Im Bundestag gilt für Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse derzeit befristet bis zum 28.2.2022 die 2G+ Regelung. Dies ergibt sich aus einer Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), der die Fraktionen mit Ausnahme der AfD zugestimmt haben. Ziel ist es, die anderen Abgeordneten mit Blick auf die hoch ansteckende Omikron-Variante auch in langen Plenar- und Ausschusssitzungen vor einer Ansteckung zu schützen. Im Plenum und in den Ausschusssälen können die betroffenen Abgeordneten mit aktuellem Test auf der Tribüne an den Sitzungen teilnehmen. Außerdem kann an Ausschusssitzungen auch digital teilgenommen werden, wovon auch viele andere Kollegen Gebrauch machen. Im Auswärtigen Ausschuss gab es das Problem, dass aus Sicherheitsgründen beide Möglichkeiten nicht zur Verfügung standen und einem nicht geimpften/genesenen Abgeordneten deshalb die Teilnahme an der Sitzung verwehrt wurde. Zur nächsten Ausschusssitzung konnte eine Lösung unter Verwendung von Plexiglas-Abtrennungen gefunden werden, so dass die Teilnahmemöglichkeit für alle Ausschussmitglieder nun wieder gesichert ist. Richtig ist, dass diese Regel eine nicht einfache Abwägung der widerstreitenden Rechte der Abgeordneten mit und ohne 2G+-Voraussetzungen nach Art. 38GG erfordert; sie wird nach einer Organklage der AfD-Fraktion und einiger ihrer Mitglieder vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sein. Den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorfeld der Gedenkstunde am 27.1.2022 hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.