Sehr geehrter Herr Minister,
folgende Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 betreffen meinen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I (Wahlkreis 97), der im südlichen Nordrhein-Westfalen liegt und der den östlichen Teil des Rhein-Sieg-Kreises mit den Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck umfasst.
Südtangente (Venusbergtunnel & Ennertaufstieg), B56-G40-NW
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B56-G40-NW/B56-G40-NW.html
Die Maßnahme sollte aus dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den Vordringlichen Bedarf hoch gestuft werden.
Bonn gehört zu den TOP 10 Stau-Metropolen mit jährlich 38 durch Stau verschwendeten Stunden pro Autofahrer in 2015 (Quelle: INRIX Traffic Scorecard 2015).
Nur eine Kennzeichnung als „Vordringlicher Bedarf“ würde der Bedeutung dieses Projekts wirklich gerecht. Trotz der hohen Investitionskosten von rund 680 Millionen Euro wird dieser Südtangente ein hervorragendes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 6,6 bescheinigt. Zudem werden die wesentlichen gesellschaftlichen Konfliktpunkte durch eine Trassenplanung mit längeren Tunneln, kürzeren Brückenbauwerken und einer harmonischen, der Topographie angepassten Streckenführung entschärft. Die jetzt gefundene Lösung mit der Verlängerung des Ennerttunnels berücksichtigt die Sorgen derjenigen, die bisher die Auswirkungen auf das Siebengebirge befürchtet haben. Ebenso werden die Bedenken der Anwohner der linksrheinischen Gebiete in Bonn-Dottendorf, Bonn-Friesdorf, und Bonn-Röttgen/Ückesdorf nach einer höheren Lärm- und Feinstaubbelastung in den dortigen Wohngebieten entkräftet. Eine Höherstufung wäre insbesondere für die nordrhein-westfälische Landesregierung ein deutlich sichtbarer Hinweis, dieses Projekt mit höchster Priorität in die Planung aufzunehmen.
Der derzeitige Zustand ist für die Wirtschaft unerträglich: So sind in den Unternehmen der Region inzwischen rund 60.000 LKW registriert. Geht man davon aus, dass nur die Hälfte dieser Fahrzeuge jeden Tag eine ½ Stunde täglich im Stau steht, dann bedeutet das eine Kostenbelastung von 100 Mio. jährlich für die betroffenen Unternehmen. Das Projekt „Südtangente“ ist für die Region als Wirtschafts- und Lebensraum unbedingt erforderlich
Rheinbrücke Niederkassel – Wesseling (A 555 – A 59), A553-G10-NW
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/A553-G10-NW/A553-G10-NW.html
Auch hier ist eine bessere Einordnung im Vordringlichen Bedarf erforderlich. Die Bewertung hat ein KNV von ca. 15 ergeben. Hier wird außerdem dringend gebeten, eine Planung mit Schienenverkehr zu prüfen.
Der Entwurf des BVWP spricht von einer Rheinbrücke, aber um die Akzeptanz des ehrgeizigen Projekts zu verbessern, sollte man überlegen, ob und inwieweit die Querung des Rheins an dieser Stelle nicht auch durch einen Tunnel oder eine Kombination von Tunnel und Brücke bewerkstelligt werden könnte? Im rechtsrheinischen Brückenvorland zwischen Lülsdorf und Porz-Langel liegt das Naturschutzgebiet Lülsdorfer Weiden. Weiter östlich anschließend folgt das Areal des Retentionsbeckens Langeler Bogen, das ebenfalls nicht verbaut werden darf, sondern überbrückt oder untertunnelt werden müsste. Beispielhaft kann hier die Düsseldorfer Flughafenbrücke über den Rhein genannt werden (A 44)! Hier wurde als Kombination aus Brücke und Tunnel(n) die Rheinquerung Ilverich Anfang dieses Jahrhunderts errichtet.
Eine Tunnellösung könnte bei einer Kombination der Brücke für Schiene und Straße im linksrheinischen auch technisch erforderlich sein, um einen Anschluss an die nah am Rheinufer verlaufende Gleistrassen der HGK/KVB zu ermöglichen. Eine Brücke käme so hoch in Godorf "an Land", dass die auf der Brücke verlaufenden Gleise nicht im erforderlichen flachen Winkel auf die nahe am Ufer verlaufenden derzeitigen Gleise, die von Wesseling nach Köln verlaufen, treffen könnten. Diese technischen Details sollten bei der Planung von Varianten einer Rheinbrücke berücksichtigt werden.
Schienenbauprojekt mit Dringlichkeitsstufe "Vordringlicher Bedarf" (VB):
Korridor Mittelrhein: Zielnetz 1, 2-004-V03
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-004-V03/2-004-V03.html
Zu diesem Projekt bestehen die folgenden, massiven Bedenken:
Es gibt im Bundesverkehrswegeplan keine zusammengehörige Bewertung dieser Maßnahme. Infolgedessen fehlen sämtliche Bewertungsgrundlagen wie Investitionskosten, Nutzen-Kosten-Verhältnis, Dringlichkeitsstatus sowie Umwelt-und Naturschutzfachliche sowie raumordnerische Einstufung.
Es ist zu befürchten, dass ein solcher Ausbau nicht nur im gesamten Siegtal, sondern ebenfalls in Siegburg und Troisdorf zu erheblicher Verstärkung der Lärmbelastung, auch und vor allem in der Nacht führen wird und die Verkehrsdurchlässigkeit in den Ortschaften unzumutbar beeinträchtigt würde. Das Projekt wird gegebenenfalls nur politisch mehrheitsfähig und durchsetzbar sein, wenn durchgängiger Schallschutz auch entlang der Bestandsstrecke gewährleistet ist und die Durchlässigkeit durch Unter- oder Überführungen in den Ortsdurchfahrten gewährleistet wird. Dem stehe nur marginale Vorteile gegenüber: Bedingt durch die Topographie der Strecke ist davon auszugehen, dass Güterverkehre nicht im Einzellokbetrieb erfolgen können, sodass hier insgesamt starke Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Betriebs gegeben sind.
Insgesamt wird das Projekt im Rhein-Sieg-Kreis beim gegebenen Sachstand mit Entschiedenheit abgelehnt.
Ortsumgehung Much (B 56), B56-G50-NW
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B56-G50-NW/B56-G50-NW.html
Zwar nur im „weiteren Bedarf“ vorgesehen, aber erfreulicher Weise „mit Planungsrecht“. Natürlich würden wir uns über eine Hochstufung in den Vordringlichen Bedarf – in dem die Maßnahme bisher bereits gestanden hatte- sehr freuen, damit die Gefahr- und Engstelle im Mucher Ortskern endlich vom LKW-Verkehr umfahren werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB