Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern konnte Einigkeit über eine angemessene Erhöhung der Vergütung beruflicher Betreuer erzielt werden. Der nun vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung sieht eine entsprechende Erhöhung der Betreuervergütung um 17 Prozent vor. Damit ist der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Der Gesetzentwurf sollte nun zügig im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:
"Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt nach vielen Gesprächen mit den Bundesländern nun eine tragfähige Lösung für ein drängendes Problem auf. Viele selbstständige Berufsbetreuer und Betreuungsvereine brauchen und verdienen eine angemessene Erhöhung ihrer Vergütung. Für große Teile der Betreuungspraxis ist es ‚fünf vor zwölf‘. Mir wurde in vielen Gesprächen der vergangenen Jahre berichtet, wie groß die Not ist, dass Vereine und Selbständige ihre Arbeit bereits aufgeben mussten. Qualifizierte Betreuer sichern vielen Menschen mit Einschränkungen ein Maximum an Selbstbestimmung.
Das muss angemessen finanziert werden.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir zuerst die Erhöhung der Betreuervergütung zügig umsetzen und uns dann intensiv mit der Verbesserung von Qualität und Struktur der rechtlichen Betreuung befassen."