Neuigkeiten aus Berlin

Missbrauch des Abmahnrechts beenden

Nach SPD Blockade muss das Bundesjustizministerium nun schnell Vorschläge liefern

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, schnell Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen zu ergreifen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Der Missbrauch des Abmahnrechts durch schwarze Schafe sorgt vor allem bei Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Vereinen für Unsicherheit und Frust. Als Union wollen wir dem ein Riegel vorschieben, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Die SPD hat leider mögliche Sofortmaßnahmen im Zuge des Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage abgelehnt, die in einem ersten Schritt missbräuchliche Abmahnungen in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung eingeschränkt hätten. Es besteht aber Einigkeit mit der SPD, das Thema nun umfassend anzugehen. Ein Gesetzentwurf hierzu soll bis zum 1. September vorgelegt werden. Ziel ist es, vor allem Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Ehrenamtlichen Sicherheit vor missbräuchlichen Abmahnungen zu bieten.“

 

 

 

Abmahnkosten bei Datenschutzverstößen aussetzen

Abmahnmissbrauch aufgrund der Datenschutzgrundverordnung muss kurzfristig unterbunden werden


Unseriöse Verbände und Kanzleien sprechen bereits Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung aus. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden. Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien und die Unternehmen haben Zeit, neuen Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden."

 

Hintergrund:

Maßgeblicher Grund für missbräuchliche Abmahnungen, die nicht auf das Abstellen einer real belastenden Vorgehensweise eines Wettbewerbers abzielen, sind die möglichen Einnahmen aus Kostenerstattung und Vertragsstrafen. Dieser Anreiz sollte aufgehoben werden, indem der Ersatz der Aufwendungen einer Abmahnung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Verhängung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Bestimmungen der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig ausgeschlossen werden. Die Wirkung wäre ähnlich der aussetzenden Regelung in Österreich, die in der aktuellen Diskussion vielfach als Beispiel für eine Regelung in Deutschland genannt wird.

Vorbild hierfür könnte die i.R.d. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführte Vorschrift des § 32e GWB sein. Hiernach ist für die Dauer von vier Monaten nach Abschluss einer Sektoruntersuchung, bei der das Bundeskartellamt die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen untersucht, zwar eine Abmahnung eines Unternehmens dieses Sektors möglich, aber nicht die Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch den Abmahnenden. Auch hier ist der Zweck der Regelung, gezielte Geschäftsmodelle zu verhindern. Gegenüber einem Ausschluss von Abmahnungen aufgrund der DSGVO hätte dies den Vorteil, dass Unternehmen und Gewerbetreibende auf die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften hingewiesen und Unterlassung verlangt werden kann, bei - oftmals unbeabsichtigten/unbewussten - Verstößen aber nicht das hohe und vielfach unangemessene Kostenrisiko einer Abmahnung tragen müssen.

Schutz von Kindern ist ein wichtiges Anliegen der Union

Strafverschärfungen sind notwendig

Die Deutsche Kinderhilfe hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und Professor Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin, die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen Gewaltopfern vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Zahlen sind erschreckend – wenn auch trauriger Weise nicht überraschend. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rennt daher mit seinen Forderungen zu einem besseren Schutz von Kindern bei uns offene Türen ein. So kann es nicht sein, dass etwa beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil er beim gezielten Kontakt über das Internet statt eines Kindes versehentlich ein Elternteil oder einen Polizeibeamten erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass der Besitzer von Kinderpornografie geringer bestraft wird als beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften und die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim ‚Cybergrooming‘, da uns der Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheiterte die Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner. Auf unseren Druck wurde u.a. die Versuchsstrafbarkeit des ‚Cybergroomings‘ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir erwarten, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zum Schutz der Kinder schnell umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 143 Kinder getötet, über 70 Prozent davon waren jünger als sechs Jahre. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren auf einem hohen Niveau. Bei Taten der sexuellen Gewalt gem. §§ 176, 176a und 176b StGB verzeichnet die Statistik zwar einen Rückgang von 3,64 Prozent, es wurden aber noch immer 13.539 Kinder als Opfer registriert. Die erfassten Fallzahlen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 15,06 Prozent.

 

Facebook vertritt völlig falsche Rechtsauffassung

Datenweitergabe darf nur mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen

Facebook hat im Nachgang zur Sondersitzung des Bundestagsrechtsausschusses und des Ausschusses für Digitale Agenda am 20. April 2018 die Existenz von Geräteschnittstellen, sogenannten device APIs bestätigt, mit denen Herstellern von Mobilfunkgeräten einen umfangreichen Zugriff auf Facebooknutzerdaten ermöglicht wurde. Laut einem Bericht der New York Times sind davon – wie im Fall Cambridge Analytica – nicht nur die Gerätenutzer selbst, sondern auch die Daten ihrer Facebook-Freunden betroffen. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Facebook argumentiert im Cambridge Analytica-Skandal immer wieder damit, dass die Nutzer der Weitergabe der Daten ihrer Freunde eingewilligt hätten. Darin zeigt sich ein grundlegend falsches Verständnis des Unternehmens davon, wer eine wirksame Einwilligung in die Weitergabe von Daten geben darf: Niemand kann über die Daten seiner Facebook-Freunde verfügen; das können nur die Betroffenen selbst, und zwar durch ihre ausdrückliche Zustimmung.

Das führt zu der Frage, ob Facebook aufgrund seiner falschen Rechtsansicht auch an anderer Stelle bewusst Nutzerdaten ohne dazu berechtigende Einwilligung weitergegeben hat. Tatsächlich hätte es kaum jemand für möglich gehalten, dass diese Weitergabe sogar durch heimliche Geräteschnittstellen erfolgte, wie Facebook es zum ersten Mal in den schriftlichen Follow-Up-Antworten nach der Anhörung im Bundestag dargelegt hat – ein Vorgehen, das jetzt durch weitere Erkenntnisse der New York Times belegt wurde.

Die Nutzer von Blackberry, Samsung, Apple und Co. sind möglicherweise ohne es zu wissen und zu wollen zu Datendealern geworden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, ist das ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und untergräbt das Vertrauen gegenüber Facebook und Blackberry gleichermaßen.“

 

 

Politik und Autohersteller müssen Diesel-Fahrverbote verhindern

In der aktuellen Debatte zu Diesel-Fahrverboten im Hamburg, die am 31. Mai in Kraft treten sollen, stellen wir Ihnen folgendes Statement der rechts- und verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zur Verfügung:

Verbraucher mit neueren Dieselfahrzeugen müssen sich darauf verlassen, dass sie alle Straßen befahren können. Die Abgasprobleme in den Städten beruhen im Wesentlichen auf der lange geplanten Absenkung der Grenzwerte zum Gesundheitsschutz. Diese Werte hätten von den Autoherstellern und der Politik auf allen Ebenen vorausschauend berücksichtigt werden müssen; hier sehe ich deshalb beide gemeinsam in der Pflicht, das Problem für die Autobesitzer schnell und unkompliziert zu lösen.

Das Thema Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen ist hiervon zu trennen: Für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, die sich als Folge von Abgasmanipulationen ergeben, sind allein die Hersteller verantwortlich. Hier wird die Musterfeststellungsklage helfen, Ansprüche der Dieselkäufer auch durchzusetzen.“