Viele Menschen erleben Tag für Tag in ihrem Alltag Diskriminierung, z.B. aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft. Deshalb ist es richtig, dass es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rechtsgrundlage gibt, um diese Menschen besser zu schützen. Beim "Forum Wirtschaft & Verbraucher 2024" habe ich am Dienstag u.a. mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman und Vertretern der Wirtschaft darüber diskutiert, ob der Anwendungsbereich des AGG ausgebaut werden sollte. Es ist vollkommen klar, dass Diskriminierung keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf und wir das auch rechtlich entsprechend untermalen müssen. Aber hier verläuft ein schmaler Grat zwischen Überregulierung, Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung, Missbrauchsgefahr und dem eigentlichen Schutzzweck. Punktuell kann ich mir Verbesserungen vorstellen, wenn sie praxistauglich sind. Ansonsten haben wir aber heute bereits einen hohen Schutzstandard in diesem Bereich, so dass der Bedarf für weitreichende Änderungen aktuell nicht gegeben ist.