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Reform der Strafprozessordnung stärkt den Rechtsstaat

Deutscher Bundestag beschließt schnellere und einfachere Strafverfahren

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am morgigen Freitag, den 15. November 2019 in 2./3. Lesung die Modernisierung der Strafprozessordnung. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Modernisierung des Strafverfahrens stärken wir den Rechtsstaat und setzen eine langjährige Forderung aus Justiz und CDU/CSU um.

Zwischen Tat und Urteil darf keine Ewigkeit liegen. Deshalb erhält die Justiz von uns die Mittel, um sich gegen taktische Verzögerungen im Strafverfahren zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken. Wir erschweren gezielte Prozessverschleppungen durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen. Prozesse werden so straffer und schneller.

Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchsdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden, um die oftmals organisierten kriminellen Strukturen aufzudecken.

Die Modernisierung der Strafprozessordnung basiert im Wesentlichen auf den Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag und wurde in den parlamentarischen Beratungen zu einem ausgewogenen Gesamtpaket ausverhandelt. Es ist gut, dass das Gesetz nun endlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.

Dennoch bleiben aus unserer Sicht noch Punkte offen, die wir aufgreifen wollen. Beispielhaft sei hier genannt eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit bei Tötungsdelikten nach einem Freispruch des Angeklagten, wenn nachträglich durch DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann. Diese Reform sind wir den Angehörigen von Opfern schuldig; daneben halten wir auch weitere Ermittlungskriterien bei DNA-Untersuchungen für wünschenswert.

Weiteres Beispiel ist die Forderung nach einer Streichung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte, das gerade in Verfahren wegen Clan-Kriminalität häufig missbraucht wird.“