Neuigkeiten aus Berlin

Große Koalition wird Verbraucherschutz deutlich ausbauen

Am morgigen Donnerstag jährt sich wie jedes Jahr am 15. März der Weltverbrauchertag. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Mechthild Heil:


„Die große Koalition plant zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Eines der ersten großen Projekte wird die Einführung der Musterfeststellungsklage für Verbraucher sein, die dadurch bessere Möglichkeiten zur gemeinsamen Rechtsdurchsetzung erhalten sollen.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, soll eine effektive Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. Wenn Verbrauchern zum Beispiel ein mangelhaftes Produkt verkauft wurde oder ein ungünstiger Vertrag aufgenötigt worden ist, darf die Durchsetzung ihrer Rechte nicht an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitern. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entsteht. Wir werden deshalb die Klagebefugnis auf festgelegte, qualifizierte Einrichtungen beschränken. CDU und CSU wollen so sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden. Das verhindert Missbrauch. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit Ansprüche nicht zum Jahresende 2018 verjähren und Klagen zeitnah erhoben werden können. Das gilt insbesondere für etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015, deren einfache Registrierung in einem Klageregister ermöglicht werden soll. Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz plant die Union, die Mittel für die vorhandenen Marktwächter im Haushalt zu verstetigen und sie mit einem eigenen Gesetz erstmals auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Die Rechte der Marktwächter werden so eindeutig festgelegt und gleichzeitig wird die Transparenz ihrer Arbeit garantiert.
Die Bundesregierung soll zukünftig zur leichteren Auffindbarkeit von Verbraucherinformationen ein bundesweites einheitliches ‚Portal Verbraucherlotse‘ anbieten. Wir werden die Verbraucherzentralen mit der weiteren Bereitstellung von Materialkompassen beauftragen, die Angebote für die Verbraucherbildung, z.B. für Schulen, bündeln und zukünftig auch über die Bildungscloud zur Verfügung stehen.
Eine ganze Reihe kleinerer Vorhaben soll den Menschen im Alltag konkret helfen. So werden wir z.B. gegen Tachomanipulationen bei Gebrauchtfahrzeugen vorgehen, die Häufigkeit von Strom-, Wasser- und Gassperren reduzieren, den Missbrauch des grundsätzlich bewährten Abmahnrechts verhindern und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen. Im IT-Bereich sollen die Auswirkungen von computerbasierten Entscheidungen, etwa auf Kreditnehmer und Jobbewerber, besser überprüfbar werden. Gleiches gilt bei der dynamischen Preisbildung, durch die verschiedenen Kunden das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Schließlich fordert die Union, die Buchungs- und Vergleichsplattformen dazu zu verpflichten, den Nutzern die Kriterien für ihre Empfehlungen transparenter zu machen und Interessenkonflikte offenzulegen.“

 

 

Union tritt weiter für Beibehaltung von § 219a StGB ein

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch soll unverändert bestehen bleiben

In der aktuellen Diskussion über § 219a Strafgesetzbuch (StGB) spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter dafür aus, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert beizubehalten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Yvonne Magwas:

„Die Union hält daran fest: Das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB soll unverändert bestehen bleiben. Das Verbot ist ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen. Das bestehende Werbeverbot gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB.

Uns ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung hat. Nur dieses vertrauensvolle Gespräch wird der psychischen Belastung gerecht, die ein Schwangerschaftskonflikt für Frauen bedeutet. Im geschützten Raum kann die schwangere Frau ihre Fragen klären, sich fundiert beraten lassen und dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Selbstverständlicher Bestandteil der Beratung ist es auch, Informationen darüber zu übermitteln, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen würden. Die Möglichkeit eines sicheren Abbruches für Frauen bleibt unangetastet, wenn sie sich aus individuellen schwerwiegenden Gründen nicht anders als für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann.

Diese Hilfe wird Frauen und der Schwere des Konfliktes gerecht – Werbung für ein Geschäft zur Tötung ungeborenen Lebens dagegen nicht.“

 

 

Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen ist richtig

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am heutigen Mittwoch das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank bestätigt. Hierzu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Ich begrüße das Urteil des Bayrischen VGH. Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verkörpern Richterinnen und Richter und auch bereits Rechtsreferendare den Staat. Eigene Grundrechte gegenüber dem Staat treten insoweit ein Stück zurück. Wenn sich daraus ein Konflikt ergibt, muss jeder selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist: Wem die religiöse Überzeugung und das Kopftuch wichtiger sind, muss auf hoheitliche Tätigkeit in Robe eben verzichten.“

 

 

Rasen ist kein Kavaliersdelikt

Heute hat der Bundesgerichtshof zu tödlichen Raser-Fällen geurteilt. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Diejenigen, die illegale Rennen fahren und das Rasen als ihr Hobby ansehen, müssen mit konsequenten Strafen rechnen – auch wenn der Bundesgerichtshof heute das erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben und die Tat nicht als Mord angesehen hat. Wir haben mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Gesetz dafür gesorgt, dass Raser, die für den eigenen Kick eine Verletzung oder sogar den Tod Unschuldiger billigend in Kauf nehmen, nicht nur mit einer spürbaren Sanktion in Form einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Sie müssen auch davon ausgehen, dass ihnen das Tat-Fahrzeug abgenommen wird. Damit schützen wir Verkehrsteilnehmer vor den tödlichen Gefahren des Rasens.“

 

 

 

 

Keine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

Werbeverbot ist wichtiger Bestandteil für den Schutz des ungeborenen Lebens

Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über die Aufhebung bzw. Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten wir an dem ausgewogenen Regelungskonzept fest, wie es in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch aktuell geregelt ist.
Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeboren von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates. Dieser Gedanke fehlt in den Anträgen von SPD, Linken und Grünen zur Aufhebung oder Einschränkung des Werbeverbotes.
Der Beratung kommt im Schutzkonzept des Staates eine zentrale Rolle zu. Sie soll zu einer Entscheidung für das Kind ermutigen und Hilfen aufzeigen; sie respektiert aber die Entscheidung der Mutter und ist somit ergebnisoffen. Diese Beratung zum Leben ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass auf strafrechtliche Sanktionen verzichtet werden kann. Sie darf nicht durch gegenläufige Werbung konterkariert werden.
Schwangere haben ungehinderten Zugang zu Informationen auf vielen neutralen und seriösen Internetseiten die unter anderem von staatlichen Stellen, Krankenkassen und Beratungseinrichtungen bereitgestellt werden.
Das Werbeverbot verbietet lediglich denjenigen Personen Informationen öffentlich bereitzustellen, die selbst am Schwangerschaftsabbruch verdienen. Stellen Ärzte solche Informationen auf ihre Internetseite, so stellt dies eine klassische Form der Patientenakquise dar. Hierauf hat auch das Amtsgericht Gießen in seiner Urteilsbegründung gegen die Allgemeinmedizinerin Frau Hänel verwiesen.“

 

 

(Aktualisiert am 09.03.2018)