Sehr geehrter Herr...., Sehr geehrte Frau....,,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Bon-Pflicht.
Auch aus meiner Sicht und aus Sicht des Wirtschaftsministeriums ist eine Bon-Pflicht bei Routine- und Massengeschäften überflüssige Bürokratie und schafft nur Frust bei Ladenbesitzern und Millionen von Kunden. Überdies sorgt sie für viel überflüssigen Papiermüll, den wir ja gerade im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft und zum Klimaschutz vermeiden wollen. Wie Du vielleicht gehört hast, setzt sich Minister Peter Altmaier vehement beim SPD-geführten Finanzministerium dafür ein, dass bestehende Ausnahmenregelungen, die das Gesetz ausdrücklich erlaubt, zum Tragen kommen. Das Gesetz sieht nämlich ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten vor (§ 146a AO), allerdings hat das BMF seit Sommer 2019 mit einem Anwendungserlass die Finanzbehörden zu einer äußerst restriktiven Anwendung der Ausnahmevorschriften angehalten, so dass Ausnahmen nicht mehr erteilt werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf des damaligen Finanzministers Schäuble waren lediglich Registrierkassen, allerdings keine Bonpflicht vorgesehen. Diese ist im parlamentarischen Verfahren auf Drängen der SPD aufgenommen worden und soll die Kontrolle gewährleisten, dass Umsätze tatsächlich in die Registrierkasse eingegeben werden. Allerdings hatte sich die Union gerade mit dem Beispielsfall der Bäcker die Ausnahmeregelung ausbedungen, nach der die Finanzämter auf Antrag von der Bonpflicht befreien können. Es ist sehr ärgerlich, dass das nun SPD-geführte Finanzministerium diese Möglichkeit nicht zulässt, wie wir aus der Praxis bestätigt bekommen. Von Seiten des BMWi werden wir jetzt weiter auf eine pragmatische Lösung drängen.
Beste Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker