22. Februar 2018 Rede zum Werbeverbot für Abtreibung, § 219a StGB Vorheriger Beitrag: Rede zur Regierungserklärung – Recht und Vebraucherschutz Zurück Nächster Beitrag: Rede zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz Weiter