Neuigkeiten aus Berlin

Keine Kürzungen im Bereich der politischen Bildung

Bundestagsabgeordnete Winkelmeier-Becker und Jan Günther, Landesvorsitzender der Jungen CDA NRW, warnen vor Folgen der geplanten Kürzungen im Bereich der politischen Bildung

Berlin/Düsseldorf, 9. August 2023 - In einer Zeit, in der die politische Landschaft von Herausforderungen und Veränderungen geprägt ist, setzen sich die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Vorsitzende der Stiftung Christlich Soziale Politik e.V. (CSP), und Jan Günther, der Landesvorsitzende der Jungen CDA NRW, gemeinsam für den Erhalt und die Stärkung der politischen Bildung in Deutschland ein.

Mit den geplanten Kürzungen schwächt die Bundesregierung die politische Bildung, die gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung der politischen Diskussion und verbreiteter Verschwörungstheorien besonders dringend erforderlich ist. Die Fähigkeit unserer Gesellschaft, kritisch zu denken, politische Zusammenhänge zu verstehen und aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen wird mit solchen Kürzungsgedanken geschwächt. 

Diese Kürzungen werden von Jan Günther (CDU) stark kritisiert: "Die Ampel legt die Axt an die demokratische Grundbildung an, und damit gefährdet sie die Fähigkeit unserer jungen Menschen, kritisch zu denken, politische Zusammenhänge zu verstehen und aktiv an unserer Demokratie teilzunehmen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Sparmaßnahmen auf Kosten unserer Bildung gehen und somit die Zukunft unserer Gesellschaft sowie der demokratischen Grundordnung aufs Spiel setzen."

Elisabeth Winkelmeier-Becker betont die essenzielle Rolle der politischen Bildung: "Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten. Die politische Bildung trägt maßgeblich zur Förderung von politischem Grundwissen, kritischem Denken und aktiver Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen bei. Statt Kürzungen braucht es hier mehr Anstrengungen, um das Verständnis für politische Prozesse und die demokratische Kultur in Deutschland zu stärken. Gerade in einer Zeit, in der extremistische Tendenzen und Populismus an Einfluss gewinnen, ist eine umfassende Bildung in politischen Themen von größter Bedeutung."

Die aktuelle politische Lage in Deutschland erfordert eine starke Investition in die politische Bildung, um die Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen. Die beiden Politiker appellieren eindringlich an die Verantwortlichen auf Bundesebene, die geplanten Kürzungen zu überdenken und stattdessen in die Stärkung der politischen Bildung zu investieren.

Nach Presseberichten plant die Bundesregierung, die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) deutlich streichen. Nach dem Haushaltsentwurf für 2024 soll der Etat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) um 20 Millionen Euro gekürzt werden – von jetzt rund 96 Millionen auf etwa 76 Millionen Euro. Von einer Kürzung wäre in der Folge auch die Arbeit der CSP betroffen.

Regelung zur Suizidassistenz

Am Donnerstag hatten wir im Bundestag über eine neue Regelung zur Suizidassistenz zu beraten und entscheiden. Eine frühere Regelung, die mit Blick auf das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht unter dem damaligen Präsidenten Vosskuhle aufgehoben. Mit einer starken Betonung der Freiheit zum Suizid wurde dort postuliert, dass es den mit freiem Willen gesuchten Zugang zu Sterbehilfe geben müsse, wenn diese angeboten werde. Entgegen verbreiteter Ansicht bezieht sich dies nicht nur auf die Situation des Endstadiums einer schweren Erkrankung, sondern betrifft potentiell jede Lebensphase und -situation. Einschränkend wurde dem Staat aufgegeben, etwa durch ein geeignetes Verfahren voreiligen Entschlüssen oder auch Drucksituationen entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund lagen nun zwei Gesetzentwürfe vor, die mit unterschiedlicher Gewichtung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wollen. Beide sehen eine praktikable und zügige Lösung für den Fall vor, dass bei absehbar kurzer Lebenserwartung ein Zuwarten auf weitere Untersuchungen nicht zumutbar erscheint. Bei Suizidwusch in anderen Lebenssituationen unterscheiden sie sich aber deutlich. Ich selbst habe mich bei dem Gesetzentwurf der überfraktionellen Gruppe Heveling/Castellucci eingebracht und diesen unterstützt. Er sah vor, dass ein Suizident sich zwei Mal im Abstand von mindestens drei Monaten in fachärztlicher bzw. therapeutischer psychiatrischer bzw. psychologischer Praxis beraten und die Freiheit seines Entschlusses bestätigen lassen muss. In der Zwischenzeit sollte es eine geeignete Beratung zu den Problemen geben, die dem Suizidwunsch anscheinend zugrunde liegen, etwa eine Schuldnerberatung oder ein passendes Therapie- oder Gesprächsangebot zu drängenden zwischenmenschlichen Problemen. So sollten alle Optionen genutzt werden, die zum Erkennung und Heilen von psychischen Erkrankungen und zur Lösung solcher Probleme beitragen können und zum Weiterleben ermutigen; außerdem würde einer übereilten Entscheidung vorgebeugt. Demgegenüber sah der Alternativantrag lediglich eine allgemeine Suizidberatung vor, und schon drei Wochen später kann das tödliche Medikament von einem Arzt jeder Fachrichtung verschrieben werden. Dazu sollen eigene Beratungsstellen aufgebaut werden. Eine staatlich bereit gestellte Suizidberatung - das normalisiert, das banalisiert den Suizid und lässt ihn als naheliegende Option erscheinen.

 Ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Es bleibt daher leider weiterhin bei einem ungeregelten Zustand und es gibt keine Grenzziehungen für assistierten Suizid derzeit. Der Gesetzentwurf Castellucci/Heveling hatte gleichwohl die meisten Stimmen. Wir werden als Gruppe jetzt in Ruhe überlegen, wie es weitergeht.

Meine Rede dazu im Plenum gibt es hier: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7556123#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU2MTIz&mod=mediathek         

Anwaltstag in Wiesbaden

Am Donnerstag habe ich auf Einladung der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, am diesjährigen Anwaltstag in Wiesbaden teilgenommen. Neben der Eröffnungsveranstaltung gab es auch einen Empfang der CDU/CSU-Fraktion auf dem Anwaltstag, den ich eröffnen durfte. Der hessische Justizminister Roman Poseck gab einen wichtigen Impuls zu den anstehenden Plänen, wie Gerichtsverfahren zeitgemäß reformiert werden können, um den Bürgern weiterhin eine leistungsfähige Justiz gewährleisten zu können. Bei der Eröffnung haben Präsidentin Kindermann, Bundesjustizminister Marco Buschmann und unsere frühere Kollegin Katharina Barley, jetzt Vizepräsidentin des EU-Parlaments, wichtige aktuelle Fragen der Rechtspolitik in Deutschland und Europa angesprochen.

Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm  in die USA!

Elisabeth Winkelmeier-Becker wirbt für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren

Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige können sich für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für das Austauschjahr 2024/2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. September 2023. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress für junge Deutsche und US-Amerikanerinnen und -Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft. Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School; die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Alle leben während des Austauschjahres in Gastfamilien. Sie lernen vor Ort den Alltag, die Kultur und die Politik der USA kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafterinnen und Junior-Botschafter Deutschlands ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweisen.

Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Juli 2009 geboren wurden. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31. Juli 2024) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein.

Das Programm eignet sich für junge Menschen, die sich gerne engagieren, gerne eine andere Sprache sprechen und auch politisches Verständnis und Interesse mitbringen.

Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.

 Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung unter: www.bundestag.de/ppp

Kontakt für Fragen und Auskünfte: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gespräch des Rechtsausschusses mit der Justizministerin Lettlands

Gemeinsam mit Bundestagskollegen fand am Dienstag unter meiner Leitung ein Gespräch des Rechtsausschusses mit der Justizministerin Lettlands, Inese Lībiņa-Egnere, statt. Themen waren die aktuelle Situation in der Ukraine und dabei natürlich auch das Thema UN-Sondertribunal für russische Kriegsverbrecher, die Beschlagnahmung eingefrorenen russischen Vermögens und die Digitalisierung des Justizsystems. Lettland hat in Bezug auf Russland wie die Ukraine eine besondere Vergangenheit. Das Land ist direkter Nachbar und seit 1991 unabhängig und Mitglied in NATO und EU. Das gleiche strebt langfristig auch die Ukraine an. Auch Lettland steht fest an der Seite des angegriffenen Landes. Gestern hatten wir in einem ähnlichen Format noch Besuch von Abteilungsleiterinnen und Referentinnen aus dem Justizministerium in Moldau. Auch hier gab es einen guten und interessanten Austausch.