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Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie muss erhöht werden

Das Landgericht Freiburg hat am heutigen Dienstag, 7. August 2018, im Staufener Missbrauchsfall die Mutter und den Lebensgefährten des zehn Jahre alten Opfers zu zwölfeinhalb und zwölf Jahren Gefängnis verurteilt; beim Lebensgefährten nebst Sicherungsverwahrung. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:

 

„Das Gericht hat zurecht den Strafrahmen weitestgehend ausgeschöpft. Der Fall lässt erahnen, in welchem Ausmaß die Opfer durch den sexuellen Missbrauch an Leib und Seele verletzt werden. Das zu zahlende Schmerzensgeld kann dies nicht ansatzweise entschädigen. Der Fall – in dem die Täter das Kind im Darknet angeboten hatten – zeigt aber auch wieder einmal, wie wichtig es ist, dass Ermittlungen im Darknet möglich sein müssen. Ermittlern muss deshalb erlaubt werden, dass sie im Darknet Dateien mit computergenerierten kinderpornographischen Bildern hochladen und anbieten dürfen, um den erforderlichen Zugang zu den entsprechenden Foren zu erhalten. Auch müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Kinder zu erhöhen. Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie muss erhöht werden.“