Koalition bringt Neuordnung des Rechtsrahmens auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht in den Bundestag einzubringen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
„Verwertungsgesellschaften sind für einen wirksamen und lückenlosen Schutz des geistigen Eigentums und für eine florierende Kulturwirtschaft unverzichtbar. Kreatives Schaffen hängt nicht zuletzt davon ab, dass es fair bezahlt wird. Künstler und andere Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre Rechte von einer Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. Verwertungsgesellschaften sorgen zudem für einen einfachen Zugang der Nutzer zu den erforderlichen Rechten, indem sie ihnen einen „one-stop-shop“ bieten.
Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu erhalten. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen auch den Anforderungen des digitalen Zeitalters entsprechen.
Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und effektive Entlohnung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen von Privatkopien. Das System der Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Verbänden der Speichermedienunternehmen funktioniert bisher nicht zufriedenstellend. Bis die Urheber ihr Geld erhalten, vergeht oftmals viel zu viel Zeit. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung vorschlägt, das Verfahren schneller und effizienter zu gestalten.
Der Gesetzentwurf stellt insofern eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen dar.“