Neuigkeiten aus Berlin

Die Bürgerinnen und Bürger leiden derzeit unter massiven Preissteigerungen. Nach mehr als zehn Jahren niedriger Inflation sind die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher seit Juli 2021 in der Spitze auf 5,3 Prozent im Vorjahresvergleich gestiegen. Die Energiepreise sind ein entscheidender Preistreiber. Sie sind in diesem Winter um bis zu 40 Prozent gestiegen. Dabei ist klar: Erneuerbare Energien sind nicht das Problem, sondern Teil der Lösung. CO2-Preise machen den geringsten Anteil der aktuellen Steigerungen aus, stattdessen haben sich vor allem die fossilen Energieträger Gas und Öl durch geostrategische Konflikte und weltweite starke Nachfrage massiv verteuert. Diese hohen Kosten treffen besonders Haushalte mit geringen Einkommen, aber auch die breite Mittelschicht sowie die Unternehmen und Kommunen in Deutschland sehr stark.

Deshalb muss auch die Bundesregierung endlich handeln. Die CDU/CSU-Fraktion hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zusammengestellt, das kurz- und mittelfristig für Entlastung sorgen soll. Dazu gehören die Abschaffung der EEG-Umlage für alle Stromkunden spätestens zur Mitte dieses Jahres, die Senkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für 2022 und 2023 auf sieben Prozent und die Stromsteuer in einem weiteren Schritt massiv abzusenken. Für Pendler wollen wir die Entfernungspauschale auf 0,38 EUR pro Kilometer erhöhen.

Nur wenn der Strompreis Verbraucher und Wirtschaft nicht erdrückt, wird die Energiewende erfolgreich sein. Für unser Ziel Klimaneutralität müssen gleichzeitig Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz weiter intensiv gefördert werden. Sie sollen steuerlich deutlich schneller und besser absetzbar werden. Solange die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern noch besteht, benötigen wir eine nicht-staatliche strategische Gasreserve, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Energiepreisspitzen zu stärken.

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wächst die Hoffnung, dass mit dem Abebben der Omikron-Welle das Schlimmste bald überstanden ist. Doch keiner kann vorhersehen, was im Herbst droht. Für den Fall, dass sich eine neue gefährliche Mutante breit macht, will die Unionsfraktion Deutschland mit einem Impfvorsorgegesetz wappnen. Denn nur eine hohe Impfquote schützt vor Covid-19. In ihrem Antrag „Impfvorsorgesetz – ein guter Schutz für unser Land“ fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, sich darauf vorzubereiten, dass mit dem Auftreten einer neuen Virusvariante erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur droht. Aus Sicht der Fraktion sind dafür ein Impfregister, die Intensivierung der Impfkampagne und ein gestufter Impfmechanismus nötig. Ohne diese Vorbereitungen erscheint eine allgemeine Impfpflicht nicht umsetzbar. Ohnehin ist es für den Schutz vor der aktuellen Viruswelle zu spät.  

Grundlegend für den gegenwärtigen Kampf gegen Corona ist eine ausreichende Datenbasis in Form eines Impfregisters. Es gibt Auskunft darüber, wer geimpft ist und wer nicht. Auf diese Weise können Menschen rechtzeitig über notwendige Impfungen oder Auffrischungen informiert und beraten werden. Das Register erlaubt Vorhersagen über eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und hilft bei der Ermittlung von Impfpassfälschungen.  

In ihrem Konzept definiert die Unionsfraktion auch, unter welchen Voraussetzungen ein Impfmechanismus in Kraft gesetzt werden könnte. Das hängt davon ab, wie gefährlich eine neue Virusvariante ist: wie schnell sie sich überträgt, wie schwer die Erkrankung ist, die sie auslöst, ob ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht und wie hoch die Impfquote dann ist. Geimpft werden könnte nach einem Stufenmodell: zunächst die besonders gefährdete Gruppe der über 60-Jährigen, dann die über 50-Jährigen, die Beschäftigten in Schulen, Kitas, den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie der Polizei. Mit einem einfachen Bundestagsbeschluss kann der Mechanismus schnell aktiviert werden, sollte die Corona-Lage es etwa im nächsten Herbst oder Winter erfordern.

Bislang ist die Unionsfraktion die einzige Fraktion mit einem fertigen Konzept. Die Regierung hat nichts vorgelegt, sie hat die Verantwortung auf die Abgeordneten abgeschoben. Die Union ist zur Zusammenarbeit bereit, aber sie wird die Regierung bei ihren handwerklichen Fehlern, wie sie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemacht wurden, zur Nachbesserung auffordern. Diese soll zum 15. März greifen, wirft aber jede Menge Fragen hinsichtlich der Umsetzbarkeit auf.

