Neuigkeiten aus Berlin

Winkelmeier-Becker/Heck: Fluggastrechte müssen auch bei Verspätungen und Annullierungen gewahrt bleiben

Derzeit wird im EU-Ministerrat über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechteverordnungen verhandelt. Die Bundesregierung hat in der gestrigen Fragestunde des Deutschen Bundestages zu ihrer Verhandlungslinie Stellung genommen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stefan Heck:

„Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die Fluggastrechte in den EU-Verhandlungen. Es ist unser Ziel, dass ein insgesamt hohes Verbraucherschutzniveau gesichert wird. Zwar enthält der Vorschlag der Kommission auch einige Verbesserungen der Passagierrechte. Wir halten jedoch die bisherigen Pläne im Hinblick auf eine Entschädigung der Verbraucher bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen für unausgewogen.

Winkelmeier-Becker: Wir stärken die Zahlungskultur in Deutschland

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wird umgesetzt - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

 

Wir setzen ein starkes Zeichen für eine gute Zahlungskultur in Deutschland! Dass die öffentliche Hand oder große Industrieunternehmen ihre Vertragspartner mitunter am ausgestreckten Arm verhungern lassen, obwohl diese ihre Leistungen längst erbracht haben, wird in Zukunft nicht mehr geduldet. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, dass
ihnen nicht aufgrund einer schleppenden Zahlungsmoral ihrer marktmächtigen Geschäftspartner Liquidität entzogen wird.


Die Koalition hat mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden. Zahlungsfristen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, dürfen im Regelfall nicht mehr als 30 Tage betragen. Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist grundsätzlich
auf 60 Tage. Vertragsklauseln, nach denen Handwerker oder andere kleine und mittlere Unternehmen bisweilen 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der Vergangenheit an.

Von einem kulturellen Rabatt bei einem „Ehrenmord“ kann keine Rede sein

Höchststrafe verhängt - Am 24. März 2014 hat das Landgericht Wiesbaden einen Deutsch-Afghanen wegen Mordes verurteilt, der seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hatte. Einige Medien werten die Tatsache, dass das Gericht keine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt hat, als eine Art kulturellen Rabatt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Selbstverständlich darf es in Deutschland keinen Rabatt für einen Mord aus kulturellen oder religiösen Gründen geben. Davon kann in diesem Fall allerdings keine Rede sein. Der Täter ist nach einer schrecklichen Tat zu Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das ist die Höchststrafe nach unserem Strafgesetzbuch. Einen Rabatt hat es dabei gerade nicht gegeben. Mindestens ein Mordmerkmal (Heimtücke) hat das Gericht als einschlägig angesehen.

Winkelmeier-Becker: Beteiligung von Frauen durch realistische und praktikable Regelungen verbessern

Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas haben heute Leitlinien für ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Wir begrüßen die Vorlage der Leitlinien zur Frauenquote. Die Koalition macht damit Druck, dass Frauen stärker als in der Vergangenheit in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich kommen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und CSU erfolgreich für angemessene und realistische Ziele eingesetzt, die jetzt zu konkreten gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden müssen. In der Praxis der großen Wirtschaftsunternehmen muss es zu spürbaren Veränderungen kommen, ohne dass die Unternehmen überfordert werden. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Gängelung und Bürokratie nicht überhandnehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine gesetzliche Quote von 30 % für Aufsichtsratsposten in besonders großen börsennotierten Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, eine gute Vorgabe. Gut ist auch, dass im Wesentlichen nur das Ergebnis einer besseren Teilhabe von Frauen vorgeschrieben wird, nicht aber der Weg dorthin, da bei der Bestellung von Aufsichtsräten sowohl auf Anteilsinhaber- als auch auf Arbeitnehmerseite komplizierte Verfahren gelten. Bei Vorständen sehen wir von verbindlichen Quoten ab, da ansonsten zu stark in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen würde. Stattdessen wird hier eine Selbstverpflichtung greifen, die sich aber an objektiven Maßstäben zu orientieren hat.

Ebenso ist der Mittelstand von der starren Quote ausgenommen. Wie viele Familienunternehmen beweisen, gab es im Mittelstand schon in der Vergangenheit die geringsten Hürden für Frauen, Führungspositionen zu übernehmen.

