Neuigkeiten aus Berlin

Informationsgespräch zum „Forum Recht“: Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Gast in Karlsruhe

Ein Informationsgespräch zum geplanten „Forum Recht“ stand im Mittelpunkt des heutigen Besuchs von Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Karlsruhe.

 

Zu dem Gespräch waren die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, der zuständige Berichterstatter für das Bundesverfassungsgericht im Haushaltsausschuss, Carsten Körber MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss und Karlsruher Bundestagsabgeordnete, Ingo Wellenreuther MdB, mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, und Vertretern des ehrenamtlichen Initiativkreises im Bundesgerichtshof zusammengekommen.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, „Karlsruhe steht wie keine andere Stadt in Deutschland für den lebendigen, funktionierenden Rechtsstaat. Deshalb ist es auch richtig, wenn das Forum Recht hier seinen Platz bekommen soll, wo die Initiative aus den Reihen engagierter Bürger heraus entwickelt wurde.“

„In den vergangenen zwei Jahren hat die Idee, in Karlsruhe ein Forum für den Rechtsstaat zu schaffen, eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung erfahren. Sie ist deutlicher Beleg dafür, dass das Forum Recht ein wahres Projekt des Parlamentes ist. Ich freue mich auch über die nachhaltige und kraftvolle Unterstützung der Karlsruher Zivilgesellschaft, die wir bei den Gesprächen vor Ort wieder eindrucksvoll erleben konnten. Nun gilt es, aus dem Projekt eine dauerhafte Einrichtung zu machen. Daran werden wir nun mit Nachdruck arbeiten“, führt der Berichterstatter für das Bundesverfassungsgericht, Carsten Körber MdB, aus.

„Wir hatten erneut einen guten Austausch. Alle Beteiligten ziehen an einem Strang, damit das Projekt ‚Forum Recht‘ in Karlsruhe schnellstmöglich realisiert werden kann“, so der zuständige Berichterstatter im Rechtausschuss und Karlsruher Bundestagsabgeordnete, Ingo Wellenreuther Mdb, nach dem Treffen.

Nach der Bereitstellung von 200.000 Euro zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Bundeshaushalt 2017 hat der Deutsche Bundestag Anfang Juli dieses Jahres im Justizhaushalt 2018 insgesamt 150.000 Euro zur Vorbereitung der Gründung des Vorhabens in Karlsruhe bereitgestellt. „Dieser Betrag wird zur Errichtung einer Geschäftsstelle und für die Durchführung verschiedener Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, um die Machbarkeitsstudie fortzuentwickeln und mit einem breiteren Publikum zu diskutieren“, erläutert Wellenreuther.

Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie muss erhöht werden

Das Landgericht Freiburg hat am heutigen Dienstag, 7. August 2018, im Staufener Missbrauchsfall die Mutter und den Lebensgefährten des zehn Jahre alten Opfers zu zwölfeinhalb und zwölf Jahren Gefängnis verurteilt; beim Lebensgefährten nebst Sicherungsverwahrung. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:

 

„Das Gericht hat zurecht den Strafrahmen weitestgehend ausgeschöpft. Der Fall lässt erahnen, in welchem Ausmaß die Opfer durch den sexuellen Missbrauch an Leib und Seele verletzt werden. Das zu zahlende Schmerzensgeld kann dies nicht ansatzweise entschädigen. Der Fall – in dem die Täter das Kind im Darknet angeboten hatten – zeigt aber auch wieder einmal, wie wichtig es ist, dass Ermittlungen im Darknet möglich sein müssen. Ermittlern muss deshalb erlaubt werden, dass sie im Darknet Dateien mit computergenerierten kinderpornographischen Bildern hochladen und anbieten dürfen, um den erforderlichen Zugang zu den entsprechenden Foren zu erhalten. Auch müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Kinder zu erhöhen. Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie muss erhöht werden.“

 

 

Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchsetzen – dem Ziel ein Stück näher

Zu den heute von einigen Sozialen Medien veröffentlichten Transparenzberichten auf Grundlage des NetzDG

Aufgrund von Beschwerden im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat Google bei Youtube in 27 Prozent, Facebook in 21 Prozent und Twitter in 10 Prozent aller gemeldeten Fälle Sperrungen oder Löschungen durchgeführt. Damit wird deutlich, dass das NetzDG) den Betreibern geeignete und zugleich maßvolle Mittel im Kampf gegen strafwürdige Inhalte in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellt. Die Berichte aus der Praxis zeigen, dass die Kritik an dem Gesetz ins Leere geht. Für ein Overblocking gibt es keine Anhaltspunkte. Wir sind damit unserem Ziel, die Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchzusetzen, deutlich näher gekommen. Die alleinige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften, aufgrund ihrer eigenen Prüfung ein Strafverfahren einzuleiten, bleibt davon unberührt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion treten wir dafür ein, dass große Plattformen dafür Verantwortung übernehmen müssen, was auf ihren Plattformen geschieht.

Der Ansatz der freiwilligen Selbstkontrolle bietet eine gute Grundlage, um das Gesetz in Zukunft weiterzuentwickeln. Er ermöglicht die Prüfung von Inhalten durch ein fachkundiges, plural besetztes Gremium, das ohne Zeitdruck und ohne Sanktionsdrohung agieren kann. Auch der Gedanke eines put-back-Verfahrens, also der Wiederherstellung von gelöschten Inhalten, die sich als rechtmäßig herausstellen, sollte dabei stärker verankert werden."

 

 

 

 

 

Urheberrechte auch in der digitalen Welt vor ungerechtfertigter Nutzung schützen

Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof die Europarechtskonformität der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Nach Vorlage der Urteilsgründe wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausloten, inwieweit die Urheberrechte der Kreativen vor ungerechtfertigter Nutzung in der digitalen Welt geschützt werden können. Die vorhandenen Regelungen zum Schutz der Kreativen müssen in der Praxis effektiv genutzt werden. Deren Schutz vor kostenloser Nutzung ihrer Werke ist ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.“

 

 

 

„Qualitätsjournalismus ist wichtiges Gut – nicht allein der Preis ist entscheidend.

Mein Statement zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren : 

Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit der Bestätigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bringt das Urteil Klarheit in der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Qualitätsjournalismus – wie er häufig von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erbracht wird – ist ein wichtiges Gut in unserer demokratischen Informationsgesellschaft, die gerade in letzter Zeit immer wieder Manipulationsversuchen ausgesetzt ist. Durch Qualitätsjournalismus wird unsere Wissensgesellschaft gestärkt. Bei dieser bedeutenden öffentlichen Aufgabe darf der Preis nicht die wichtigste Rolle spielen. Dabei muss aber auch die Sozialverträglichkeit im Auge behalten werden.“