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Arbeit als Möglichkeit zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Ein Besuch in den Rhein Sieg Werkstätten in Troisdorf anlässlich des neuen Bundesteilhabegesetzes.

Gemeinsam mit Uwe Schummer, dem Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat Elisabeth Winkelmeier-Becker die Rhein Sieg Werkstätten in Troisdorf an der Uckendorfer Straße besucht.

Betriebsleiter Ulrich Tzschentke führte die beiden Bundestagsabgeordneten, die von Landtagskandidatin Katharina Gebauer aus Troisdorf begleitet wurden, durch die verschiedenen Bereiche der Werkstätten.

Die Gäste kamen dabei mit vielen Menschen ins Gespräch, die in den Werkstätten am Arbeitsleben teilnehmen. „Arbeit kann ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein. Es ist beeindruckend zu sehen, wie die Fachleute der Werkstätten die Frauen und Männer mit Behinderungen gemäß deren Begabungen und Fähigkeiten fördern“, äußerte sich Elisabeth Winkelmeier-Becker nach dem Besuch.

Da die Werkstätten über einen großen Kundenstamm verfügen, sind sie in der Lage, viele unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, vom einfachen Handgriff bis hin zu komplexeren Montageprozesse.

Inklusive einiger Außenstellen halten die Werkstätten in Troisdorf für rund 500 Menschen mit geistiger Behinderung Arbeitsplätze bereit. Knapp 160 Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Bereichen wie Metall- und  Elektrotechnik, Oberflächenbeschichtung, Garten- und Landschaftsbau, Fachleute aus anderen Handwerksberufen sowie Pädagogen und Fachkräfte aus Pflege und Betreuung gewährleisten von der fachlichen Anleitung bis hin zum Arbeitsschutz den Rahmen für dieses Angebot der Teilhabe.

Der informative Besuch der Politiker in den Werkstätten stand unter dem Vorzeichen des neuen Bundesteilhabegesetzes, das diese Woche im Bundestag verabschiedet wird. Es soll die Situation von Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind darin unter besonderer Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt worden.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Außerdem wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiter entwickelt.
Die beim Besuch vorgetragene Sorge, Beschäftigte einer Werkstatt könnten durch das neue Gesetz von den Leistungen ausgeschlossen werden, konnte im parlamentarischen Verfahren ausgeräumt werden. Im Gegenteil, das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte steigt von 26 auf 56 Euro.
Zudem können Arbeitnehmer mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, ab dem Jahr 2020 bis zu 50.000 Euro ansparen. Bisher liegt die Grenze bei 2.600 Euro.
Für die Union ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Dies war für viele Paare bisher wie ein Heiratsverbot.
Das neue Bundesteilhabegesetz erleichtert zudem den Übergang für Schwerbehinderte auf den ersten Arbeitsmarkt, indem künftig unbefristete Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes möglich sind.
Für Elisabeth Winkelmeier-Becker sind das viele gute Signale und ganz konkrete Schritte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern können. „Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung in der Mitte unserer Gesellschaft ist unser Leitbild. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz gehen wir auf diesem Weg konsequent weiter.“

Das Foto zeigt v. l . Betriebsleiter Ulrich Tzschentke, Prokurist Lothar Schroll, Geschäftsführerin Anke Uebelmann (alle drei von den Rhein Sieg Werkstätten) Uwe Schummer, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Geschäftsführender Vorstand der Lebenshilfe Benedikt Kirfel, Katharina Gebauer

 

 

 

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