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Debatte zu § 218 - Kommissionsvorschläge stehen in Widerspruch zum BVerfG

Zum heute veröffentlichen Bericht der Kommission Reproduktive Selbstbestimmung, die sich unter anderem mit einer Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch auseinandergesetzt hat, können Sie Frau Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

"Die Kritik der Kommission an der geltenden Regelung teile ich nicht. Es wäre ein Fehler, den bestehenden guten Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland aufzukündigen. Dieser Kompromiss funktioniert. Weder Schwangere noch Ärzte machen sich heute strafbar, niemand wird kriminalisiert, wenn er sich an die leicht nachvollziehbaren Regeln hält. Die Schwangere hat das eigenverantwortliche Entscheidungsrecht, zugleich kommt in der Pflichtberatung das Lebensrecht des Kindes zur Sprache und Frauen werden über alle Optionen umfassend informiert. Diese Regeln sind zum Schutz des ungeborenen Lebens unverzichtbar.
Das Strafrecht hat drei Funktionen: Es muss die Einhaltung des Schutzkonzeptes gewährleisten. Auch ohne einen persönlichen Schuldvorwurf gegen die Schwangere muss es im öffentlichen Bewusstsein erhalten, dass hier ein höchstes Rechtsgut betroffen ist, nämlich das Leben eines ungeborenen Kindes. Es muss weiterhin den Straftatbestand sanktionieren, wenn Dritte Gewalt gegen Schwangere und Ungeborenes ausüben, die zum Abbruch führt.
Mit der jetzigen im Strafrecht verankerten Regelung bis zur 12. Woche können Schwangere in Konfliktsituationen, Ärzte und Beratungsstellen offensichtlich gut umgehen. Bei ca. 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte.
Eine Ausweitung von straffreien Abbrüchen ohne Indikation auf die 22. Woche wie die Kommission sie für möglich hält, ist in der Sache verfehlt: sie wäre mit dem Lebensrecht und der Menschenwürde des Kindes nicht vereinbar. Die Entwicklung des Embryos ist bis zur 22. Woche schon extrem weit fortgeschritten, nah an der Grenze zur Überlebensfähigkeit.
Die Vorschläge stehen offensichtlich in offenem Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Es muss sich jetzt zeigen, ob der Justizminister dem Bundestag diese Vorschläge gleichwohl vorlegen möchte."

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