Neuigkeiten aus Berlin

Hauptstadtforum des Bundes der Rechtspfleger

Rechtspfleger und andere Justizberufe wie Gerichtsvollzieher oder Justizvollzugsbeamte sind eine tragende Säule des funktionierenden Rechtsstaates. Aus meiner Zeit als Richterin weiß ich das noch sehr gut. Deshalb habe ich auch in diesem Jahr gerne am Hauptstadtforum des Bundes der Rechtspfleger teilgenommen und auf dem Podium meiner Sichtweise der Rechtspolitik vertreten. Der Blick aus der Praxis hat hier wieder gezeigt, wieviel juristische, aber auch psychologische Kompetenzen erforderlich sind, wenn Bürger belastende - und oft komplizierte - Entscheidungen nicht unmittelbar einsehen oder hinnehmen wollen. Dieses Mal ging es um das wichtige Thema Strafvollstreckung, bei dem auch den Rechtspflegern eine bedeutende Rolle in der Praxis zukommt.

Mit dem Bundestag in die USA - Stipendium für Schüler/-innen sowie für junge Berufstätige

Das PPP ist ein Stipendium des Deutschen Bundestags, das jungen Berufstätigen und Schülern die Möglichkeit gibt, ein Jahr in den USA in einer Gastfamilie zu leben, zur Schule zu gehen, Praktika zu machen und Kontakte zu Land und Menschen zu knüpfen.

Die Stipendiaten sind in dieser Zeit Junior-Botschafter und vermitteln an ihren Schulen, an ihren Praktikumsplätzen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit ihre Erfahrungen vom kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben in Deutschland. Im Alltag lernen sie, was Deutschland und die USA verbindet und unterscheidet. Sie leben, lernen und arbeiten in einer fremden Kultur, erweitern ihren Horizont durch persönliche Erfahrungen und leisten so einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern.

Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten.

Die Bewerbungsfrist für das 42. PPP 2025/26 beginnt am 2. Mai 2024. Dann wird der Link zum Bewerbungsformular freigeschaltet. Weitere Informationen findet man auch unter: www.bundestag.de/ppp

 Arbeitsgespräche mit den Botschaftern Armeniens und Aserbaidschans

In dieser Woche kamen die Botschafter Armeniens und Aserbaidschans jeweils zu einem Arbeitsgespräch mit Mitgliedern des Rechtsausschusses in den Bundestag. Wir nutzten die Gelegenheit, um unsere jüngste Delegationsreise in beide Länder und Georgien nochmal im Nachgang auszuwerten. Es war ein guter Austausch. Ein Gespräch mit dem georgischen Botschafter ist in Planung.

Besuch der europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruţa Kövesi

Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode besuchte die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Codruţa Kövesi uns im Rechtsausschuss und Europaausschuss. Sie berichtete uns von ihren aktuellen Arbeitsschwerpunkten und die Zusammenarbeit mit den nationalen Staatsanwaltschaften der Mitgliedsstaaten. Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Tätigkeit am 1. Juni 2021 aufgenommen. Sie wurde von 22 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, im Wege der verstärkten Zusammenarbeit gegründet. Die Behörde ist zuständig für die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, bspw. Subventionsbetrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Wir haben Frau Kövesi unsere Unterstützung zugesagt und sie bestärkt, ihre gute Arbeit fortzusetzen.

Ablehnung: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag stimmen wir nicht zu. Wir unterstützen es, zu einem unbefangeneren Umgang mit Transsexualität zu kommen, für die sich niemand erklären oder rechtfertigen muss. Gleichwohl überwiegt aber die Kritik an der gesetzlichen Neuregelung.

Wir können nachvollziehen, wenn transsexuelle Personen schildern, dass die bisher erforderliche Bestätigung von zwei Gutachtern als Bedingung für die Anerkennung des empfundenen Geschlechts als übergriffig und unangemessen empfunden wird. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Voraussetzung zweier Gutachten nicht für verfassungswidrig gehalten hat, wäre aus unserer Sicht eine umfassende und ergebnisoffene fachärztliche Beratung mit anschließend ausschließlich selbst verantworteter Entscheidung für Erwachsene ausreichend. Eine solche objektive ärztliche Beratung halten wir allerdings für notwendig. Wenn jede qualifizierte objektive Beratung wegfällt, dann drohen sowohl Fehldiagnosen als auch Missbrauch. Eine reine Selbstanalyse, verbunden mit einer bestätigenden Reaktion des Umfelds, kann leicht zu Fehleinschätzungen führen. Wir kennen Fälle z.B. aus England, in denen Betroffene beklagen, dass ihnen viel zu schnell zum Wechsel des Geschlechtseintrags und in der Konsequenz auch zu hormonellen und operativen Maßnahmen geraten wurde - mit irreversiblen Folgen.

Die Gefahr einer Fehlentscheidung oder auch der Manipulation durch Peergroups oder in Social Media ist besonders groß bei Kindern und Heranwachsenden. Darauf deuten etwa gehäufte Fallzahlen in Schulklassen hin. Deshalb wäre hier ein Festhalten an zwei Gutachten erforderlich gewesen. Wir halten es außerdem für falsch, dass das Verfahrensrecht im Fall eines Konflikts zwischen Jugendlichen und Eltern abweichend von der sonstigen Rechtslage die Entscheidungsbefugnis der Eltern ohne den Nachweis einer Kindeswohlgefährdung übergeht. Das ist ein massiver Eingriff in Grundrechte und in die Verantwortung der Eltern.

Unbefriedigend ist auch eine Lücke des Gesetzes: Schutzräume und spezifische Regeln für Frauen, etwa für Umkleiden, für Treffs lesbischer Gruppen, bei Frauenquoten in Wirtschaft und Politik oder im Frauensport brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die das Gesetz nicht bietet. Es reicht nicht, hier auf das Hausrecht zu verweisen; ungelöste Konflikte mit dem AGG sind absehbar. Hier geht es zu Lasten von Frauen, wenn das Geschlecht ohne jede objektive Vorgabe gleichsam zur beliebigen Kategorie wird.

Verfehlt ist außerdem die besondere Regelung zum Offenbarungsverbot. Beleidigungen sind bereits nach allgemeinen Regelungen strafbar und verpflichten ggf. zum Schadensersatz. Ein darüber hinausgehendes Verbot, bestimmte Tatsachen zu benennen und auch eine persönliche, kritische Haltung zu äußern, trägt zu der wünschenswerten allgemein unbefangenen Haltung gerade nicht bei, sondern zahlt auf das Narrativ ein, dass in Deutschland nicht mehr alles gesagt werden dürfe.

Der Wechsel des Geschlechtseintrags ist aus ordnungsrechtlichen Gründen den Familiengerichten zuzuordnen. Nach unserem Verständnis geht es nicht nur um die bloße Dokumentation eines Sprechaktes, sondern der personenstandsrechtliche Wechsel knüpft an eine Eigenschaft der antragstellenden Person an, die zumindest einer Plausibilitätsprüfung anhand allgemein offensichtlicher Merkmale oder Erläuterungen bedarf. Das ist nicht Aufgabe der Standesämter.

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Carsten Müller MdB