Wichtig ist uns, dass der Bund in seinem Einflussbereich bei Behörden und Gremien mit gutem Beispiel vorangeht. Allerdings dürfte eine Quote von 50 % in kurzer Frist eine zu hohe Anforderung sein. Nach den Leitlinien bleibt auch unklar, welche Sanktionen greifen sollen. Auch hier muss eine ambitionierte, aber praktikable Regelung her, sonst wird sie in der Praxis nicht funktionieren und nicht akzeptiert werden.

Hintergrund:
In den vergangen Jahren hat sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten in Deutschland zwar etwas erhöht. Er beträgt in den Aufsichtsräten der 160 Dax-Unternehmen derzeit 17,2 %, wovon allerdings ca. 9,1 % der Sitze auf Arbeitnehmervertreter entfallen. Im Jahr 2011 waren es noch ca. 10 %. In den Vorständen sind derzeit 6% mit Frauen besetzt, vor drei Jahren waren es noch 3 %. Kumuliert liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen derzeit bei 11,6 %.

Elisabeth Winkelmeier-Becker: 100 Tage Große Koalition - 2015 ist Schluss mit Neuverschuldung

Am 26. März ist die Bundesregierung 100 Tage im Amt. Pünktlich zu diesem Datum hat diese zahlreiche Fakten zur erfolgreichen Arbeit von CDU/CSU und SPD veröffentlicht. Hier fasst die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker zusammen:

„In diesem Jahr nimmt der Bund rund 6,5 Milliarden Euro an neuen Krediten auf, so wenig wie seit 40 Jahren nicht mehr. Zudem ist der Haushalt strukturell ausgeglichen und weist sogar einen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro aus. Ab 2015 wird der Haushalt dann ohne Neuverschuldung auskommen.

Aber auch jeder einzelne Bürger wird von der Arbeit der Großen Koalition profitieren. Wir werden die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, umsetzen. Da es sich dabei um ein Instrument handelt, das einen erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum der Vermieter bedeutet, wird sie zielgenau auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und als vorübergehende Maßnahme beschränkt sein.

Während sich das geplante Gesetz zum gesetzlichen Mindestlohn derzeit in der Ressortabstimmung befindet, hat die Bundesregierung das Rentenpaket bereits auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die
45 Jahre gearbeitet haben, können danach mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Des Weiteren werden wir Erziehungszeiten stärker anerkennen. Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Festzuhalten ist: Niemandem wird etwas
geschenkt. Alle, die von den Verbesserungen profitieren, haben es verdient.

Bereits unter Dach und Fach ist die Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Hierdurch schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Deutschland demnächst die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Der Bundestag hat eine ausgewogene Regelung beschlossen, die sowohl der Korruptionsbekämpfung, aber auch der Freiheit des Mandats Rechnung trägt.

Im Bereich der Innenpolitik wird intensiv an dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung gearbeitet. Insbesondere soll die gewerbsmäßige Verbreitung von Nacktbildern über eine Änderung des Strafgesetzbuchs verboten und gesetzlich klar geregelt werden.

Ebenso wichtig ist die gesetzliche Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Über Änderungen im Strafrecht, der Gewerbeordnung und dem Aufenthaltsrecht wollen wir potentielle Opfer endlich wirksam schützen.

Nach zahlreichen Gesprächen in den Verkehrsministerien in Berlin und Düsseldorf kommt nun ein positives Signal für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises aus dem Bundesverkehrsministerium: Die Aufnahme der Ortsumgehung Hennef-Uckerath (B8) und der Südtangente (B56n) in den Bundesverkehrswegeplan 2015 wird nun in eigener Initiative geprüft. Damit besteht für beide Projekte nun zumindest wieder die
Möglichkeit der Realisierung, nachdem die rot-grüne Landesregierung, allein aus politischem Interesse und völlig am Bedarf vorbei, beide Projekte nicht in die Vorschlagsliste für den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hatte. Weiter kämpfen wir außerdem für die Ortsumgehung Much, die ebenfalls von großer Bedeutung für die Region ist.“