Neuigkeiten aus Berlin

Trinkwasser ist in Deutschland ein Markenzeichen

„Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2020“ veröffentlicht

Vertreter der deutschen Wasserwirtschaft (Arbeitsgemeinschaft der Trinkwassertalsperren, Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft, Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft, Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs, Deutsche Vereinigung der Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Verband kommunaler Unternehmen) haben heute der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker das „Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2020“ übergeben.

Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-Becker: „Trinkwasser ist in Deutschland ein Markenzeichen. Die Wasserwirtschaft sorgt dafür, dass es in hervorragender Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht. Das Branchenbild 2020 belegt die auch im europäischen und internationalen Vergleich gleichbleibend sehr hohe Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit.“

Die periodisch erstellte Dokumentation gibt anhand eines umfangreichen, aktualisierten Datenbestands einen Überblick über die Leistung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland. Die interessierte Öffentlichkeit und die Politik erhalten mit dem Branchenbild die Möglichkeit, sich umfassend über die Leistungen der Branche, die Vielfalt ihrer Aufgaben und die aktuellen Herausforderungen zu informieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die Weiterentwicklung der Branche und setzt sich auch auf europäischer Ebene für geeignete Rahmenbedingungen ein.

 

 

 

Zustimmung des Bundesrates zum Geologiedatengesetz

Der Bundesrat hat heute auf der Grundlage des vom Bundestag am 29. Mai 2020 bestätigten Einigungsvorschlages des Vermittlungsausschusses dem Geologie­datengesetz zugestimmt. Damit wird das völlig veraltete Lagerstättengesetz durch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.

Die Parlamentarische Staatssekretärin, Elisabeth Winkelmeier Becker, die für das Bundeswirtschaftsministerium den Vermittlungsausschuss leitete, erklärt hierzu: „Damit hat das sehr rasch und konstruktiv geführte Vermittlungsverfahren zum Erfolg geführt und das veraltete Lagerstättengesetz wird nach langer gemeinsamer Arbeit mit den Ländern durch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.“

Das Gesetz enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten, die für die Rohstoff- und Energiegewinnung, weitere Nutzungen des Untergrundes und zudem auch für eine transparente Standortauswahl eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall von Bedeutung sind.

Das Gesetz schafft zudem eine wichtige Grundlage für die Datentransparenz bei der transparenten Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktive Abfälle. Die vom Vermittlungsausschuss eingebrachten Änderungen stellen noch deutlicher klar, dass die Transparenz bezüglich der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. Die gefundene Einigung ist ein guter Kompromiss zwischen dem Ziel größtmöglicher Transparenz der Daten für die Endlagersuche und dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Wirtschaft.

 

 

Digitalminister der G 20 verabschieden Erklärung zu Covid-19

Im Rahmen der saudi-arabischen Präsidentschaft der G 20 haben heute die Digitalministerinnen und Digitalminister der G20 eine Erklärung zur Corona-Krise verabschiedet. In der Videokonferenz nahm für Deutschland die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Elisabeth Winkelmeier-Becker, teil.

In der Erklärung betonen die G20-Digitalministerinnen und Digitalminister die Bedeutung der Digitalisierung bei der Bekämpfung von Pandemien und bekennen sich insbesondere dazu,

- mehr Menschen Zugang zum Internet zu ermöglichen,

- die digitale Infrastruktur weiter auszubauen,

- Arbeiten und Bildung aus der Ferne zu intensivieren,

- digitale Forschungsmethoden, wie Künstliche Intelligenz, bei der Entwicklung von

Impfstoffen und zum „Tracking“ von Infizierten verstärkt einzusetzen,

- gemeinsam gegen Falschmeldungen vorzugehen und

- den Einsatz digitaler Instrumente bei den Firmen zu erleichtern.

Staatssekretärin Winkelmeier-Becker: "Digitale Instrumente sind mehr denn je entscheidend für die Bewältigung von Krisen. Digitale Konferenzen, digitales Lernen und digitales Arbeiten werden unverzichtbar. Wir müssen den Schub nutzen, die die Digitalisierung derzeit erfährt und sie in Wirtschaft und Gesellschaft auch nach der Krise voranbringen, zugleich aber auch Missbrauchsrisiken im Auge behalten. Hierbei ist eine enge internationale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Nur mit gemeinsamen Instrumenten und internationaler Solidarität können wir diese Pandemie und alle weiteren Krisen bekämpfen".

Die Ministerinnen und Minister haben vereinbart, zu diesen Themen einen Dialog zu beginnen, der auch unter der italienischen G 20 Präsidentschaft im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Sie brachten eine internationale Studie auf den Weg, die gute Beispiele für die Politikgestaltung aus den verschiedenen G 20 Ländern analysiert. Die Ergebnisse sollen bereits im Juni vorgestellt werden.

Auf dem regulären Treffen der Digitalminister am 22. und 23. Juli soll eine weitere Erklärung zu allen wichtigen Themen der Digitalisierung verabschiedet werden, etwa zur Künstlichen Intelligenz, digitalen Sicherheit in Unternehmen sowie dem Einsatz von digitalen Lösungen im kommunalen Bereich.

