Der Bundesrat hat heute auf der Grundlage des vom Bundestag am 29. Mai 2020 bestätigten Einigungsvorschlages des Vermittlungsausschusses dem Geologiedatengesetz zugestimmt. Damit wird das völlig veraltete Lagerstättengesetz durch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.
Die Parlamentarische Staatssekretärin, Elisabeth Winkelmeier Becker, die für das Bundeswirtschaftsministerium den Vermittlungsausschuss leitete, erklärt hierzu: „Damit hat das sehr rasch und konstruktiv geführte Vermittlungsverfahren zum Erfolg geführt und das veraltete Lagerstättengesetz wird nach langer gemeinsamer Arbeit mit den Ländern durch ein modernes Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.“
Das Gesetz enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten, die für die Rohstoff- und Energiegewinnung, weitere Nutzungen des Untergrundes und zudem auch für eine transparente Standortauswahl eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall von Bedeutung sind.
Das Gesetz schafft zudem eine wichtige Grundlage für die Datentransparenz bei der transparenten Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktive Abfälle. Die vom Vermittlungsausschuss eingebrachten Änderungen stellen noch deutlicher klar, dass die Transparenz bezüglich der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. Die gefundene Einigung ist ein guter Kompromiss zwischen dem Ziel größtmöglicher Transparenz der Daten für die Endlagersuche und dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Wirtschaft.