Neuigkeiten aus Berlin

Tag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau

Am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau, erinnern wir jährlich an den Völkermord an den Juden. Die Shoah wird in abstrakten Zahlen kaum greifbar. 6 Millionen aus Rassenideologie und Niedertracht ermordete Menschen; diese Zahl übersteigt unsere Vorstellungskraft. Näher kommen uns die Schicksale der Shoah, die hier in Berlin, bei uns zu zuhause und überall im Dritten Reich geschehen sind, durch konkrete Geschichten. Sie zeigen, wie Menschen aus der Mitte der Gesellschaft aus ihrem Alltag gerissen wurden – aus ihren Häusern, Schulklassen, Arbeitsplätzen, Freundeskreisen - und Gewalt, Willkür und Vernichtung schutzlos ausgeliefert waren. Anlässlich des diesjährigen Gedenkens hat das Yad Vashem - World Holocaust Center aus Jerusalem im Bundestag eine Ausstellung eröffnet. Hier werden 16 Objekte, eines aus jedem Bundesland, präsentiert, die eng mit dem Schicksal eines Verfolgten zusammenhängen. Besonders bekannt: der Channukah-Leuchter, der in Kiel den Hakenkreuzflaggen trotzte. Besonders bewegend für mich: ein Brief eines 11-jährigen Jungen in einem Konzentrationslager an seine Mutter, in dem er ihr verspricht, sich um ein Stück Brot zu bemühen, oder die Puppe eines kleinen Mädchens, die es auf ihrer Flucht mit dem letzten Schiff aus Portugal in die USA begleitete.

Internationale Grüne Woche in Berlin

Seit dem 20. Januar findet in Berlin nach der Corona-Pause wieder die Internationale Grüne Woche statt. Ich habe die Gelegenheit genutzt und Aussteller unserer heimischen Landwirtschaft besucht: mit Lisa Anschütz vom Archehof Windeck konnte ich u.a. über traditionelle, nachhaltige Herstellungsprozesse von Leder- und Wollprodukten sprechen. Von der tollen Qualität der Produkte habe ich mich am Stand selbst überzeugt! Im Anschluss habe ich mit der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis über Projekte zum lokalen Insektenschutz, die Artenvielfalt und Verwertung des heimischen Streuobsts gesprochen. Ins Auge sind mir hier insbesondere die über 200 verschiedenen Apfelsorten gefallen.     

Änderung des Wahlrechts

Die Ampel hat in dieser Woche einen Vorschlag für eine Änderung des Wahlrechts gemacht. Nach den Ampel-Plänen wird es in etlichen Wahlkreisen künftig keinen direkt gewählten Abgeordneten mehr geben. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet allein, wie viele direkt gewählte Abgeordnet einer Partei dem Bundestag angehören. Die Direktwahlstimmen in engen Wahlkreisen fallen dann ggf. einfach unter den Tisch. Gerade Wahlkreise mit engen Wahlergebnissen und vielen Kandidaten dürften betroffen sein. Dieser Vorschlag ist ein klarer Bruch mit dem System der personalisierten Verhältniswahl. Das halten wir für falsch - auch wenn NRW voraussichtlich nicht betroffen sein wird. Statt dessen böte sich m.E. eine Kombination von Reduzierung der Wahlkreise, mehr ausgleichslosen Überhangmandaten, Aufhebung der Sonderregelungen zur 5%-Klausel bei 3 Direktmandaten und Umstellung auf bundesweite Reservelisten an, um das Parlament im Ergebnis auf 598 Mandate zu verkleinern. Auch wir wollen die Größe des Bundestags spürbar reduzieren. Aber wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erringt, muss auch weiterhin das Mandat seiner Wähler und Wählerinnen wahrnehmen können.
Die Ampel bleibt auch die Frage schuldig, wie Sie dafür sorgen will, dass mehr Frauen in den Bundestag einziehen, dass hatte sie zuvor mit großer Verve versprochen.

Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins

Beim traditionellen Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in dieser Woche in Berlin trafen naturgemäß alle relevanten Akteure der Rechtspolitik zusammen. Der Empfang bietet immer einen guten Anlass für Fachgespräche und einen Austausch zu aktuellen Themen. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hob dabei neben den klassischen Berufsthemen der Anwaltschaft auch andere Bereiche wie den Klimaschutz hervor. Gerade nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist es auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten wichtig, dass wir nicht nur die Klimaschutz- und Energiepolitik auf den Prüfstand stellen, sondern auch die (grund)-rechtlichen Aspekte dazu herausarbeiten. Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen der Ampel-Koalition meinen Vorschlag doch noch aufgreifen, um eine entsprechende Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss dazu durchzuführen. Ein weiteres Thema beim DAV-Neujahrsempfang war natürlich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Justizminister Buschmann betonte hierbei nochmal das Ziel, die Ahndung russischer Kriegsverbrechen voranzutreiben. Das ist auch unser Anliegen. Die Union wirbt schon lange für die Einrichtung eines Sondertribunals für russische Kriegsverbrecher.

Berliner Jahresrückblick bei der Konrad-Adenauer-Stiftung

Am Donnerstag war ich zu Gast bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, die seit 2013 zu Jahresbeginn den "Berliner Jahresrückblick" veranstaltet, eine rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Fachkonferenz mit Experten aus Wissenschaft, Justiz und Politik, die sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes des Vorjahres auseinandersetzen. Eines der bekannteren Urteile im vergangenen Jahr war die Entscheidung zu den Äußerungen von Ex-Kanzlerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 sowie deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung. Hierzu durfte ich als Vertreterin der Rechtspolitik referieren und diskutieren. Die Kanzlerin hatte sich in Südafrika zu der am Vortag erfolgten Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten von Thüringen geäußert. Sie bezeichnete den Vorgang als "unverzeihlich", das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden und es sei "ein schlechter Tag für die Demokratie" gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil kritisiert. Eine Entscheidung, die viel Kritik erfahren hat - heute auch von mir. Denn eine Regierung darf nicht zur politischen Neutralität verpflichtet sein. Das würde den offenen Diskurs, der für die Demokratie unerlässlich ist, eher gefährden als schützen. Klar aber, dass keine Ressourcen des Amtes für Parteipolitik genutzt werden dürfen.