Teilungskostenbericht 2019: Arbeitsteilung zwischen den Dienstsitzen Bonn und Berlin funktioniert - Effizienz kann gesteigert werden

Der aktuell vom Finanzministerium vorgelegte Teilungskostenbericht zum Bonn-Berlin-Gesetz bilanziert für das Haushaltsjahr 2019 etwas  mehr als 9,1 Mio€ Gesamtausgaben. Damit erhöhen sich die Ausgaben zum Haushaltsjahr 2017 um etwas mehr als 1 Mio €, liegen aber weiterhin unter den vom Bundesrechungshof prognostizierten Kosten für die Teilung von 10 Millionen € jährlich.

Die Aufteilung beim Personal hat sich weiter zugunsten des Dienstsitzes Berlin entwickelt. Im Vergleich zu 2017 mit 33,1 % sinkt der Anteil für Bonn auf 30,5 %. Diese seit Jahren schleichende Entwicklung ist ein klarer Verstoß gegen die im Bonn/Berlin-Gesetz niedergelegten Grundsätze. Bonn muss das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik bleiben.

Reduziert werden konnten Ausgaben z.B. bei Verbrauchsmitteln, Ausstattung und Unterhalt von Grundstücken. Dagegen stiegen sie bei Bezügen von Beamten, Nebenleistung der Beamten, Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüssen und Umzugskostenvergütung.

Dienstreisen konnten um 11,1 % reduziert werden. Dafür stiegen aber die Kosten dafür um 26%. Als verantwortlich dafür wurden von allen Ressorts die Insolvenz von Air Berlin sowie der Wegfall des Shuttle-Betriebs genannt. Als Folge habe auf weniger kostengünstige Linienflüge bzw. auf die Bahn bei der Durchführung der Dienstreisen ausgewichen werden müssen. Deshalb sei es nicht nur zu erhöhten Flugkosten, sondern auch zur Verlängerung der Dienstreisen und damit zu insgesamt höheren Reisekosten gekommen.

Der Bericht zeigt aber auch auf, dass alle Ressorts bestrebt sind, Dienstreisen zwischen beiden Standorten weiterhin auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren. Insgesamt gelte ein strenger Maßstab bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Dienstreisen. Vor allem sei hier noch mehr auf die Durchführung von Video-und Telefonkonferenzen zu setzten.

Fast alle Ressorts konnten durch technische Optimierungsmöglichkeiten Effizienzsteigerungen erreichen, Kommunikationswege zwischen Bonn und Berlin konnten beschleunigt werden. Ebenfalls konnten neue Spielräume für mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten zur Optimierung der Abläufe genutzt werden.

Insgesamt zeigt uns der Bericht, dass die Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin funktioniert. Sie kann durch weitere Verbesserungen und stetige Nutzungen von technischen Möglichkeiten noch  optimiert werden und damit zu weiteren Kostenersparnissen beitragen.

Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz und brauchen jetzt dringend den Bonn-Vertrag, wie wir ihn im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben:

Es geht uns um die Stärkung der Bundesstadt Bonn in ihrer Funktion als zweites politisches Zentrum unserer Republik und den Erhalt der ministeriellen Arbeitsplätze ebendort.

 

 

 

Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-Becker neue Aufsichtsrätin der Deutschen Bahn AG

Am gestrigen Mittwoch hat sich der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu konstituiert. Auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Altmaier wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der kommenden Amtsperiode durch die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker vertreten.

 Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Es sind gerade jetzt herausfordernde Zeiten für die Bahn, die Corona-Pandemie stellt sowohl den Personenverkehr als auch den Logistikbereich vor große Herausforderungen. Beide Bereiche sind essentiell für unser Land - gerade auch in einer Krise wie jetzt. Als Aufsichtsrätin werde ich mich engagiert für den Erfolg der Deutschen Bahn AG einsetzen, denn wir brauchen sie mehr denn je. Aber auch nach Krise wird die Bahn eine zentrale Rolle spielen, Verkehre in Deutschland nachhaltig zu organisieren. Mit der Konstituierung des Aufsichtsrats gehören erstmals genauso viele Frauen wie Männer als Bundesvertreter diesem Gremium an. Das ist ein wichtiges Signal!"

Elisabeth Winkelmeier-Becker folgt auf Oliver Wittke, der sein Amt mit Ablauf der aktuellen Amtsperiode des Aufsichtsrates zum 25. März 2020 niedergelegt hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entsendet - neben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium der Finanzen - einen Vertreter oder eine Vertreterin für den Aufsichtsrat des Bundesunternehmens.

Die 57-jährige Richterin a.D. aus Nordrhein-Westfalen gehört dem Deutschen Bundestag seit 2005 an. Im Aufsichtsrat der Bahn bringt sie neben ihrer rechtlichen Expertise auch Erfahrung als langjährige verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion ein.  Mit der Entsendung von Elisabeth Winkelmeier-Becker wird unter den Bundesvertretern im Aufsichtsrat eine paritätische Besetzung erreicht.

Der DB Konzern gehört mit über 320.000 Mitarbeiter/innen und einem Jahresumsatz von rund 44,4 Mrd. EUR zu den wichtigsten Bundesbeteiligungen mit besonderer wirtschaftlicher Relevanz.