Der aktuell vom Finanzministerium vorgelegte Teilungskostenbericht zum Bonn-Berlin-Gesetz bilanziert für das Haushaltsjahr 2019 etwas mehr als 9,1 Mio€ Gesamtausgaben. Damit erhöhen sich die Ausgaben zum Haushaltsjahr 2017 um etwas mehr als 1 Mio €, liegen aber weiterhin unter den vom Bundesrechungshof prognostizierten Kosten für die Teilung von 10 Millionen € jährlich.
Die Aufteilung beim Personal hat sich weiter zugunsten des Dienstsitzes Berlin entwickelt. Im Vergleich zu 2017 mit 33,1 % sinkt der Anteil für Bonn auf 30,5 %. Diese seit Jahren schleichende Entwicklung ist ein klarer Verstoß gegen die im Bonn/Berlin-Gesetz niedergelegten Grundsätze. Bonn muss das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik bleiben.
Reduziert werden konnten Ausgaben z.B. bei Verbrauchsmitteln, Ausstattung und Unterhalt von Grundstücken. Dagegen stiegen sie bei Bezügen von Beamten, Nebenleistung der Beamten, Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüssen und Umzugskostenvergütung.
Dienstreisen konnten um 11,1 % reduziert werden. Dafür stiegen aber die Kosten dafür um 26%. Als verantwortlich dafür wurden von allen Ressorts die Insolvenz von Air Berlin sowie der Wegfall des Shuttle-Betriebs genannt. Als Folge habe auf weniger kostengünstige Linienflüge bzw. auf die Bahn bei der Durchführung der Dienstreisen ausgewichen werden müssen. Deshalb sei es nicht nur zu erhöhten Flugkosten, sondern auch zur Verlängerung der Dienstreisen und damit zu insgesamt höheren Reisekosten gekommen.
Der Bericht zeigt aber auch auf, dass alle Ressorts bestrebt sind, Dienstreisen zwischen beiden Standorten weiterhin auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren. Insgesamt gelte ein strenger Maßstab bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Dienstreisen. Vor allem sei hier noch mehr auf die Durchführung von Video-und Telefonkonferenzen zu setzten.
Fast alle Ressorts konnten durch technische Optimierungsmöglichkeiten Effizienzsteigerungen erreichen, Kommunikationswege zwischen Bonn und Berlin konnten beschleunigt werden. Ebenfalls konnten neue Spielräume für mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten zur Optimierung der Abläufe genutzt werden.
Insgesamt zeigt uns der Bericht, dass die Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin funktioniert. Sie kann durch weitere Verbesserungen und stetige Nutzungen von technischen Möglichkeiten noch optimiert werden und damit zu weiteren Kostenersparnissen beitragen.
Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz und brauchen jetzt dringend den Bonn-Vertrag, wie wir ihn im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben:
Es geht uns um die Stärkung der Bundesstadt Bonn in ihrer Funktion als zweites politisches Zentrum unserer Republik und den Erhalt der ministeriellen Arbeitsplätze ebendort.