPD nicht zuerst einmal das, was schon längst vereinbart ist? Die Union versucht bereits seit drei Jahren, die Entscheidungen aus den Hinterzimmern in die Hauptversammlung zu bringen. Die soll auf Vorschlag des Aufsichtsrats über die Vergütung entscheiden. So wird bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mehr Transparenz in die Verträge gebracht und nicht erst dann, wenn wieder maßlose Abfindungen gezahlt werden. Es entscheiden dann diejenigen, die es auch bezahlen müssen: die Eigentümer des Unternehmens.
Seit über drei Jahren lässt Maas das Thema links liegen. Trotz mehrfacher Aufforderungen, endlich das entsprechende Gesetz vorzulegen: Keine Umsetzung von mehr Transparenz, und auch kein anderer Vorschlag.
Was hat sich eigentlich geändert, dass nun plötzlich in höchster Eile ultimative Forderungen erhoben werden? Nichts - außer einem wirklich unangemessenen Deal zwischen einer früheren SPD-Ministerin und Verfassungsrichterin und dem Aufsichtsrat von VW, an dessen Zustandekommen SPD-Politiker einschließlich des Ministerpräsidenten Weil maßgeblichen Einfluss hatten. Offensichtlich geht es der SPD weniger um eine sachgerechte Lösung als um politische Effekthascherei. Die Wahrheit ist: Die SPD hat die Beteiligung der Hauptversammlung auf die lange Bank geschoben, um die Macht der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zu schützen. Es wird Zeit, dass ein bisschen mehr Ehrlichkeit in die Diskussion kommt.
Hintergrund:
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hatte bereits am 27. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zur "Begrenzung durch Transparenz" im Bundestag verabschiedet. Die SPD blockierte das Gesetz allerdings am 20. September 2013 im Bundesrat durch den Anruf des Vermittlungsausschusses. Dort verlief sich das bereits beschlossene Gesetz und fiel in die Diskontinuität. Zentrales Argument der SPD damals: Eine zusätzliche Hauptversammlungskompetenz ginge zu Lasten der Aufsichtsräte und der dort vertretenen Gewerkschaften. Eine klare Stellungnahme gegen Transparenz.