Als Vorsitzende des Rechtsausschusses habe ich das Symposium zum Thema „Verantwortungseigentum“ im Deutschen Bundestag geleitet. Seit 2020 wird die Idee des Verantwortungseigentums, das eine neue Gesellschaftsrechtsform mit Vermögensbindung vorsieht, diskutiert. Diese neue Form könnte sicherstellen, dass Unternehmen langfristig im Sinne ihrer Gründer geführt werden. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt, dass 72 % der deutschen Familienunternehmen Interesse an einer Rechtsform haben, die ein treuhänderisches Eigentumsverständnis verankert. Insbesondere für mittelständische Unternehmen könnte sie eine interessante Nachfolgelösung bieten. Beim Symposium wurden verschiedene rechtliche Fragen diskutiert, darunter auch die -m.E. selbstverständliche - Anwendbarkeit des Insolvenzrechts. Dennoch gibt es weiterhin offene Punkte, etwa in Bezug auf steuerliche Regelungen, die noch sorgfältig geprüft werden müssen. Wichtig ist mir dabei, dass bei allen weiteren Diskussionen klar bleibt: Unternehmerische Verantwortung kann in jeder Gesellschaftsform gelebt werden und wird dies bereits - gerade auch in den traditionellen Familienunternehmen in unserem Land.