Bundestag berät über Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen beraten. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Fixierungen bis hin zur vollständigen Bewegungsunfähigkeit stellen die schwerstmögliche Beschränkung der persönlichen Freiheit und einen massiven Grundrechtseingriff dar. Deshalb ist es richtig, dass die rechtlichen Hürden dafür hoch gehängt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene sich schon in einer freiheitsentziehenden Unterbringung befindet. Es geht jetzt darum, den Fixierungen entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts einen rechtlichen Rahmen zu geben. Künftig wird ein Richter über die Durchführung von Fixierungen entscheiden, die voraussichtlich 30 Minuten überschreiten. Damit wird die Rechtsposition der Betroffenen entscheidend gestärkt.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 24. Juli 2018 festgestellt, dass sowohl eine 5-Punkt- als auch eine 7-Punkt-Fixierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung, welche absehbar länger als eine halbe Stunde dauert, einem gesonderten Richtervorbehalt unterliegt. Die Wertungen des Urteils gelten genauso für Fixierungen im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs, der Zivilhaft, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und des Jugendarrests. Für diese Bereiche müssen Regelungen zum Richtervorbehalt bei freiheitsentziehenden Fixierungen geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf wird der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, einen verfassungsmäßigen Zustand herzustellen, erfüllt. Die Umsetzungsfrist läuft am 30. Juni 2019 ab.