Heute haben sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestags für die neue Legislaturperiode konstituiert. Unter Leitung von Vizepräsident Wolfgang Kubicki wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses dabei in geheimer Wahl die Bundestagsabgeordnete aus dem Rhein-Sieg-Kreis, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zu ihrer neuen Vorsitzenden. Bereits am Montag hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sie für dieses Amt offiziell nominiert. "Ich freue mich sehr auf die verantwortungsvolle Aufgabe als Vorsitzende des Rechtsausschusses. Rechtspolitik hat immer auch gesellschaftspolitische Bezüge. Es geht um die Sicherung von Freiheit und den Schutz der Schwachen, um die Stärkung des Rechtsstaats und um die schwierige Abwägung widerstreitender Grundrechte. In der Sitzungsleitung kann ich an meine Erfahrungen aus der Zeit als Zivil- und Familienrichterin anknüpfen," so die Abgeordnete aus Siegburg. Winkelmeier-Becker war bereits von 2005 bis 2019 Mitglied des Rechtsausschusses und in der Zeit seit 2014 auch Sprecherin ihrer Fraktion für dieses Themengebiet. Zuvor war sie als Richterin am Amtsgericht in Siegburg tätig.

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen steigen täglich. Ein Ende des Wachstums ist nicht in Sicht. Insbesondere die Schulen gelten auch in Nordrhein-Westfalen als Infektionstreiber. Dazu erklärt die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Rhein-Sieg-Kreis I, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Viele Menschen sind in Sorge über die aktuellen Zahlen der Corona Neuinfektionen, die täglich in besorgniserregende Höhen steigen. Schulen sind vielerorts große Infektionsherde. Deshalb fordere ich - zumindest vorübergehend, bis die Lage sich mit einer besseren Impfquote beruhigt hat – eine Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Wir müssen die aktuelle Situation schnellstmöglich in den Griff bekommen. Es besteht hier nicht nur das Risiko der Erkrankung, sondern auch der psychischen Belastung der Kinder, wenn sie selbst an Corona erkranken oder wenn sie sich ggf. für die Ansteckung anderer Familienmitglieder schuldig fühlen. Es wäre deshalb wichtig, die Maskenpflicht an den Schulen - gerade für die Jahrgänge, für die noch keine Impfung möglich ist – zumindest für die Wochen bis zur angekündigten Verfügbarkeit eines Impfstoffs für jüngere Kinder wieder einzuführen. Kurz vor der Verfügbarkeit eines solchen Impfstoffs noch die absehbare ‚Durchseuchung‘ dieser Jahrgänge in Kauf zu nehmen anstatt ihnen und den Eltern die Chance zu geben, sich für den Schutz durch eine Impfung zu entscheiden, ist grob fahrlässig. Außerdem brauchen wir an den Schulen möglichst tägliches Testen mit aktuellen Ergebnissen, jeweils vor Beginn des Unterrichts. Das Pooling -Verfahren führt erst im Nachhinein zu Ergebnissen, wenn weitere Ansteckungen im Laufe des Tages längst erfolgt sein können.

Ich habe mich diesbezüglich an Schulministerin Gebauer und Gesundheitsminister Laumann mit der nachdrücklichen Bitte gewandt, sich hierfür in der Landesregierung einzusetzen, bevor es zu spät ist.“

Insbesondere in der Pandemie sind die strukturellen Herausforderungen im Bereich Pflege einmal mehr deutlich geworden. Pflegerinnen und Pfleger haben in dieser Zeit viel für unser Land und unsere Bürger geleistet. Der im letzten Jahr vom Bundestag beschlossene Pflegebonus war eine wichtige, aber doch einmalige Anerkennung für diese wichtige Arbeit. In unserem immer älter werdenden Land gibt es weiteren Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, aber auch bei den zu Pflegenden und ihren Familien.

In dieser Woche hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket für gesetzliche Änderungen im Bereich Pflege beschlossen. Hier Informationen zu den einzelnen Reformschritten:

Verbindliche Bezahlung nach Tarif in der ambulanten und stationären Pflege

Die Attraktivität der Arbeit in der Pflege wird nicht nur, aber auch von der Höhe der Entlohnung bestimmt. Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass die Bezahlung in der Pflege verbessert werden muss. Daher werden ab dem 1. September 2022 Pflegeeinrichtungen nur zur Versorgung zugelassen und erhalten ihre gezahlten Löhne refinanziert, wenn ihre Pflege- und Betreuungskräfte aufgrund eigener tariflicher oder kirchenarbeitsrechtlicher Regelungen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnt werden. Einrichtungen, die selbst nicht tarif- oder kirchenarbeitsrechtlich gebunden sind, erhalten eine Refinanzierung ihrer gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne. Zur Umsetzung erhalten die Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

Bessere Versorgung durch mehr Personal in der stationären Pflege

Aus dem wissenschaftlich entwickelten, einheitlichen Personalbemessungsverfahren im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege hat sich ergeben, dass zukünftig mehr Pflegefachpersonen und insbesondere mehr Pflegehelferinnen und Pflegehelfer benötigt werden. Einen ersten, daran anknüpfenden Schritt sind wir durch gesetzliche Änderungen bereits gegangen: Seit dem 1. Januar 2020 können die Pflegeheime bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen.
Diesen Weg wollen wir jetzt systematisch weitergehen: Ab dem 1. Juli 2023 werden bundeseinheitliche Personalanhaltswerte eingeführt, die die personellen Ausstattung der Heime verbessern sollen. Dieser Prozess wird durch eine umfassende wissenschaftliche Evaluation und Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung begleitet. Im Jahr 2025 prüft die Bundesregierung, ob auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse weitere Änderungen der Personalanhalts-werte erfolgen müssen.

Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärken und so die pflegerische Versorgung verbessern

Die pflegerische Versorgung gewinnt an Qualität, wenn alle Beteiligten entsprechend ihrer fachlichen Kompetenzen verantwortungsvoll zusammenwirken. Pflegefachkräfte sollen bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen dürfen sowie Verordnungskompetenzen für geeignete Leistungsbereiche in der häuslichen Krankenpflege erhalten.
Zudem soll die in Modellvorhaben erprobte Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen in der Breite umgesetzt werden. Pflegefachkräfte erhalten damit mehr Entscheidungsbefugnisse – das ist auch ein Ausdruck unseres Vertrauens in ihre Kompetenz.

Entlastung der Pflegebedürftigen: Zielgenaue Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim und Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge

All diese Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit in der Pflege führen zu höheren Kosten, die die Pflegebedürftigen nicht überfordern dürfen und daher nicht alleine tragen sollen. Daher soll die Pflegeversicherung in der stationären Pflege künftig einen gestaffelten Zuschlag zu den Pflegekosten tragen, der mit der Dauer der Pflege ansteigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.
Damit entlasten wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar – z. B. nach mehr als 24 Monaten Pflege um durchschnittlich rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat. Dies entlastet vor allem die Familien, die durch eine länger andauernde Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim – etwa bei Demenz – ganz besonders belastet sind. Kaum eine Familie kann diese finanzielle Belastung über viele Jahre tragen. In der ambulanten Pflege erhöhen wir zudem die Sachleistungsbeträge um 5 Prozent, um auch dort der steigenden Vergütung Rechnung zu tragen.

Stärkung der Kurzzeitpflege und der Anschlussversorgung nach Krankenhausbehandlung

Die Kurzzeitpflege stellt eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung dar, mit ihr wird der höhere pflegerische Versorgungsbedarf z. B. unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung adressiert. Ein Entschließungsantrag von CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode hat den Handlungsbedarf herausgestellt, der im Hinblick auf die Kurzzeitpflege besteht. Denn oft sehen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einem unzureichenden Angebot konfrontiert.
Um das zu ändern, soll die Kurzzeitpflege durch eine verbindliche Vorgabe an die Selbstverwaltung gestärkt werden, künftig die Besonderheiten dieser Versorgungsform in Vergütungsvereinbarungen besser zu berücksichtigen. Das ermöglicht eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung und setzt Anreize für die Träger, mehr Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Um zu verhindern, dass dies zu höheren finanziellen Belastungen der Betroffenen führt, wird gleichzeitig der entsprechende Leistungsbetrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent deutlich angehoben.
In der stationären Akutversorgung soll zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege für den Fall eingeführt werden, dass eine an die Krankenhausversorgung anschließende Versorgung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder z. B. in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Gesicherte Finanzierung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ausgewogen und sicher finanziert. Dafür wird zum einen der finanzielle Spielraum gezielt genutzt, der entsteht, indem wir einen Teil der vorgesehenen und bereits im Finanzplan berücksichtigten Dynamisierung zielgerichteter zur Begrenzung der Eigenanteile nutzen. Zum anderen soll erstmalig ab dem Jahr 2022 ein pauschaler Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro an die Pflegeversicherung gezahlt werden. Mit einer maßvollen Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte wird der relative Abstand wiederhergestellt, den der allgemeine Beitragssatz und der durch den Beitragszuschlag erhöhte Beitrag für Kinderlose zum Zeitpunkt seiner Einführung hatten. Hierdurch erhält die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr.