Neuigkeiten aus Berlin

Wichtige Gespräche der Mitglieder des Rechtsausschusses

In der letzten Sitzungswoche fanden wieder wichtige Gespräche der Mitglieder des Rechtsausschusses mit internationalen Partnern statt. Zunächst besuchte uns der Parlamentspräsident Georgiens Shalva Papuashvili mit seiner Delegation. Themen des Gesprächs waren der fortdauernde EU-Beitrittsprozess, rechtsstaatliche Reformen in Georgien, der Ukraine-Krieg, die Digitalisierung der Justiz und das georgische Zivilrecht. Zudem gab es ein erneutes Arbeitsgespräch des Rechtsausschusses mit einer parlamentarischen Delegation aus der Ukraine für ein Sondertribunal zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen. Meine Fraktion hat hierzu bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht 

Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach §31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 

Die Unterzeichner enthalten sich bei der Abstimmung über das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Wir begrüßen, dass für langjährig geduldete Flüchtlinge mit dem Gesetz eine Perspektive geschaffen wird, halten allerdings die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten für falsch. 

Im Folgenden unsere Position im Einzelnen: 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz für langjährig Geduldete sind sinnvoll und pragmatisch, da sie sich ausschließlich an diejenigen richten, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeführt werden können und deren Rückführung auch in Zukunft nicht wahrscheinlich ist. 

Auch die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen haben in den vergangenen 16 Jahren Erleichterungen und Änderungen geschaffen, von denen langjährig geduldete Personen profitieren und damit ein Bleiberecht erhalten konnten. Die neuen Änderungen richten sich vor allem an Menschen, bei denen das Abschiebehindernis in einer ungeklärten Identität oder Staatsangehörigkeit besteht und die Klärung weiterhin nicht zu erwarten ist.  

Die aktive, bestmögliche Mitwirkung an der Klärung der Identität muss jederzeit selbstverständlich erwartet werden. Wer bislang – teilweise aufgrund fragwürdiger rechtlicher Beratung – nicht alles ihm Mögliche dazu beigetragen und sich damit gewissermaßen in eine Sackgasse manövriert hat, soll nun im beiderseitigen Interesse einen Ausweg gewiesen bekommen; das ermöglicht die neue Regelung. Im Fall von vorsätzlichen Falschangaben oder Identitätstäuschung bleibt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. 

Der Gesetzesentwurf folgt damit der bisherigen Linie der Union, wonach langjährig geduldeten Flüchtlingen eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten wird, wenn sie sich in die Gesellschaft integrieren (vgl. § 25a, §25b AufenthG) und bezieht sich explizit auf diejenigen, die sich in dem Zeitrahmen von einem Jahr darum bemühen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, Sprachkenntnisse zu erwerben, alles zur Identitätsfeststellung tun und sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. 

Wir sind der Überzeugung: Erfolgreiche Integration muss Vorrang haben vor auch in Zukunft dauerhaft erfolgloser Abschiebung. Ohne diese einmalige Regelung werden die langjährig geduldeten Flüchtlinge weiter auf staatliche Transferleistungen angewiesen bleiben, sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren können und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen bekommen. Dies halten wir gerade in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels für nicht vertretbar, nicht vermittelbar und ebenso wenig für pragmatisch – ein Grund, weshalb auch die BDA oder der DIHK den Gesetzesentwurf unterstützen. 

Ebenso begrüßen wir, dass diese neue Regelung ausschließlich für die mindestens seit fünf Jahren hier lebenden geduldeten Flüchtlinge und nur einmalig gelten soll. Eine Inanspruchnahme für künftige Flüchtlinge oder für diejenigen, die keine ausreichende Aufenthaltsdauer in Deutschland haben, ist damit ausgeschlossen. 

Dennoch gibt es Punkte in dem Gesetzesentwurf, die wir kritisch bewerten. So halten wir die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten in Deutschland als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht auf drei Jahre und die Ausweitung dieser Regelung bis zum 27. Lebensjahr für falsch. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Asylverfahren im Durchschnitt 2,5 Jahre dauert, ist die Verkürzung der Aufenthaltszeit auch aus unserer Sicht das falsche Signal.

Des Weiteren regen wir an zu prüfen, wie unter bestimmten Bedingungen stärker als bisher zumutbare Tätigkeiten und Arbeiten im öffentlichen Interesse als Gegenleistung für die gewährten Leistungen gefordert werden können.

Aus diesem Grund werden wir, trotz der oben genannten guten und richtigen Ansätzen, auch nicht für das Gesetz stimmen.

Kai Whittaker Yvonne Magwas Thomas Röwekamp Serap Güler Hermann Gröhe Armin Laschet Annette Widmann-Mauz Dr. Norbert Röttgen Sabine Weiss Marco Wanderwitz Dr. Ingeborg Gräßle Antje Tillmann Mechthild Heil Anja Karliczek Dr. Helge Braun Dr. Stefan Nacke Roderich Kiesewetter Thomas Rachel Elisabeth Winkelmeier-Becker Prof. Monika Grütters

Neuregelung der Suizidbeihilfe

Der Rechtsausschuss hat sich am Montag in einer sehr intensiven fünfstündigen Expertenanhörung damit befasst, wie eine Neuregelung der Suizidbeihilfe aussehen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat. Gegenstand der Sitzung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe sowie ein fraktionsübergreifender Antrag zur Suizidprävention. Alle Anträge sehen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun Wege vor, die eine Hilfe zum Suizid v.a. durch Ärzte oder Angehörige unter verschiedenen Voraussetzungen (Schwere der Erkrankung, Beratungspflichten) ermöglichen. Während die einen vor allem die Selbstbestimmung der Sterbewilligen in den Mittelpunkt stellen, nimmt der Antrag mit den meisten Unterstützern (darunter ich selbst) auch in den Blick, dass der Sterbewunsch in vielen Fällen durch bessere palliative Versorgung hinfällig wird und außerdem einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung gegenüber schwer Erkrankten entgegengewirkt werden muss, dass ihr Suizid doch eine naheliegende Lösung sei.

Das ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema, bei dem nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch ethische Fragen eine große Rolle spielen. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies keine einfache Entscheidung für viele Abgeordnete sein wird. Im neuen Jahr werden die vorliegenden Entwürfe unter dem Eindruck der vorgetragenen Expertisen im Parlament weiter beraten und schlussendlich zur Abstimmung gebracht. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-recht-917960

Korrekturen am Bürgergeld durch Union

Das Bürgergeld der Ampel kommt, mit einem guten Kompromiss; wesentliche Bedingungen der Union wurden aufgegriffen. Unser Ziel ist und bleibt es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen. Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt und weitergebildet werden. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, dass die Regelsätze in der Grundsicherung zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben werden. Diese Ziele haben wir erreicht. Die Erhöhung kommt und im Vermittlungsausschuss haben wir dafür gesorgt, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ erhalten bleibt: Pflichtverletzungen können weiter vom ersten Tag an mit Leistungskürzungen beantwortet werden. Wir haben beim Hartz-IV-Update schwere Webfehler beseitigt und einen Systemwechsel hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verhindert. Das freut mich vor allem für die Arbeitssuchenden, denn unser aller Ziel ist es, Chancen für den Ausstieg aus der Grundsicherung zu bieten.

"NEIN zu Gewalt an Frauen"

Heute war ich anlässlich des Internationalen Tages "NEIN zu Gewalt an Frauen" zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag bei einer Fahnenaktion von TERRE DES FEMMES am Brandenburger Tor. Unter dem Motto #TrautesHeimLeidAllein hat die Frauenrechtsorganisation mit einer eindrücklichen Aktion auf ihr Jahresthema häusliche Gewalt aufmerksam gemacht.  Jede vierte Frau hat hierzulande mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt erlebt. Das zeigt, dass häusliche Gewalt direkt in unserem Umfeld geschieht. Es ist wichtig, hinzuschauen und auch einen politischen Rahmen zu setzen, der Frauen schützt und männliche Täter zur Rechenschaft zieht.