Neuigkeiten aus dem Wahlkreis

Örtliche Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Björn Franken MdL freuen sich über finanzielle Unterstützung vom Bund für Feuerwerksbetrieb Weco

"Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird die schwierige Situation der Feuerwerksbetriebe - bei uns im Rhein-Sieg-Kreis die Firma Weco - durch eine Sonderregel für die Pyrotechnikindustrie besonders berücksichtigt", teilte die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft mit, die sich in den vergangenen Wochen für eine Unterstützung stark gemacht hatte. "So können insbesondere auch die hohen Kosten geltend gemacht werden, die mit der Rückholung und sicheren Einlagerung der Ware bis zum nächsten Jahreswechsel verbunden sind."

"Wir hoffen, dass es mit dieser zusätzlichen Hilfe gelingen wird, den Standort und die Arbeitsplätze in Eitorf zu sichern", so der Landtagsabgeordnete Björn Franken. Dabei werden auch die für alle Unternehmen geltenden weiteren Maßnahmen - von der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten bis zum Kurzarbeitergeld - helfen, die Verluste abzufedern.


Zum Hintergund:
Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III (Fixkosten wie Mieten, Abschreibungen, Leasingraten, usw.) für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrückungshilfe III verteilt werden kann. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 für den jeweiligen Monat zum Ansatz gebracht werden. Damit wird der besonderen Situation der Unternehmen der Branche, die durch das Verkaufsverbot von Feuerwerk in eine wirtschaftlich sehr schwierige Lage geraten sind,Rechnung getragen.

Mit der Überbrückungshilfe III können Hilfen in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat gewährt werden. Der beihilferechtliche Rahmen, auf den die Überbrückungshilfe III gestützt ist, lässt nach den derzeit geltenden Obergrenzen einen Zuschuss von insgesamt maximal vier Millionen Euro für ein Unternehmen zu. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) ein.

 

 

 

 CDU Logo mit Rand