Mit den heute von meiner Fraktion vorgestellten Eckpunkten beabsichtigen wir eine rasche gesetzliche Verankerung und konsequente Umsetzung . Wir werden die Opfer besser schützen und den Geschäftsmodellen der Täter die Grundlage entziehen.
„Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem Geschäftsmodell den Boden zu entziehen“, so Winkelmeier-Becker. Dazu gehört vor allem die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, dass den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Ebenfalls muss den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen ein Riegel vorgeschoben werden. Auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden.
Zum Schutz der Frauen werden wir eine Anmeldepflicht verbunden mit der Einführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen einführen und zudem die Altersgrenze für die Ausübung der Prostitution auf 21 anheben. Ebenfalls wollen wir bessere Ausstiegshilfen aus der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel ein verbessertes Aufenthaltsrecht einführen.