Heimliche Aufnahmen unter den Rock werden ebenso strafbar wie das Fotografieren von Verstorbenen nach Unfällen
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären die Siegburger Bundestagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Eigentlich sollte es gesunder Menschenverstand sein: man fotografiert weder Verstorbene an der Unfallstelle, noch Frauen unter den Rock (sogenanntes Upskirting). Traurig, dass es mittlerweile aber zu einem solchen Problem geworden ist, dass wir hier eine klare Grenze ziehen mussten. Upskirting wird künftig unter Strafe gestellt, so dass es keiner besonderen juristischen Hilfskonstrukte mehr bedarf, um das zu sanktionieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dies bereits bei der Sexualstrafrechtsreform in der vergangenen Wahlperiode vom Bundesjustizministerium gefordert. Eine Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Straftatbestands auf Wohnungen und gegen Einblick besonders geschützte Räume erschien uns schon damals nicht sachgerecht.
Leider ist es auch nötig, gegen die Unsitte vorzugehen, dass Schaulustige bei Unfällen Fotos oder Videoaufnahmen von verstorbenen Personen über soziale Netzwerke verbreiten. Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, solche Fotos zu unterlassen.“